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1.130 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (1.130)

    • Angegeben von: Greenpeace e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Greenpeace fordert den Einsatz von Glyphosat zu beenden um den lange überfälligen Wandel hin zu einer Landwirtschaft, die Menschen, Tiere und Umwelt schützt zu ermöglichen. Die Glyphosatanwendungen müssen einem grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Wenn nicht-chemische Alternativen vorhanden seien, dürfe die Anwendung von Glyphosat nicht erlaubt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 190/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...i.S.v. Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG. Der Gesetzgeber darf auch..., ...hinzu, dass die in Art. 20a GG verankerte Verpflichtung..., ...Gesetzgeber den in Art. 20a GG enthaltenen Auftrag zu ..., ...Pflanzenarten. Dem Art. 20a GG kommt heute in der Rechtsprechung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...obsolet macht. Art. 15 GG ist der konkurrierenden ..., ...gesetzliche Regelung, die Art. 15 GG konkre- tisiert und dabei...
    • Angegeben von: Mutterschutz für Alle! e.V. am 23.03.2026
    • Beschreibung: Als Betroffene des fehlenden Mutterschutzes in der Selbstständigkeit möchten wir eine Änderung des Mutterschutzgesetzes bewirken, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Selbstständigkeit ohne besondere Risiken für die Schwangere möglich ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 4 GG unterscheidet weder zwischen..., ...deren Schutz Art. 6 Abs. 4 GG sowie das Unionsrecht ausdrücklich..., ...Entscheidung zu Art. 6 Abs. 4 GG (BVerfGE 60, 68) aufgegriffen..., ...ausgeführt, dass Art. 6 Abs. 4 GG den Gesetzgeber grundsätzlich..., ...Gesetzgeber nach Art. 6 Abs. 4 GG ausgleichen muss. Zugleich..., ...Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 4 GG richtet sich an den Staat..., ...Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 4 GG und die Anforderungen des..., ...Abs. 2 und Art. 6 Abs. 4 GG heute verfassungsrechtliche..., ...Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 4 GG knüpft an die Mutterschaft..., ...Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 4 GG, den unionsrechtlichen Vorgaben..., ...Förderauftrags aus Art. 6 GG. Sein Zweck ist es, Eltern..., ...Förderauftrag aus Art. 6 Abs. 1 GG und der besondere Schutzauftrag..., ...Mutter aus Art. 6 Abs. 4 GG auch gegenüber selbstständig..., ...Bundesrepublik Deutschland (GG), insb. Art. 3 Abs. 2 und...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
    • Beschreibung: Der djb beschränkt sich in seiner Stellungnahme wegen der Frist von nur sechs Werktagen auf wenige Aspekte. Da bei der geplanten Änderung des Asylgesetzes etliche Regelungen vollständig entfallen sollen, um dem Wiederholungsverbot Rechnung zu tragen, wird im Interesse der Rechtsanwender*innen empfohlen, das Asylgesetz vollständig neu zu fassen und damit die zahlreichen Lücken zu vermeiden. Es wird alternativ angeregt, ein umfassendes Asylgesetz zu schaffen, das ein beständiges Springen zwischen den Rechtsakten des GEAS und dem Asylgesetz überflüssig macht. In der derzeitigen Fassung jedenfalls ist das Asylgesetz unübersichtlich. Der djb macht konkrete Vorschläge und äußert sich zur geplanten Änderung des Aufenthaltsgesetzes und geplanten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13963 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...insbesondere mit Blick auf das GG, die GFK und EMRK auf. ..., .... Art. 16a Abs. 2 Satz 2 GG, als Gesetz ergehen, dass..., ...Herkunftsstaaten gem. Art. 16a Abs. 3 GG i.V.m. § 29a AsylG eines..., ... Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG. Zu Nr. 71 (§§ 70, 70a,..., ...auf Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 6 GRCh zu berücksichtigen..., ...des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 5 EMRK und Art. 6 ..., ...nach Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG und den Verfahrensgarantien nach Art. 104 Abs. 1 GG unvereinbar und weder in..., ...Richtervorbehalt nach Art. 104 Abs. 2 GG unterstellt werden soll....
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Garantien des Art. 103 Abs. 2 GG sowie des Art. 14 GG, der..., ...Aushöhlung der durch Art. 14 GG garantierten Eigentumsga..., ...Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG verbunden mit dem Grundsatz...
    • Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.03.2025
    • Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die Berücksichtigung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Rahmen des vorgesehenen Sondervermögens zur Modernisierung der Infrastruktur gemäß dem Regelungsvorhaben zur Anpassung der Schuldenregel. Angesichts der Herausforderungen durch Klimawandel, demografischen Wandel und steigende Anforderungen an Sicherheit und Qualität wird ein erheblicher Finanzierungsbedarf gesehen. Die Einbindung der öffentlichen Wasserwirtschaft in das Sondervermögen soll deren langfristige Krisenfestigkeit und Zukunftssicherheit gewährleisten. Wesentliche Aspekte umfassen Investitionen in Infrastruktur, Klimaanpassung, Hochwasserschutz, Kooperationen sowie die Umsetzung des Vermeidungs- und Verursacherprinzips.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/15096 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bund und Ländern (Art. 91a GG). - Bereitstellung öffentlicher..., ...und Ländern in Artikel 91a GG, - die konsequente Umsetzung..., ...Ländern nach Artikel 91a GG abzielt. Die Bereitstellung..., ...Gemeinschaftsaufgabe (Artikel 91a GG) für Klimawandelanpassung...
    • Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 01.09.2026
    • Beschreibung: Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die mit dem Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG) begonnene Weiterentwicklung der Zensusmethodik hin zu einem register- basierten Verfahren fortzuführen, bei dem die Zensusdaten aus bereits der Verwaltung und Statistik vorliegenden Daten und "weitestgehend ohne Befragungen" gewonnen würden. Mit dem RegZensErpG sei laut BMI bereits eine rechtliche Grundlage für die Erprobung von Ver- fahren für eine zukünftig registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen geschaffen worden; darauf fußt der vorliegende Gesetzesentwurf laut BMI. Der Gesetzentwurf schließe an die im Registerzensuserprobungsgesetz geregelte Methodik an und setze erfolgreich erprobte Verfahren um, heißt es in der Erläuterung des Gesetzentwurfes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zur Einführung eines Registerzensus
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gemäß Artikel 84 Absatz 1 GG den Landesgesetzgebern und..., ...Artikel 73 Absatz 1 Nummer 11 GG (Statistik für Bundeszwecke..., ...des Artikels 74 Nummer 12 GG fallen, sondern der Landesgesetzgebungskompetenz..., ...Artikel 73 Absatz 1 Num-mer 11 GG („Statistik für Bundeszwecke..., ...Gemäß Artikel 104a Absatz 1 GG hat der Bund die Kosten ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...sie es wollen (Art. 1 + 2 GG) – ihre Autonomie, ihr Selbstbestimmungsrecht..., ...Arbeit verwehrt (Art. 12 GG) und diese frei zu wählen..., ...Dienstleistungen ein. (Art. 1 + 2 GG) o werden sich in ihrer..., ...Gewerbefreiheit (Art. 12 GG) und auf wirtschaftliche..., ...Eigentumsrecht dar. (Art. 14 GG) o haben umfangreiche Verträge...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
    • Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Regelung zum umfassenden Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Bei folgenden Punkten sieht der DAV Nachbesserungsbedarf: Anordnungsvoraussetzungen bei der vorgesehenen (Quellen-) TKÜ sind zum Teil zu weitgehend Bei Aufenthaltsverboten sollte die Wohnung des Betroffenen bei der Anordnung ausgenommen werden. Die richterliche Anordnung von Freiheitsentziehungen sollte unter den Vorbehalt der Beiordnung eines Rechtsbeistands gestellt werden. Beim Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen fehlen Regelungen zu Anforderungen an die Auswahl bzw. Ausschlusskriterien. Zudem sollten nicht nur intime Beziehungen zum Zweck der Informationsgewinnung unzulässig sein, sondern zusätzlich vergleichbare engste persönliche Beziehungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vereinbarkeit mit Art. 10 Abs. 1 GG sowie mit dem Grundrecht..., ...Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG; fortan: IT-Grundrecht)...., ...Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG und das IT-Grundrecht nur..., ...Nach Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG ist bei jeder nicht auf ..., ...“ Art. 104 Abs. 2 Satz 3 GG. Allein in Bayern, Brandenburg...
    • Angegeben von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 21.05.2024
    • Beschreibung: Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schutz aus Art. 12 Abs. 1 GG vor marktwirtschaftlicher..., ...Hintergrund des Art. 12 Abs. 1 GG klargestellt wurden. Dem..., ...Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) der Ärzte nicht beschränkt..., ...Hintergrund des Art. 12 Abs. 1 GG klargestellt wurden. 6...., ...Schutz aus Art. 12 Abs. 1 GG vor marktwirtschaftlicher..., ...Bedeutung. Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet jedoch keinen..., ...wird durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt, soweit das Verhalten..., ...Freiheitsschutzes.83 Art. 12 Abs. 1 GG sichert „die Teilhabe am..., ...Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG begründen, da ansonsten ..., ...aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG hinaus kaum erfolgreich ..., ...ein durch Art. 12 Abs. 1 GG abgesicherter Teil der Berufsausübung..., ...Bedeu-tung. Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet jedoch keinen..., ...Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG begründen. 3. Besonderheiten..., ...aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG hinaus kaum erfolgreich ..., ...und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte ärztliche Therapiefreiheit..., ...Hintergrund des Art. 12 Abs. 1 GG klargestellt wurden. 6...., ...Bedeu-tung. Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet jedoch keinen..., ...Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG begründen. 11. Besonderheiten..., ...aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG hinaus kaum erfolgreich ..., ...und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte ärztliche Therapiefreiheit...
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