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Gefundene Regelungsvorhaben (26.812)

    • Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitative Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Die Automatenindustrie beobachtet die Evaluation des GlüStV 2021. Sollte die Konsequenz der Evaluierung eine Novellierung des GlüStV sein, werden die Interessen des gewerblichen Automatenspiels an einer qualitativen statt der geltenden quantitativen Regulierung für Spielhallen gemäß §§ 24 - 26 GlüStV vorzutragen sein. Mindestabstände und das Verbot von Mehrfachkonzessionen lassen das gewerbliche Automatenspiel schon heute zunehmend aus der Fläche verschwinden. Der Mehrwert für den Spielerschutz fehlt, denn ein unzureichendes Angebot legaler gewerblicher Automatenspiele stärkt ausschließlich das illegale Glücksspiel und widerspricht den Zielen des GlüStV, vor allem dem Kanalisierungsauftrag des legalen Glücksspiels (§ 1 GlüStV).
    • Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Mit seiner Entschließung [BR-Drs. 651/25 (Beschluss)] vom 19.12.2025 fordert der Bundesrat, zeitnah eine weitere Überarbeitung der KassenSichV unter Einbeziehung von Geldspielgeräten. Diese Forderung ist ungeeignet und nicht erforderlich. In Geldspielgeräten stellt eine von der PTB geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. Gem. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV muss ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfassen und dauerhaft aufzeichnen. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Prüftools ermöglichen die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten zu prüfen und auszuwerten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Seit Jahren hat der Jugendschutz in der gewerblichen Automatenindustrie höchste Priorität. Anwesenheitsverbot (§ 6 Abs. 1 JuSchG) und Teilnahmeverbot (§ 6 Abs. 2 JuSchG) werden durch die heute mittels technischer Prüfung vollzogene Altersverifikation gewährleistet. Als Träger der Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK), die die gesetzlich vorgeschriebene Altersbewertung und Kennzeichnung von elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit seit 2023 verbindlich vornimmt (§ 13 JuSchG), begleitet der VDAI die Arbeit der obersten Landesjugendbehörden und die Entwicklungen des JuSchG. Diese Stabilität im Jugendschutz soll aufrechterhalten bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des VDAI.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, zu denen auch Spielhallen zählen und damit verbunden der Gewährleistung eines nachfragegerechten Angebots des gewerblichen Automatenspiels, hat auch das Thema Baurecht einen wichtigen Stellenwert. Zur Umsetzung des Kanalisierungsauftrages der legalen Glücksspielanbieter besteht daher die Notwendigkeit, dass Spielhallen weiterhin neu eröffnet werden können. Die gesetzlichen Grundlagen müssen eine auch aus stadtplanerischer Sicht sinnvolle Ansiedlungspolitik ermöglichen. Der VDAI beobachtet dementsprechend die Entwicklung der einschlägigen baurechtlichen Normen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
  • Keine Pflichtversicherung für Elementarschäden

    Aktiv vom 20.06.2024 bis 22.06.2026

    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 20.06.2024
    • Beschreibung: Haus & Grund Deutschland setzt sich dafür ein, dass beiden komplexen Herausforderungen der Energiewende und der Transformation der Energieversorgung nicht nur die technischen und wirtschaftlichen Aspekte der Energieversorger und Netzbetreiber berücksichtigt werden. Alle Maßnahmen müssen für die Verbraucher bezahlbar und sozialverträglich umsetzbar sein.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 20.06.2024
    • Beschreibung: Haus & Grund Deutschland setzt sich unter anderem dafür ein, dass der Erwerb und Betrieb kleinerer PV-Anlagen steuerlich attraktiver werden. Zudem setzt sich der Verband für erbschaftsteuerliche Entlastungen beim Übergang von privatem Immobilieneigentum innerhalb einer Familie ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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