Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.674)
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- Angegeben von: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es den Einbau von Einzelraumfeuerstätten und Schornsteinen so einzustufen, dass diese nicht förderschädlich sind. Ferner soll dies auch für Biomasseheizungen erreicht werden.
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KHVVG
Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.02.2025
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Sachgerechte Umsetzung der Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer bundesweit adäquaten Krankenhausversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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GVSG
Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.02.2025
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: MVZ-Gründung durch Reha- und Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hannover Rück SE am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Abschaffung von Marktzugangsbarrieren für Drittstaatenrückversicherer im Versicherungsaufsichtsgesetz ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Aktiv vom 24.06.2024 bis 16.08.2024
- Angegeben von: Hannover Rück SE am 24.06.2024
- Beschreibung: Kongruenz der Regelungen aus der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Anwendung für Versicherungsunternehmen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Umbau der Fernwärmeversorgung ist kapitalintensiv und erfordert Investitionen in Milliardenhöhe. Die AVBFernwärmeV muss daher ein Regelwerk bereitstellen, welches es ermöglicht, Investitionen vorzunehmen und die Refinanzierung sicherzustellen. Um die Akzeptanz zu erhöhen sollte die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit erhöht werden (z.B. Nutzung öffentlich zugänglicher Indizes).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Eine verlässliche Fortführung der Heizungsförderung ist dringend geboten. Die bestehende Fördersystematik sollte beibehalten, die Förderhöhen jedoch schrittweise abgesenkt werden - unter Berücksichtigung einer langfristigen Ankündigung. Gleichzeitig gilt es die Förderhöhen bei privaten Vermietern (30 %) und Eigennutzern (bis zu 70 %) zu vereinheitlichen. Förderbedingungen für Wärmepumpen mit Contracting-Modellen in der Bundesförderung effiziente Gebäude ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- EKFG [alle RV hierzu]
- HG 2024 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):