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417 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"HGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (417)

    • Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV Rheinland setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV NORD GROUP setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein. Bezugspunkt ist hier insbesondere § 324e (Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe), in dem unabhängige Prüfdienstleister fest verankert werden müssen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: EbAV sind im EU-Recht keine Versicherungsunternehmen. Um die CSRD-RL 1:1 national umzusetzen, sollen zum einen Pensionskassen in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) und Pensionsfonds in der Rechtsform eines Pensi- onsfondsvereins auf Gegenseitigkeit (PFVaG) nicht zur nicht finanziellen Berichterstattung verpflichtet werden. Für die übrigen EbAV sollte § 341a Abs. 2 klargestellt werden, dass für diese die versicherungsspezifischen Regelungen zur Bestimmung der Größenkriterien keine Anwendung finden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie

    Aktiv vom 21.05.2024 bis 17.07.2024

    • Angegeben von: W. L. Gore & Associates GmbH am 21.05.2024
    • Beschreibung: Ziel ist die Informationsgewinnung um sich schnellstmöglich auf die Umsetzung der CSR-Richtlinie in Deutschland einstellen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Philippe Youssef Garduño Diaz am 25.04.2024
    • Beschreibung: Philippe Diaz engagiert sich für eine ambitionierte Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht (siehe: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU). Zudem setzt sich er sich dafür ein §342q Privates Rechnungslegungsgremium im Handelsgesetzbuch im Zuge der Übertragung der CSRD in deutsches Recht anzupassen. Hierbei ist das Ziel, dass die Bundesregierung ihr Mandat, sich international in der Rechnungslegung vertreten zu lassen, auf eine Organisation überträgt, die sich für gesamtgesellschaftliche und -wirtschaftliche Belange einsetzt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Philippe Youssef Garduño Diaz
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
    • Beschreibung: Anpassung der Mindeststeuerregelungen zur Vereinfachung der Anwendung und Klarstellung unbestimmter Vorschriften. Insbesondere: Zulassung vereinfachter Datengrundlagen (z. B. Berichtspakete, CbCR-Daten); Vereinfachungen bei der Mindeststeuerberichterstattung und beim central filing (§ 75 MinStG); Klarstellungen zur Behandlung latenter Steuern und zur Recapture Rule (§ 50a MinStG); Anpassungen bei Organschaften und transparenten Strukturen (§§ 7, 43, 69, 87 MinStG); Vereinfachungen bei gruppeninternen Vermögensübertragungen (§ 82b MinStG); Anpassungen bei Investmenteinheiten (§§ 33, 35, 48, 49, 73, 74 MinStG); sowie Klarstellungen und Korrekturen in §§ 81, 82a, 86 und 87 MinStG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1865 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Aktivüberhangs gem. § 274 HGB – unberücksichtigt bleiben..., ...Konzernrechnungslegungsstandard (IFRS, HGB) übergeleitet. Für die ..., ...7 MinStG enthalten sind. HGB-Konzernbilanzierer sollten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anwendung des neuen § 325 HGB und seiner Entsprechung..., ...eingehalten werden. § 329 Abs. 1 HGB (Artikel 1 Nr. 5): Fristen..., ...Ergänzung von §329 Absatz 1 HGB durch den Entwurf führt..., ...Anwendung des neuen § 325 HGB und seiner Entsprechung..., ...eingehalten werden. § 329 Abs. 1 HGB (Artikel 2 Nr. 5): Fristen..., ...Ergänzung von § 329 Absatz 1 HGB durch den Entwurf führt...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Aktivüberhangs gem. § 274 HGB unberücksichtigt bleiben..., ... legungsstandard (IFRS, HGB) übergeleitet. Für die ..., ... MinStG enthalten sind. HGB-Konzernbilanzierer sollten...
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