Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (28.223)
-
Ausnahmeregelungen für Zentrifugen aus der EU F-Gas-Verordnung 2024/57
Aktiv vom 10.06.2024 bis 06.08.2025
- Angegeben von: Thermo Fisher Scientific am 10.06.2024
- Beschreibung: Implementierung der EU F-Gas Verordnung, Fragestellung zur Produktklassifizierung, Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungsbereiche (Sonderantrag Artikel 11 Ab. 5) Deutschland für die Produktgruppe E1 (Zentrifugen), Anwendung der Sicherheitsausnahme für Zentrifugen für die neue F-Gas-Verordnung – EU – 2024/573 – DE – EUR-Lex
-
- Angegeben von: Thermo Fisher Scientific am 10.06.2024
- Beschreibung: Für eine Etablierung der Gen- und Zellstrategie der Bundesregierung, Förderung der Forschung, Entwicklung von Gen und Zelltherapien, Optimierung der Versorgungssituation in Deutschland
-
- Angegeben von: Vestas Deutschland am 10.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Deckelung der Gebotskomponenten im WindSeeG im Gebotsverfahren bei der Ausschreibung von nicht zentral vorentwickelten Projekten und bei zentral vorentwickelten Projekte respektive die Einführung von Differenzverträgen (Contracts for Difference) zur gesicherten Finanzierung von Offshore-Windenergie Projekten. Ziel ist die Stärkung der Planungssicherheit für Projektentwickler, damit Finanzierungskosten sinken und der Kostensenkungsdruck auf die Hersteller von Windenergieanlagen und deren Zulieferer nicht weiter steigt sondern mehr Luft zur nötigen Skalierung der Produktion lässt. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Vestas Deutschland am 10.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Einführung von produktionsabhängigen Differenzverträgen (Contracts for Difference) mit einfach nachweisbaren und möglichst europaweit harmonisierten Präqualifikationsanforderungen und qualitativen Nichtpreiskriterien bei Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und auf See. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
- Angegeben von: Steuerberaterverband Thüringen e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Der Steuerberaterverband Thüringen wendet sich gegen die Erweiterung der Tätigkeiten, für die gemäß § 6 Nr. 4 StberG bereits Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen bestehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Bei der Umsetzung des geltenden KVBG und bei dessen Überprüfung sollten Bundesregierung und Bundestag die im KVBG genannten Überprüfungskriterien objektiv beachten: Versorgungssicherheit, Anzahl / installierte Leistung der von Kohle auf Gas umgerüsteten Anlagen, Aufrechterhaltung der Wärmeversorgung, Strompreise, Erreichung der Klimaschutzziele, Rohstoffe, (insbesondere Gips), Sozialverträglichkeit. Im Ergebnis sollte das geltende KVBG gemäß der geltenden Fassung weiter umgesetzt werden und das KVBG sollte ohne Änderungen beibehalten werden, damit sich die Transformation der Braunkohleunternehmen und in den Braunkohlerevieren weiterhin planmäßig, sozialverträglich, ohne Strukturbrüche und unter Aufrechterhaltung der Energieversorgungssicherheit vollziehen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Eine grundlegende Überarbeitung des Bundesberggesetzes ist nicht erforderlich. Das Bergrecht ist fortlaufend angepasst worden und bereits auf der Höhe der Zeit. Im Bergbau wird das gesamte Umweltfachrecht inhaltlich angewandt. Folglich bedarf es keiner zusätzlichen „Ökologisierung“ des Bergrechts. Sofern Bundesregierung und Bundestag gleichwohl eine Überarbeitung des Bergrechts für erforderlich halten, müsste dies die Erleichterung des heimischen Rohstoffabbaus mit schnelleren und sicheren Genehmigungsverfahren zum Ziel haben, um Bürokratie abzubauen und Importabhängigkeiten im Bereich der Rohstoffversorgung entgegenzuwirken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Im Herbst 2025 wurde die EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung (Soil Monitoring Law - SML) vom EP und vom Rat - gegen die Stimme Deutschlands - angenommen. Das SML ist nun in nationales Recht umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber sollte dabei sämtliche Auslegungsspielräume konsequent nutzen, um Doppelregulierungen und rechtliche Verschlechterungen des Status quo zu Lasten der Bodennutzer vollständig auszuschließen. Das SML darf nicht dazu genutzt werden, eine „Wasserrahmenrichtlinie 2.0“ für den Boden (mit unrealistischen Zielsetzungen) durch die Hintertür einzuführen und eine grundlegende Umgestaltung des bestehenden deutschen Bodenschutzrechts vorzunehmen.
-
- Angegeben von: Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Die bisherige EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) 2010/75/EU ist novelliert worden, so dass die Umsetzung in nationales Recht ansteht. Die neue IED sollte ohne Verschärfungen zu Lasten der Industrie vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden und der deutsche Gesetzgeber sollte die in der neuen IED verbleibenden Spielräume für eine möglichst bürokratiearme Umsetzung nutzen. Aus Braunkohlensicht ist hier insbesondere bedeutsam, dass die Vorschriften der neuen IED, wonach Anlagen, die gesichert stillgelegt und durch neue klimafreundliche Anlagen ersetzt werden angesichts ihres absehbaren Betriebsendes keine Nachrüstungspflichten mehr treffen sollen, pragmatisch im deutschen Recht umgesetzt wird.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Das Klima-Bündnis befürwortet eine stärkere Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung im Grundgesetz, beispielsweise im Rahmen einer neuen Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91a GG. Wie eine solche neue Gemeinschaftsaufgabe ausgestaltet werden könnte, ist dabei Gegenstand der Debatte. Orientierung hierfür könnten z.B. die beiden existierenden Gemeinschaftsaufgaben zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) geben. Das Klima-Bündnis möchte diese Debatte konkstruktiv und ergebnisoffen vorantreiben.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):