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Gefundene Regelungsvorhaben (28.782)

    • Angegeben von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, sollen die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3448 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soll der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3448 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Verhandlungen zum EU-Pharmapaket finden auf europäischer Ebene derzeit statt. In diesem Rahmen setzen wir uns dafür ein, dass ein starker Unterlagenschutz weiterhin gewährleistet wird. Dazu gehört auch, dass die Marktexklusivität für Orphan Drugs nicht verkürzt werden darf. Zudem dürfen die EU-Regularien nicht zusätzlichen bürokratischen Aufwand für pharmazeutische Unternehmen verursachen und somit die Anstrengungen der deutschen Pharmastrategie konterkarieren.
    • Angegeben von: ProVeg e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat angekündigt, eine ganzheitliche Proteinstrategie zu erarbeiten. In diesem Prozess setzt sich ProVeg e. V. beratend für die Entwicklung einer umfassenden Strategie ein, die verbindlich festlegt, welche Schritte von Wirtschaft und Politik unternommen werden müssen, um bis zum Jahr 2030 einen Proteinanteil von 30 Prozent aus pflanzlichen, fermentierten und kultivierten Quellen am Gesamtmarkt für Fleisch, Fisch, Milch und Eier zu erreichen. Diese Gesamtstrategie soll alle relevanten Aspekte bündeln, darunter Forschungsprioritäten und -förderung, Maßnahmen zur Beseitigung von Infrastrukturengpässen, faire Wettbewerbsbedingungen, regulatorische Fragestellungen sowie die Rolle der Landwirtinnen und Landwirte im Transformationsprozess.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: ProVeg e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: ProVeg e. V. setzt sich aktuell für die Senkung des Umsatzsteuersatzes für pflanzliche Milchalternativen auf 7 % ein. Abweichend von der Geltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % für Grundnahrungsmittel, zu denen auch Kuhmilch zählt, gilt in Deutschland der Regelsatz der Umsatzsteuer von 19 % für alle pflanzlichen Milchalternativen. Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme ist damit eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (USt.) bzw. eine Änderungen der Jahressteuergesetznovelle, die im Bundesministerium der Finanzen beheimatet ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: ProVeg e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Aus Gründen des Klimaschutzes, des sozialen Ausgleichs sowie der Förderung der heimischen Landwirtschaft setzte sich ProVeg e. V. 2022 und 2023 mit der “0 % fürs Klima”-Kampagne für eine Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 % für pflanzliche Produkte ein. Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme ist damit eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (USt.) bzw. eine Änderungen der Jahressteuergesetznovelle, die im Bundesministerium der Finanzen beheimatet ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: ProVeg e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die geplante Milchproduktrecht-Anpassungsverordnung legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Produktion und Vermarktung von Milchprodukten fest. Je nach Ausgestaltung könnte sie möglicherweise auch Auswirkungen auf die Vermarktung von pflanzlichen Alternativprodukten haben. Als unter anderem auf die Förderung von Verbraucherschutz ausgerichtete Organisation setzt sich ProVeg e. V. dafür ein, dass diese Verordnung im Einklang mit dem Koalitionsvertrag keine zusätzlichen Einschränkungen für die Kennzeichnungs- und Bezeichnungsfreiheit von pflanzenbasierten Produkten über die bestehenden EU-Regelungen hinaus festlegt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen (Milchproduktrecht-Anpassungsverordnung - MilchProdAnpV)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: ProVeg e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: ProVeg. e. V. spricht dafür aus, staatliche Beratungsangebote für jene Firmen zu schaffen, die das europäische Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel durchlaufen möchten. Darüber hinaus setzt sich ProVeg e. V. dafür ein, dass sich die in Ministerräten agierenden Repräsentanten der Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine evidenzbasierte und effiziente Umsetzung des Novel-Food-Verfahrens einsetzen. Ziel ist es, bestehende regulatorische und bürokratische Prozess zu optimieren und dadurch in der Bearbeitung zu beschleunigen, um so innovative Lebensmitteltechnologien durch einen reibungslosen und wissenschaftlich fundierten Zulassungsprozess zu fördern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: fiskaly GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel dieses Regelungsvorhabens ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung und Förderung cloudbasierter Technischer Sicherheitseinrichtungen (TSE) im deutschen Steuerwesen zu verbessern, um die Digitalisierung voranzutreiben, Effizienz zu steigern und Investitionen in innovative Technologien zu schützen. Ziele: Erhöhung der Akzeptanz und Nutzung cloudbasierter TSE-Lösungen bei Unternehmen. Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung der Digitalisierung im Steuerwesen. Etablierung eines effizienten, digitalen und benutzerfreundlichen Steuerwesens in Deutschland.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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