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Gefundene Regelungsvorhaben (24.107)

    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Mit verschiedenen Maßnahmen soll die Fachkräftestrategie des BMAS Unternehmen und Betriebe dabei unterstützen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Der djb legt in der geplanten Stellungnahme den Fokus auf Geschlechtergerechtigkeit.
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der djb begrüßt, dass mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) erstmals eine einheitliche europaweite Regulierung aller digitalen Dienste in Kraft getreten ist. Der Schutz vor digitaler Gewalt bleibt jedoch lückenhaft. U.a. fehlen Löschungsansprüche für Betroffene, Fristen für das Tätigwerden von Diensteanbietern, eine Definition der „rechtswidrigen“ Inhalte. Der djb fordert die Schließung der Schutzlücken insbesondere im Bereich bildbasierter sexueller Gewalt und auch die Umsetzung der bereits 2023 vorgelegten Eckpunkte für ein Gesetz gegen Digitale Gewalt.
    • Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der sozialen Pflegeversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog zur Regelung im EStG sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Verhindert würde auch die Ineffizienz, dass die öffentliche Hand zunächst durch Sozialabgaben Bedürftigkeit erzeugt und dieser dann durch komplexe Sozialleistungen abhelfen muss.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Wenn das Bundesverfassungsgericht für die Pflegeversicherung entschieden hat, dass Familien aufgrund ihres generativen Beitrags bei den Geldbeiträgen entlastet werden müssen, ist das erst recht in der gesetzlichen Rentenversicherung angemessen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Verhindert würde die Ineffizienz, dass die öffentliche Hand zunächst durch Sozialabgaben Bedürftigkeit erzeugt und dieser dann durch komplexe Sozialleistungen abhelfen muss. Da der KV-Beitrag nicht progressiv erhoben wird, wäre die Entlastung durch einen Kinderfreibetrag für alle Familien pro Kind gleich.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH am 21.06.2024
    • Beschreibung: Verhandlungen über den Erstattungsbetrag sollten nicht unnötig vorzeitig abgebrochen werden müssen. Erreicht werden kann dies daduch, dass keine öffentliche Listung eines von der Schiedsstelle im Rahmen der Neubewertung eines Bestandsmarktproduktes festgesetzten Erstattungsbetrages stattfindet und der Erstattungsbetrag in diesem Fall lediglich zur rückwirkenden Abrechnung genutzt wird, falls der Erstattungsbetrag der Schiedstelle vom Unternehmen nicht akzeptiert und das betroffene Produkt aus dem Verkehr genommen wird. Eine entsprechende Regelung hätte durch das Medizinforschungsgesetz im neuen § 130b Abs. 1c SGB V erfolgen können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH am 21.06.2024
    • Beschreibung: Gleichbehandlung aller nicht zugelassenen, nicht ausreichend evidenzbasierten Arzneimittel und klare Abgrenzung dieser Produkte - auch durch entsprechende Regeln für die Erstattung - zu zugelassenen, evidenzbasierten Arzneimitteln: Beibehalt des Genehmigungsvorbehalts gemäß § 31 Abs. 6 SGB V.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Uniper SE am 21.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist es, Regelungen im Entwurf des 14. EU-Sanktionspaketes zu verbessern, die auf russische Anti-Arbitration-Verfahren zielen. Im Text des Entwurfs (speziell Artikel 5ab bzw. Aritkel 11(6) ) sind Änderungen erforderlich, damit die konkrete Regelung den betroffenen Unternehmen in der EU tatsächlich hilft bzw. damit entsprechende russische Entscheidungen aus dortigen Anti-Arbitration-Verfahren in EU-Mitgliedstaaten nicht durchgesetzt bzw. anerkannt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Uniper SE am 21.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist die Weiterentwicklung der Förderung von Erneuerbaren Energien, z. B. um Ausbauziele zu erreichen, die Erzeugung von grünem Wasserstoff zu unterstützen, den finanziellen Förderrahmen zu begrenzen und Innovationen bei den Erneuerbaren Energien und ihrer Integration in den Strommarkt zu fördern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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