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Gefundene Regelungsvorhaben (28.038)

  • Rechtliche Grundlagen der Rüstungsexportkontrolle

    Aktiv vom 14.06.2024 bis 14.11.2024

    • Angegeben von: RENK Group AG am 14.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung des Status quo. Keine Einführung eines Verbandsklagerechts.
  • Außenwirtschaftsverordnung

    Aktiv vom 14.06.2024 bis 14.11.2024

    • Angegeben von: RENK Group AG am 14.06.2024
    • Beschreibung: Schaffung eines rechtsverbindlichen Vertrauensschutzes für Bestandsprojekte beim Export sonstiger Rüstungsgüter. . Schaffung einer gesetzlich festgeschriebenen Maximaldauer für Genehmigungsverfahren (max. 90 Tage von Antrag bis Bescheid).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien am 14.06.2024
    • Beschreibung: Die Stiftung GRS Batterien hat am 05.06.2025 eine Stellungnahme zum Entwurf des Batterierecht-Durchführungsgesetzes abgegeben. Ziel ist eine unionsrechtskonforme, praktikable Ausgestaltung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EHV) für Batterien. Sie bezieht sich u. a. auf Verkehrsverbote (§ 4), Herstellerpflichten (§ 7), Zulassung (§ 8), Sicherheitsleistung (§ 9), Wegfall einer Organisation (§ 12), Informationspflichten (§ 25) sowie Behördenzuständigkeiten (§§ 29 ff.). Vorgeschlagen wird zudem die Einrichtung einer Gemeinsamen Herstellerstelle mit klaren Aufgaben, Befugnissen und einer Rechtsgrundlage für ihre Beleihung. Die Stiftung GRS Batterien fordert insgesamt eine stärkere Einbeziehung von Herstellern und Organisationen in die Umsetzung der EHV gemäß Verordnung (EU) 2023/1542.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 14.06.2024
    • Beschreibung: Menschliche Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI. Die Anbieter generativer KI trainieren ihre Tools mit Werken von Urheberinnen und Urhebern – bisher ohne deren Zustimmung und ohne jede Vergütung. Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage. Die Bundesregierung sollte alle vorhandenen Handlungsspielräume nutzen, um im Markt für generative KI mehr Transparenz zu schaffen, Rechteinhabern eine einfache und effektive Erklärung des Nutzungsvorbehalts im Kontext von Text und Data Mining (§ 44b UrhG) zu ermöglichen und Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Anbietern und Rechteinhabern zu fördern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 14.06.2024
    • Beschreibung: Streaming boomt und hat den globalen Musikmarkt fundamental verändert. Dennoch partizipieren viele Urheberinnen und Urheber anders als die Industrie bisher nur unzureichend am Erfolg des Musikstreamings. Um Chancengleichheit beim Streaming langfristig zu sichern, braucht es mehr Transparenz bei den Algorithmen (Playlists, Empfehlungssysteme etc.) und eine gerechtere Verteilung der Erlöse. Darüber hinaus bedarf es neuer Instrumente, um Musik aus Europa in ihrer ganzen Vielfalt auf den Plattformen gezielt zu fördern und in ihrer Sichtbarkeit und Auffindbarkeit zu stärken. Das Europäische Parlament hat diesbezüglich in seiner „Musikstreaming“-Resolution vom 17.01.2024 konkrete Vorschläge formuliert, die sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene weiter vorangetrieben werden müssen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 14.06.2024
    • Beschreibung: Inländische Einkünfte von ausländischen Musikschaffenden und Lizenzgebern unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich davon freistellen lassen (§50a EStG). Der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung in Deutschland ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern sowie weltweit einzigartig hoch und zeitaufwändig. Dadurch werden Musikschaffenden und Unternehmen Mittel entzogen, die ihnen zum Wirtschaften fehlen – ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, muss der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung dringend reduziert werden. Dies erfordert eine Auflösung des Antragsstaus beim BZSt, eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten und eine Vereinfachung der Verfahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10715 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren
      2. BT-Drs. 20/10898 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10715 - Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren
      3. BT-Drs. 20/11288 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Weitere Maßnahmen zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 14.06.2024
    • Beschreibung: Die DPtV begrüßt den Referentenentwurf , da für die organisatorischen Probleme, die im Zusammenhang mit der Durchführung der bisherigen Parcoursprüfungen bestehen, Lösungen gefunden werden müssen. Die DPtV unterstützt die Beibehaltung der anwendungsorientierten Parcoursprüfung mit dem Einsatz von Schauspielpersonen. Die Kombination der Kompetenzbereiche in zwei Prüfungen erscheint uns durchführbar, sodass es weiterhin möglich sein wird, die Kompetenzbereiche getrennt zu erfassen und zu bewerten. Dazu schlagen wir allerdings vor, in § 48 eine Festlegung zu treffen, die die Abfrage der Kompetenzbereiche anders aufteilt als im Referentenentwurf vorgesehen. Wir begrüßen außerdem, dass ein Mindestanteil von 20 Prozent der Prüfungsaufgaben sich auf Kinder und Jugendliche beziehen müssen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zukunft Fahrrad e.V. am 14.06.2024
    • Beschreibung: Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht noch für diese Legislaturperiode die Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) vor. Die Aktualisierung ist vor allem aufgrund der Herausforderungen des Klimawandels und der Biodiversitätskrise notwendig. Ein erster inoffizieller Referentenentwurf des Gesetzes, wird bereits seit Jahresende 2023 intensiv in der Fachöffentlichkeit diskutiert. Der Entwurf – würde dieser so umgesetzt – würde die bisherige Gleichstellung von Forstwirtschaft, Naturschutz und Erholung aufgeben. Bezüglich des Naturschutzes wird die Betonung der ökologischen Leistungen des Waldes ausdrücklich begrüßt. Die Details des Papiers lassen jedoch die Befürchtung aufkommen, dass damit das Ende des Radfahrens im Wald, wie wir es bisher kennen, eintreten könnte.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Haushalt 2024

    Aktiv vom 14.06.2024 bis 17.07.2025

    • Angegeben von: Zukunft Fahrrad e.V. am 14.06.2024
    • Beschreibung: Erhöhung Mittel für Fahrradinfrastruktur und Förderprogramme im Haushaltsgesetz 2024.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7800 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
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