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71 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StromStV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (71)

    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Kataloggeschäft ermöglichen durch bundesweit einheitliche Regeln und Verfahren Anforderungen für Netzanschlussverfahren vereinheitlichen und den Prozess schneller digitalisieren Anlagen zum Eigenverbrauch (Zero Feed-in) weiter ermöglichen ohne eine Pflicht zu Einspeiseanlagen Effizientere Rahmenbedingungen für den Anlagenbetrieb schaffen (100kWp-Grenze flexibler gestalten) Die Errichtung von PV-Carports soll eine freiwillige Maßnahme sein Anhebung der 135 kVA-Grenze für verpflichtende Zertifizierungsverfahren Die Verklammerung von Anlagen abschaffen und so die Investitionen in leistungsstärkere PV-Anlagen wieder attraktiv machen Daten zu PV-Anlagen erfassen: So unbürokratisch und kosteneffizient für Anlagenbetreiber wie möglich
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 193/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
      2. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) insoweit präzisiert ..., ...Regelungslücke in § 12b Abs. 2, 3 StromStV klargestellt wird, dass...
    • Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: 1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
      2. BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...passenden Regelung in §1a StromStV stromsteuerlich als Versorger..., .... Die derzeit in der StromStV genannte Alternative ...
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 21.08.2025
    • Beschreibung: Mit diesem Gesetz möchte das BMF die Stromsteuerentlastung für potentiell über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigen. Aus unserer Sicht sollte in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung zur Klarstellung das von der Praxis regelmäßig geforderte mieter- und klimafreundlichen Mieterstrom-Lieferkettenmodell klarstellend berücksichtigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...den neuen § 12b Abs. 2 StromStV nach Satz 1 folgender...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) ......... 10 2.1 Nummer..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) ......................., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) ................. 10..., ...auch 2.1) § 8 Absatz 5 StromStV (Änderung): Als Nachweis..., ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) 2.1 Nummer 10 b cc)..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) Die Streichung des ..., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) Die Bioenergieverbände...
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
    • Beschreibung: Der VDA begrüßt, dass der Gesetzentwurf stromsteuerrechtliche Hürden für Elektromobilität abbaut. Beim bidirektionalen Laden (Vehicle-to-Grid) bleibt jedoch das Problem der Doppelbesteuerung bestehen, weshalb steuerrechtlicher Handlungsbedarf bleibt. Zudem sind Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff (H2) erforderlich: Um eine nachhaltige CO2-Reduktion im Güterverkehr nicht zu gefährden, sollte H2 unabhängig von der Verwendung von der Energiesteuer befreit werden, damit sich die H2-Motorentechnologie etablieren kann. Zur Unterstützung des Hochlaufs der E-Mobilität fordert der VDA außerdem die Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz sowie die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Aufzeichnungspflichten des § 4 StromStV gelten aufgrund des GZD-Schreibens..., ...Aufzeichnungspflichten des § 4 StromStV gelten aufgrund des GZD-Schrei...
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der VDA begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf ein Teil der stromsteuerrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit der E-Mobilität abgebaut werden soll. Beim Anwendungsfall Vehicle-to-Grid das Problem der doppelten Besteuerung bestehen. Im Steuerrecht bedarf es weiterer Handlungsbedarf, um das bidirektionales Laden in allen Ausprägungen zu ermöglichen. Auch Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff sind erforderlich. Um die nachhaltige Reduktion von CO2-Emissionen insb. im Güterverkehr nicht durch eine steuerliche Ungleichbehandlung des H2-Motors zu gefährden, sollten daher Regelungen im deutschen Energiesteuergesetz so angepasst werden, dass H2 unabhängig von der Art seiner Verwendung von der Energiesteuer befreit wird und sich die Technologie des H2-Motors im Markt etablieren kann.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Aufzeichnungspflichten des § 4 StromStV gelten aufgrund des GZD...
    • Angegeben von: DENEFF EDL_HUB am 25.08.2025
    • Beschreibung: Mitten in der Energie- und Standorttransformation Deutschlands kommt der Strom- und Energiesteuerreform eine mehrfache Schlüsselrolle zu: Sie soll die Wirtschaft entlasten, kann dabei aber gleichzeitig dezentrale Energielösungen und Industrie bei der Dekarbonisierung unterstützen. Dabei dürfen Anreize zur effizienten Energienutzung aus haushalts- und energiepolitischen Gründen nicht aus dem Blick geraten. Wir begrüßen daher die Novelle grundsätzlich, sehen aber an entscheidenden Stellen Nachbesserungsbedarf, damit der Entwurf seine Wirkung im Sinne der Energie- und Klimaziele sowie einer resilienten Energieversorgung entfalten kann.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Energie- und Stromsteuergesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...verhindert. Mit § 1a Abs. 5a StromStV wird nun klargestellt...
    • Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abschaffung der in § 12b Abs. 2 StromStV genannten Verkettung ...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abschaffung der in § 12b Abs. 2 StromStV genannten Verket-tung...
    • Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 15.10.2024
    • Beschreibung: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stromsteuer nach § 12b Abs. 5 StromStV, dass die Stromentnahme...
    • Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
    • Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
    • Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
    • Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stärkung § 11a Satz 3 StromStV mit verpflichtender Nutzung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stärkung § 11a Satz 3 StromStV mit verpflichtender Nutzung...
    • Angegeben von: IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. am 19.08.2025
    • Beschreibung: Das Problem: Die geplante Maßnahme erreicht nur einen kleinen Teil der Industrie / Wirtschaft. Viele unserer Mitglieder – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – bleiben außen vor, obwohl sie ebenfalls stark stromkostenbelastet sind, aber nicht als "energieintensiv" gelten. Der IVSH fordert: Eine Stromsteuersenkung für alle Verbrauchergruppen – nicht nur für ausgewählte Branchen. Faire Rahmenbedingungen für Investitionen in Digitalisierung, Effizienz und Klimaschutz. Keine Bevorzugung / Zweiklassengesellschaft.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Mit Blick auf die Stromsteuer und die Schaffung von Ladeinfrastruktur hat ALDI Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie abzubauen und digitale Lösungen zu schaffen (Schaffung einer Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Stromsteueranmeldungen, Einführung einer digitalen Akte für den Steuerpflichtigen, Rechtsanspruch auf ein zentral zuständiges Hauptzollamt bei Unternehmensgruppen, Einheitliche Verfahren für die Schaffung von Ladeinfrastruktur).
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
    • Beschreibung: Mit Blick auf die Stromsteuer und die Schaffung von Ladeinfrastruktur hat ALDI Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie abzubauen und digitale Lösungen zu schaffen (Schaffung einer Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Stromsteueranmeldungen, Einführung einer digitalen Akte für den Steuerpflichtigen, Rechtsanspruch auf ein zentral zuständiges Hauptzollamt bei Unternehmensgruppen, einheitliche Verfahren für die Schaffung von Ladeinfrastruktur).
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zusammenhang“ gemäß § 12b Abs. 5 StromStV) konkrete Leitlinien ..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) für den selbst erzeugten..., ...Sinne des § 1a Abs. 9 StromStV i. V. m. § 3 Nr. 24a ..., ...vgl. dazu § 12b Abs. 5 StromStV); auch die Sondervor-schriften..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 StromStV führen zu keinem anderen..., ...Stromsteuer-durchführungsverordnung (StromStV)). Und auch die ehemals...
    • Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
    • Beschreibung: Bidirektionales Laden ermöglicht den Energieaustausch in zwei Richtungen, in die Batterie aber auch wieder zurück. Beim Vehicle-to-Home wird der Strom aus der Fahrzeugbatterie in das Gebäude bzw. an das Energiemanagementsystem zurückgeführt. Obwohl die Zahl der Fahrzeuge, die diese Technik beherrschen, schnell zunehmen wird, erschwert der aktuelle gesetzliche Rahmen die Umsetzung von bidirektionalem Laden. Vor allem die Doppelbelastung mobiler Speicher durch Abgaben, Umlagen und Steuern verhindert den wirtschaftlichen Einsatz der Technologie.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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