Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.431)
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 27.08.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die mit dem Entwurf angestrebte Stärkung der Rechte leiblicher Väter. Bei der gerichtlichen Prüfung, ob sich der leibliche Vater „ernsthaft, aber erfolglos“ um eine sozial-familiäre Beziehung bemüht hat, sollten die Gerichte die Möglichkeit bekommen, auch niedrigschwellige Nachweise in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen. Wir begrüßen die vorgesehene Neuerung, dass künftig auch das Kind selbst seiner rechtlichen Zuordnung zustimmen muss sowie die außergerichtliche Lösung bei Zustimmung aller Beteiligten. Diese Lösung braucht aber gleichzeitig realitätsnahe Erleichterungen, insbesondere im internationalen Kontext. Langfristig muss es auch über neue rechtliche Formen der Elternschaft nachgedacht werden– etwa über Möglichkeiten einer rechtlich anerkannten Mehrelternschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 642/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung -
BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
-
BR-Drs. 642/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 1600 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E, ob sich der leibliche..., ...wir die in § 1596 Abs. 4 BGB-E vorgesehene Neuerung,...
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- Angegeben von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 07.05.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an..., ...[Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ..., ...12; Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1..., ...Bestimmung des § 1600 Abs. 5 BGB aufgreift (vgl. Binder/..., ...Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden..., ...bereits jetzt in § 1626a (2) BGB enthalten. 12 Beide Eltern..., ...berücksichtigt. Auf Basis des § 1666 BGB steht den Gerichten eine..., ...siehe § 156 FamFG, § 1626 BGB und § 1687 BGB. 09.09.24..., ... 5 Siehe § 1684 Abs. 1 BGB, Art. 24 der EU-Grundrechtecharta..., ...i.V.m. § 1626 und § 1684 BGB) werden in Deutschland ...
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Beibehaltung der aktuellen Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Aktiv vom 26.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • •Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, §489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB.489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB...., ...Entschädigung, §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, ..., ...2 S. 2, §500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung §490 Abs. 2 S. 3 BGB).490 Abs. 2 S. 3 BGB). ..., ...Kündigungsrecht, §§489 Abs. 1, 490 BGB.489 Abs. 1, 490 BGB. •..., ...489 Abs. 1 BGB489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich §490 Abs. 2 S. 1 BGB 490 Abs. 2 S. 1 BGB und und §500 Abs. 2 S. 2 BGB.500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art..., ...Interesse (§490 Abs. 2 S. 2 BGB):490 Abs. 2 S. 2 BGB): ..., ...s. aber auch §492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 §7 Abs. 2 ..., ...informiert werden, §493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR.493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
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Beibehaltung der aktuellen Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Aktiv vom 26.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ... S. 2, § 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung § 490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD..., ...Kündigungsrecht, §§ 489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...Kündigungsrecht, § 489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich § 490 Abs. 2 S. 1 BGB und § 500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art. 25 Abs. 2 MCD: Die..., ...Interesse (§ 490 Abs. 2 S. 2 BGB): − Kreditnehmer verkauft..., .... aber auch § 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 § 7 Abs. 2..., ...informiert werden, § 493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. ...
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- Angegeben von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 10.03.2026
- Beschreibung: Der ZVEH unterstützt das Ziel der EU-Richtlinie, Reparaturen zu stärken und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. In seiner Stellungnahme setzt sich der Verband dafür ein, dass die deutsche Umsetzung praxisgerecht erfolgt und keine nationalen Verschärfungen über die europäischen Vorgaben hinaus eingeführt werden. Wichtig sind aus Sicht des ZVEH insbesondere Rechtssicherheit und verhältnismäßige Anforderungen für Handwerksbetriebe, etwa im Kaufrecht und bei neuen Informationspflichten. Zugleich betont der Verband die Rolle des Elektrohandwerks als qualifizierte Fachreparateure und spricht sich dafür aus, dass Reparaturen im Rahmen der Herstellerpflicht auch an Fachbetriebe untervergeben werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschaffenheit (§ 434 Abs. 3 Satz 2 BGB-E) Mit der Aufnahme der..., ...Nacherfüllung (§ 475 Abs. 4 BGB-E) Die neu eingeführten..., ...Nachbesserung (§ 475e Abs. 5 BGB-E) Die vorgesehene einmalige..., ...Beweislastumkehr nach § 477 BGB während der verlängerten..., ...Hersteller (§§ 479a ff. BGB-E)) Der ZVEH steht der...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9. 7. 2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22. 11. 2023
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 ..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., .... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu anbie- tet – vom deutschen..., .... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ...BGB-RegE) anwendbar ist. Im..., ...312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ... BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die ...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9. 7. 2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22. 11. 2023
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu anbie-tet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ... BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025...
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- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) soll Mindeststandards für Gebäude setzen. Die Umsetzung sollte zwar das Gesamtziel der Klimaneutralität des Gebäudebereiches nicht aus den Augen verlieren, muss aber zur Umsetzung berücksichtigen, dass Eigentümer von Wohngebäuden, die sich in einem energetisch eher schlechten Zustand befinden, sich die energetischen Maßnahmen überwiegend nicht oder kaum leisten können. Vor der Umsetzung sollten noch Änderungen des sog. Heizungsgesetzes vorgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...WärmeLV beziehungsweise § 556c BGB als echte Hindernisse, ..., ...Überarbeitung von § 556c BGB und der WärmeLV erscheint..., ...Heizungsinvestitionen in § 559e BGB könnte auf Kostensteigerungen...
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Bei der Reform des Kindschaftsrechts und der Modernisierung von Sorge- Umgangs- und Adoptionsrecht ist besonders auf das Kindeswohl und die Kinderrechte zu achten. Der SkF wird den Regelungsentwurf fachlich aus der Perspektive der Kindeswohldienlichkeit und des Schutzbedarfes von Gewalt betroffenen Mütter mit ihren Kindern Stellung beziehen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des Kindeswohls (§ 1626 BGB-E) und Etablierung als ..., ...Loyalitätskonflikten entgegen. (vgl. §1627 BGB-E, § 1641, BGB-E, § 1687 BGB-E, § 1696 BGB-E). Zudem..., ... Änderung in §1674 Abs 2 BGB-E, wodurch bei unbegleiteten..., ... oder Großeltern (§ 1688 BGB-E), welches im besonderen..., ...in Familienpflege (§ 1695 BGB-E), welche eine Anerkennung..., ...Pflegestellenwechsel (§ 1701 BGB-E), das den Kinderschutz..., ... und Umgangsrecht § 1632 BGB-E - Häusliche Gewalt ..., ...und SkF in den in § 1632 BGB-E aufgeführten Maßnahmen..., ...problematisch sind. §1627 BGB –E - Elterliche Sorge; ..., ...Gewalt.“ § 1635 Abs. 1 BGB-E – Anspruch auf alleinige..., ... geprüft werden. §1666 BGB-E – Gerichtliche Maßnahmen..., ... 2 BGB-E sehen die Möglichkeit..., .... § 1680 Abs. 2 Nr. 2 BGB-E – Grundsätze des Umgangs..., ...Das in § 1680 Abs. 2 Nr. 2 BGB-E vorgesehene Kriterium..., ...Elternteils in § 1684 Abs. 3 BGB-E gesehen. Eine solche ..., ...dass das Kindeswohl (§ 1626 BGB-E) als leitendes Motiv ..., ...Zusammenspiel von § 1630 BGB-E mit §§ 58, 58a FamFG-E..., ...Elternteil und § 1751 Abs. 1 BGB-E und § 1693 BGB-E - Auskunft..., ...Nach § 1693 Abs. 1 Nr. 2 BGB-E sollen Herkunftseltern...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...