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458 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"HGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (458)

    • Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV Rheinland setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV NORD GROUP setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein. Bezugspunkt ist hier insbesondere § 324e (Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe), in dem unabhängige Prüfdienstleister fest verankert werden müssen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: In Zusammenhang mit dem BMJ-Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (u.a. Richtlinie (EU) 2022/2464) unterstützt es die aba, dass für Pensionskassen VVaG und Pensionsfonds PFVaG im RefE keine erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen ist, sofern diese nicht mehr als 500 Mitarbeiter haben. Soweit EbAV durch ihre Rechtsform (AG) von der Pflicht zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst sind, hält die aba für EbAV das für Versicherungsunternehmen vorgegebene Größenkriterium ""gebuchten Bruttobeiträge"" weder für maßgeblich noch für adäquat. Abgelehnt wird auch die vorgesehene Einbeziehung des PSVaG. Auch für EbAV sollte die vom BMJ angestrebte 1:1-Umsetzung der RL erfolgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Durch die Umsetzung der CSRD wird die Anzahl an Unternehmen, die über nicht-finanzielle Aspekte berichten müssen, drastisch steigen. Dies wird mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden sein. Der DRV setzt sich für eine praxisnahe, bürokratiearme 1:1-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben ein. Insbesondere müssen kleinen und mittleren Unternehmen ausreichende Entlastungen gewährt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anwendung des neuen § 325 HGB und seiner Entsprechung..., ...eingehalten werden. § 329 Abs. 1 HGB (Artikel 1 Nr. 5): Fristen..., ...Ergänzung von §329 Absatz 1 HGB durch den Entwurf führt..., ...Anwendung des neuen § 325 HGB und seiner Entsprechung..., ...eingehalten werden. § 329 Abs. 1 HGB (Artikel 2 Nr. 5): Fristen..., ...Ergänzung von § 329 Absatz 1 HGB durch den Entwurf führt...
    • Angegeben von: Unilever Deutschland GmbH am 09.10.2025
    • Beschreibung: Die UTP-Richtlinie hat eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette gespielt, weist jedoch nach wie vor Schwächen in der Durchsetzung auf. Der Vorschlag der Kommission und die Position des EU Rates stellen Fortschritte dar, da sie die grenzüberschreitende Durchsetzung der UTP-Richtlinie stärken. Die Position des Europäischen Parlaments geht darüber hinaus und schließt zusätzliche Durchsetzungslücken.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gemäß § 35a GmbHG / § 125a HGB können über folgenden Link...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
    • Beschreibung: Anpassung der Mindeststeuerregelungen zur Vereinfachung der Anwendung und Klarstellung unbestimmter Vorschriften. Insbesondere: Zulassung vereinfachter Datengrundlagen (z. B. Berichtspakete, CbCR-Daten); Vereinfachungen bei der Mindeststeuerberichterstattung und beim central filing (§ 75 MinStG); Klarstellungen zur Behandlung latenter Steuern und zur Recapture Rule (§ 50a MinStG); Anpassungen bei Organschaften und transparenten Strukturen (§§ 7, 43, 69, 87 MinStG); Vereinfachungen bei gruppeninternen Vermögensübertragungen (§ 82b MinStG); Anpassungen bei Investmenteinheiten (§§ 33, 35, 48, 49, 73, 74 MinStG); sowie Klarstellungen und Korrekturen in §§ 81, 82a, 86 und 87 MinStG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1865 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Aktivüberhangs gem. § 274 HGB – unberücksichtigt bleiben..., ...Konzernrechnungslegungsstandard (IFRS, HGB) übergeleitet. Für die ..., ...7 MinStG enthalten sind. HGB-Konzernbilanzierer sollten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Aktivüberhangs gem. § 274 HGB unberücksichtigt bleiben..., ... legungsstandard (IFRS, HGB) übergeleitet. Für die ..., ... MinStG enthalten sind. HGB-Konzernbilanzierer sollten...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 06.08.2026
    • Beschreibung: Das IDW setzt sich dafür ein, den Aktionsplan Nachhaltigkeit um Maßnahmen zur wirksamen Steuerung und Kontrolle öffentlicher Investitionen sowie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Vorgeschlagen werden projektbegleitende Prüfungen nach IDW PS 850 n.F. für komplexe Digitalisierungs- und Infrastrukturprojekte. Zudem soll die Bundesregierung nachhaltigkeitsbezogene EU-Regelungen frühzeitig mitgestalten, Berichtspflichten einschließlich SFDR, Taxonomie und ESEF strategisch überprüfen und europäische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in deutsches Recht umsetzen, um Rechtssicherheit zu schaffen und insbesondere KMU zu entlasten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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