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3.309 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"WEG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (3.309)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...effektiver zu erreichen. Dieser Weg muss nun vom Gesetzgeber..., ...verbindlich vorgegeben. Dieser Weg erscheint sachgerechter..., ...verbindlich vorgegeben. Dieser Weg erscheint sachgerechter...
  • Zentrum für Safe Sport

    Aktiv vom 02.08.2024 bis 19.11.2025

    • Angegeben von: Athleten Deutschland e.V. am 02.08.2024
    • Beschreibung: Interpersonale Gewalt in Form von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt und Missbrauch sind ein weitverbreitetes menschenrechtliches Risiko im Sport. Darum setzt Athleten Deutschland sich für die Schaffung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport ein. Es soll Kompetenzen in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung innehaben und einen Beitrag zur Bekämpfung von interpersonaler Gewalt im Sport leisten. Es soll sowohl für den Leistungs- und Spitzensport als auch für den Breitensport umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt implementieren.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Meilensteine auf diesem Weg wurden durch die Gründung..., ... auf satzungsrechtlichem Weg oder mittels Individualvertrag..., ...Etablierung des SSC auf diesem Weg muss allerdings vor allem..., ...vor. Zwar kann auf diesem Weg eine Bindungswirkung der..., ...insgesamt dazu, dass dieser Weg eine Bindungswirkung herzustellen..., ...zulässig, so dass auf diesem Weg grundsätzlich eine lückenlose..., ...grundsätzlich auf dem gleichen Weg entstehen, wie bei einem..., ...Denkbar wäre stattdessen der Weg über Regelanerkennungsverträge..., ...Konstellationen auf diesem Weg rechtssicher erfolgen. ..., ... auf satzungsrechtlichem Weg hergestellt werden soll..., ...Wilhelm für einen angemessenen Weg, um einen Ausgleich zwischen..., ...§ 42 SSC-E). Auf diesem Weg kann eine abschließende..., ... § 22 SSC-E). Auf diesem Weg kann gewährleistet werden..., ...AntiDopG. Nur auf diesem Weg kann eine rechtssichere..., ...zu stellen und auf diesem Weg Einsicht in die Akten des..., ...Mittelweitergabe der auf diesem Weg erlangten Mittel erneut..., ..., könnte auch auf diesem Weg eine zügige Umsetzung des..., ...des SSC auch auf anderem Weg begründet werden. 2. ...
    • Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
    • Beschreibung: Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Fortschritt am zurückgelegten Weg messen (Delta-Prinzip):..., ... ein Paradigmenwechsel – weg von nachträglicher Dokumentation..., ... es darf aber nicht zum Weg werden, ein niedrigeres...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
    • Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel...., ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. Auch..., ...(sofern sie im Vertriebs-weg der §§ 312b, 312c abgeschlossen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Festlegung auf einen KM ebnet den Weg für einen schnellen Einstieg..., ...auf diesen KM könnte den Weg für einen schnellen Einstieg..., ...der Bandlast-Regelung den Weg in eine flexiblere Energiezukunft...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
    • Beschreibung: Der BDEW fordert eine Anpassung des Strommarktdesigns, um die Förderung erneuerbarer Energien und die Ausgestaltung des Kapazitätsmarkts investitionsfreundlich, planungssicher und praxistauglich auszugestalten. Der BDEW setzt sich dafür ein, die Komplexität der Regelungen zu reduzieren und macht konkrete Umsetzungsmaßnahmen für ein zukunftsfähiges Strommarktdesign.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Festlegung auf einen KM ebnet den Weg für einen schnellen Einstieg..., ...auf diesen KM könnte den Weg für einen schnellen Einstieg..., ...der Bandlast-Regelung den Weg in eine flexiblere Energiezukunft...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Mitgliedstaaten ein leicht gangbarer Weg offen, um sich durch geschickte..., ...Sie kann insbesondere den Weg beschreiten, Ausgleichsmechanismen..., ...zu beseitigen. Auf diesem Weg könnten Probleme beim diskriminierungsfreien...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...verbindlich vorgegeben. Dieser Weg erscheint sachgerechter..., ... nicht auf dem richtigen Weg befindet. Benennungspraxis..., ...vfa weiterhin den besten Weg dar, um eine faire, rechts..., ...Vermutung einen falschen Weg einschlägt (sogleich Punkt..., ...ins Leere laufen. • Der Weg der Datenübermittlung nach...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (5):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. Die..., ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel...., ...sofern sie im Vertriebs- weg der §§ 312b, 312c abgeschlossen..., ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel...., ...sofern sie im Vertriebs- weg der §§ 312b, 312c abgeschlossen...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (5):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Hindernisseaufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. Die..., ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. Auch..., ...(sofern sie im Vertriebs-weg der §§ 312b, 312c abgeschlossen..., ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. Auch..., ...(sofern sie im Vertriebs-weg der §§ 312b, 312c abgeschlossen...
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