Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (183)
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- Angegeben von: DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. am 29.05.2024
- Beschreibung: Für von Betroffene von Straftaten soll es ein Anspruch auf Zugang zu „Wiedergutmachungsdiensten“ (TOA-Fachstellen) bundesweit geben. Hierzu sind entsprechende bundesrechtliche Änderungen vorzunehmen. Das Vorhaben ergibt sich aus der Überarbeitung der EU-Opferrichtlinie 2012/29/EU: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13096-Criminal-justice-EU-rules-on-victims-rights-update-/F3436909_en Ergänzungsvorschlag: § 155a StPO, S. 2: In geeigneten Fällen, insbesondere bei Körperverletzungsdelikten, Bedrohung, bei Eigentums- und Vermögensdelikten, ggf. auch unter Gewaltanwendung (Raub/Erpressung), oder anderen Formen i
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
- Beschreibung: Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz–VErmiG-E bedeuten einen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb d. strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlich bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Einwände, welche die Beweislastumkehr, die unscharfe Begrifflichkeiten sowie die Umgehung des Strafrechts betreffen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungen des StGB und der StPO einbezogen werden. Dabei..., ...421, 430, 435, 459g, 459h StPO, § 31 RPflG. 3. § 435 Abs. 4 StPO Neu eingefügt wurde § 435 Abs. 4 StPO („Stärkung des Rechts zu..., ...Regelungen der §§ 435 ff. StPO keine Regelungen dazu vor..., ...z.B. §§ 81a, 112 ff., 102 StPO) sowie die in § 101 Abs. 1 StPO genannten verdeckten Maßnahmen. 4. § 421 StPO Ferner erfolgte eine Ergänzung des § 421 StPO, wonach das Gericht mit..., ... 421 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StPO vor Augen standen, so soll..., ...Fassung des § 459g Abs. 5 StPO im Fall der Entreicherung..., ...unverhältnismäßig wäre (§ 459g Abs. 2 StPO, § 459g Abs. 5 S. 1 StPO..., ...nach § 459g Abs. 1 S. 1 StPO (§ 459 g Abs. 5 S. 2 StPO..., ... oder nicht . § 459g StPO hat zentrale Bedeutung ..., ... des § 459g Abs. 5 S. 1 StPO a.F. nach der Entscheidung..., ...(§ 76a StGB, §§ 435 ff. StPO) gilt, dass Gegenstände..., ...des Anfangsverdachts der StPO („zureichende tatsächliche..., ...154, 170 Abs. 2 oder 206a StPO eingestellt worden ist,..., ...vorliegen muss. § 437 der StPO soll unberührt bleiben...., ...ist im Besonderen § 437 StPO zu betrachten, wonach das...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.04.2025
- Beschreibung: Der DAV fordert gesetzgeberische Maßnahmen zur Modernisierung und Liberalisierung des Strafrechts. Dazu gehören die Einführung einer Dokumentationspflicht der Hauptverhandlung, die verpflichtende Beiordnung eines Verteidigers ab Tatvorwurf, der gesetzliche Schutz anwaltlicher Verschwiegenheit und Mandatsunterlagen, Anpassungen bei der Nutzung digitaler Beweismittel (§§ 168b Abs. 1, 110, 147 StPO), eine verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht werdende gesetzliche Regelung von verdeckten Ermittlern und Tatprovokation, die Klärung des Verhältnisses zwischen Abgabenordnung und Einziehung, Reformen im Recht der internationalen Rechtshilfe, die Modernisierung der §§ 211 ff. StGB und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Sterbehilfe (§§ 216, 217 StGB).
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...168b Abs. 1, 110 und 147 StPO in Hinblick auf elektronische..., ...Ermittlungsgeneralklausel der §§ 161, 163 StPO gestützt. Spezifische Regelungen...
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- Angegeben von: Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. am 21.08.2024
- Beschreibung: - Der bvpk begrüßt die Änderung zu § 15 SprengG und die Änderung der Tatbestandsvoraussetzung von § 40 Abs. 2 Nr. 1a SprengG. - Auch die Beseitigung von gesetzlichen Widersprüchen durch die Ergänzung der Regelung zur Einziehung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe findet Zustimmung. - Der bvpk spricht sich gegen die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für die Vergehen des § 40 SprengG aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Einführung der Strafbarkeit der nicht gewerblichen Begehungsformen unerlaubten Lagerns, Verbringens und Überlassens explosionsgefährlicher Stoffe aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse in § 100a StPO aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ermittlungsbefugnisse in § 100a StPO aus. Hinsichtlich der..., ...auszuweiten (§ 100a Abs. 2 Nr. 9b StPO Referentenentwurf) begegnet..., ...in § 100a Abs. 2 Nr. 9b StPO Referentenentwurf sollten...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle RV hierzu]
- OWiG 1968 [alle RV hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle RV hierzu]
- BJagdG [alle RV hierzu]
- BWildSchV [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle RV hierzu]
- PflSchG 2012 [alle RV hierzu]
- ChemG [alle RV hierzu]
- ChemSanktionsV [alle RV hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle RV hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle RV hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle RV hierzu]
- ChemBiozidDV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...weiterer Reformbedarf: § 73 StPO sollte dahingehend geändert..., ...gemäß § 161a Abs. 1 S. 2 StPO in Verbindung mit § 73 Abs. 1 S. 1 StPO aus. Zwar legt Nr. 70 Abs..., ... gemäß § 73 Abs. 1 S. 1 StPO die Auswahl der zuzuziehenden..., ...Ausgestaltung des § 244 Abs. 4 S. 2 StPO bleibt dem Angeklagten ..., ...Hauptverhandlung gemäß § 245 Abs. 2 StPO im Wege des Selbstladeverfahrens..., ...Sachverständigen gemäß § 220 Abs. 2 StPO bei der Ladung die gesetzliche..., ...Auslagen gemäß § 220 Abs. 3 StPO nur zurück, wenn sich in..., ...mitzuwirken und dies in § 73 StPO zu regeln, da die Vorschrift..., ...über § 161a Abs. 1 S. 2 StPO für die Hinzuziehung eines...
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.07.2025
- Beschreibung: Ausdrückliche Regelung des Beschlagnahmeverbots für Inhalte der elektronischen Patientenakte
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Patientenakte (§ 97 Absatz 2 Satz 1 StPO) A) Begründung Der..., ...des § 97 Abs. 1, Abs. 2 StPO bezieht sich zwar nach ..., ...Allerdings beschränkt § 97 StPO das Beschlagnahmeverbot..., ...Gesundheitskarte in § 97 Abs. 2 S. 1 StPO besteht, wurde für die ..., ...Daher gelangt § 97 Abs. 2 StPO nicht direkt zur Anwendung..., ... beschränkt § 97 Abs. 3 StPO das Beschlagnahmeverbot..., ...erstreckt (§ 97 Abs. 2 S. 1 StPO). Diese Klarstellung muss..., ...Bundesärztekammer § 97 Abs. 2 S. 1 StPO. B) Ergänzungsvorschlag...
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der BDK befürwortet die Entfristung der Möglichkeit der Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruchsdiebstahl über den 11.12.2024 hinaus ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit gibt, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Aus Sicht der polizeilichen Praxis sollte der WED gem. § 244 Abs. 4 Strafgesetzbuch auch weiterhin in den Katalog des § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung aufgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Beschlüsse gem. § 100g StPO nur möglich, wenn Straftat..., ...insbesondere 100a Abs. 2 StPO. Also wichtig für die Erhebung..., ...Aufnahme in § 100a Abs. 2 StPO als Grundlage für weitere...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Der DAV erkennt erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wortlaut der §§ 111c, 111f StPO sowie des § 73c StGB anzupassen..., ...sehr eingeschränkten § 421 StPO – § 459g StPO die einzige..., ... §§ 73e StGB, 421, 459g StPO – wie sie im BLA-Bericht..., ...76a Abs. 4 StGB iVm § 437 StPO). Aufgrund der Vielzahl..., ...der Einziehung nach § 421 StPO soll bestehen bleiben und..., ...Weiteren in § 459g Abs. 4 StPO entsprechend und lediglich..., ... §§ 73e StGB, 421, 459g StPO. Denn obgleich noch ..., ... und stattdessen § 459g StPO neu gefasst, allerdings..., ...unverhältnismäßig wäre (§ 459g Abs. 2 StPO, § 459g Abs. 5 S. 1 StPO..., ... des § 459g Abs. 5 S. 1 StPO a.F. nach der Entscheidung..., ...gültige Fassung des § 459g StPO als verfassungsrechtlich..., ...mit einem auch für § 459g StPO maßgeblichen, aber erheblich..., ...Gericht nach §§ 261, 437 StPO zu der vollen Überzeugung..., ...(§ 76a StGB, §§ 435 ff. StPO) gilt nach aktuellem Recht..., ...76a Abs. 4 StGB iVm § 437 StPO originäres Ordnungs- bzw..., ...Arrestgrund gemäß § 111e StPO Zur Gewährleistung einer..., ...in den Vorschriften der StPO geregelt wurde. Das..., ...ZPO verzichtet, weil die StPO die Voraussetzungen einer..., ...Vorschriften sowie des § 373 StPO für Wiederaufnahmefälle..., ... dass etwa § 331 Abs. 1 StPO alle „Rechtsfolgen der ...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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- Angegeben von: Deutsches Kinderhilfwerk e.V. am 28.11.2025
- Beschreibung: Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechte in diesen Verfahren besser berücksichtigt und Kinder stärker beteiligt werden. Das Policy Paper enthält Empfehlungen an Politik und Justiz, wie der Zugang zum Recht für Kinder und Jugendlichen Strafverfahren verbessert werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Prozessbegleitung vorgesehen (§ 406 g StPO). Nur 50 % der Landesjustizver..., ...sind.9 • Anpassung der StPO: Die Beiordnung einer ...
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- Angegeben von: European Center for Constitutional and Human Rights e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Novellierung des Völkerstrafgesetzbuchs
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
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BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. zu streichen. Nur..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. regelhaft vorgesehenen..., ...in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. unsachgemäß und läuft..., ... von § 395 Abs. 1 Nr. 6 StPO erfassten Strafvorschriften..., ...der Verletztenbegriff der StPO den Kreis der möglichen..., ... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. erhebliche Lücken ..., ...Wortlaut des § 395 Abs. 1 StPO bereits nach bisheriger..., ...52 f.. 17 § 395 Abs. 1 StPO. 18 Weiner in BeckOK StPO..., ...siehe auch Allgayer in KK-StPO, 9. Aufl. 2023, § 395, Rn. 3;Valerius in MüKo StPO, 1. Aufl. 2019, § 395, ..., ... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. ist jedoch nicht nur..., ... S. 1 StPO n.F.), schlagen die aufgezeigten..., ...in § 395 Absatz 1 Nr. 4a StPO n.F. ergeben, auch auf ..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. sollte vor diesem ..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. wäre daran zu denken..., ...Kämpfer/Travers in MüKo StPO, 2. Aufl. 2023, § 137 ..., ...vgl. Beukelmann in BeckOK StPO mit RistBV und Mistra, ..., ...Rn. 26. 38 Vgl. § 153c StPO. 39 Deutscher Bundestag..., ...jedoch zuwider: § 153f StPO führt aktuell zu einer ..., ...nach § 172 Abs. 2 S. 3 StPO bezieht. Angesichts der...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert eine umfassendere gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit der §§ 13–17 EBewMG-RefE, insbesondere für Betroffene europäischer Herausgabe- und Sicherungsanordnungen. Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern in § 15 EBewMG-RefE soll gestärkt und eine unbefugte Einsichtnahme durch Ermittlungsbehörden verhindert werden. Zudem wird eine gesetzliche Klarstellung zum Antragsrecht der Verteidigung nach Art. 1 Abs. 2 der Verordnung gefordert, um die Waffengleichheit im Strafverfahren sicherzustellen. Die geplanten Regelungen sollen an bestehende strafprozessuale Standards angepasst und effektive Rechtsschutzmechanismen gewährleistet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenz- überschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...i.V.m. § 101 Abs. 7 Satz 3 StPO) wird eine landgerichtliche..., ... Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 StPO (analog) der weitere Rechtsbehelf..., ...Beschwerde (§ 304 Abs. 1 StPO) abgeschnitten werden. ..., ...sich an, eine § 307 Abs. 2 StPO nachgebildete vorläufige..., ... im Einzelfall nach der StPO bestehende Beschlagnahme..., ...§§ 97, 100g Abs. 4, 148 StPO) zu beachten. Liegt ein..., ...Durchsuchung nach den §§ 102 ff. StPO und damit als stets offene..., ...Anwesenheit vor Ort (§ 106 StPO) und/oder bei der sich ..., ...Durchsuchungsmaßnahmen nach der StPO geringeres prozessuales..., ...zur Durchsicht nach § 110 StPO gewährt. IV. Antragsrecht..., ...Beweismitteln bereits in der StPO vorgesehen ist: „Die StPO..., ...3 [jetzt: Satz 5] , 166 StPO. Im Strafprozess können..., ..., § 244 Absätze 3 bis 6 StPO. Umsetzungsbedarf besteht..., ... § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und § 244 Abs. 3-6 StPO sind daher unter Verweis..., ...analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO zu. Ein solches Antragsrecht..., ...Übrigen auch aus § 160 Abs. 2 StPO. Dies muss erst recht ..., ...EEA-Richtlinie auf das der StPO zu entnehmende Antragsrecht..., ...Verweis auf § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und §§ 244 Abs. 3-6 StPO hinzuweisen und die insoweit...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.08.2025
- Beschreibung: Der DAV sieht Schärfungsbedarf beim Berufsgeheimnisschutz. Der DAV lehnt die im aktualisierten Entwurf vorgesehene Rechtsmittelverkürzung bei Ablehnungsgründen ab sowie, dass teilweise gegen Herausgabeanordnungen nur noch nachträglicher Rechtsschutz gewährt werden soll. Der DAV bedauert auch, dass das im Vorentwurf zumindest noch ausdrücklich vorgesehene Datenverwendungsverbot nach gerichtlicher Aufhebung in den aktuellen Entwurf nicht mehr aufgenommen wurde.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... im Einzelfall nach der StPO bestehende Beschlagnahme..., ...§§ 97, 100g Abs. 4, 148 StPO) zu beachten. Liegt..., ...Durchsuchung nach den §§ 102 ff. StPO und damit als stets offene..., ...Anwesenheit vor Ort (§ 106 StPO) und/oder bei der sich ..., ...sichergestellten Daten gemäß § 110 StPO, die dem Berufsgeheimnisträger..., ...Durchsuchungsmaßnahmen nach der StPO geringeres prozessuales..., ...zur Durchsicht nach § 110 StPO gewährt. IV. Antragsrecht..., ...Beweismitteln bereits in der StPO vorgesehen ist: „Die StPO sieht entsprechende Möglichkeiten..., ...3 [jetzt: Satz 5] , 166 StPO. Im Strafprozess können..., ..., § 244 Absätze 3 bis 6 StPO. Umsetzungsbedarf besteht..., ... § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und § 244 Abs. 3-6 StPO sind daher unter Verweis..., ...analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO zu. Ein solches Antragsrecht..., ...Übrigen auch aus § 160 Abs. 2 StPO. Dies muss erst recht..., ...EEA-Richtlinie auf das der StPO zu entnehmende Antragsrecht..., ...Verweis auf § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und §§ 244 Abs. 3-6 StPO hinzuweisen und die insoweit...
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- Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 15.01.2025
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist dem Gesetzgeber ein deutlich grundrechtschonenderer Ansatz für die Sicherstellung von Verkehrsdaten gelungen als mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung oder mit der ebenso problematischen, derzeit vom Bundesrat diskutierten IP-Adressspeicherung, welche aus der Sicht von eco ebenfalls vor dem EUGH keinen Bestand haben dürfte.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Strafprozessordnung (StPO) soll eine Rechtsgrundlage..., ...geschaffene § 100g (1a) StPO regeln soll. Zudem regelt..., ...geschaffene § 100g (1b) StPO die Erhebung von Daten,..., ...eingefügter Absatz 6 in § 100g StPO stellt klar, dass Anbieter..., ...Vorgaben des § 100g (neu) StPO als Aufgreifschwelle Seite..., ...durch die Änderungen der StPO §§ 101a und 101b entsprechend..., ...Maßnahmen gem. § 100g (neu) StPO statistisch dokumentiert...
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Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung von Kanzleiräumen 1 BvR 398/24
Aktiv vom 19.06.2024 bis 15.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Durchsuchungsbeschluss gemäß § 102 StPO betreffend die „durch den..., ...einfachgesetzlich auch § 53 Abs. 1 StPO, wonach Rechtsanwälte ein..., ...Rechtsgedanken des § 160a StPO, der die Zulässigkeit von..., ...schützt die in § 53 Abs. 1 StPO normierten Zeugnisverweigerungsrechte..., ... gewährt (§ 160a Abs. 1 StPO); anderen Berufsgeheimnisträgern..., ...relativer (§ 160a Abs. 2 StPO). Diese Norm gilt zwar ..., ...Rechtsanwälten nicht (§ 160a Abs. 4 StPO) und das Bundesverfassungsgericht..., ...Schutz des § 160a Abs. 1 StPO auf den Bereich der Durchsuchungen..., ...160a Abs. 2 S. 1, 2. HS StPO anordnet, dass eine Ermittlungsmaßnahme..., ...ist. Wie auch bei § 160a StPO ist daher bei einer Durchsuchung..., ...Rechtsgedanken des § 53 Abs. 2 S. 2 StPO. Danach ist das Zeugnisverweigerungsrecht..., ...Vorgabe des § 53 Abs. 2 S. 2 StPO, wonach das Zeugnisverweigerungsrecht..., ... was aufgrund von § 102 StPO und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) veröffentlicht zum Wahljahr 2025 ein Eckpunktepapier. Es soll den Parteien und Fraktionen die wesentlichen Positionen der Anwaltschaft verdeutlichen. Denn Rechtspolitik aus der Perspektive der Anwaltschaft muss auch in der kommenden Legislaturperiode eine wichtige Rolle spielen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 20 Abs. 3 GG und § 148 StPO. 2. Geldwäsche Die..., ...bereits angedachte Reform der StPO hatte einige gute Ansätze...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 29.10.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des gegenwärtigen Regulierungsstandes nach CRD VI und CRR III in Bezug auf ESG-Risiken, insbesondere keine Einführung eines ESG-Systemrisikopuffers sowie keine gesonderte ESG-bezogene Regulierung für Risikokonzentrationen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 24.10.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 24.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v. a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 22.10.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 21.10.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 21.10.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 21.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte Entwurf und das darin vorgesehene Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis sowie das Verbot, die Weisungen frei von justizfremden Erwägungen zu erteilen, vermag die gegen das Weisungsrecht bestehenden Bedenken nicht auszuräumen. Denn diese Regelung bietet viele Schlupflöcher. Das Weisungsrecht ist in einer Vielzahl von EU-Staaten nicht existent. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinen Weisungen. Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesrepublik Deutschland dieses völlig überholte Relikt aus alter Zeit abschafft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ist zwar in § 152 Abs. 2 StPO legal definiert. Sowohl..., ...Sachverhalts behaftet ist (§ 160 StPO), sowie der Fehleranfälligkeit..., ...Anfangsverdachts gemäß § 152 Abs. 2 StPO und der Einstellung von..., ...Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO und teilweise nach sonstigen..., ...Opportunitätsnormen nach §§ 153 ff StPO fast jedwede strafprozessuale...