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13 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (13)
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 19.08.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Anschlussfähigkeit der Frühstartrente an das System der geförderten privaten Altersvorsorge ein, insbesondere mit Blick auf die Eigenheimrente und die Altersvorsorge mit Wohneigentum. Dazu streben wir im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente insbesondere Klarstellungen bei den Entnahme- und Übertragungsmöglichkeiten des Frühstartrentenvermögens sowie Anpassungen bei der Ausgestaltung des Kreises der Anspruchsberechtigten und der vorgesehenen Informationen zur Stärkung der finanziellen Bildung an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 19.08.2026
- Beschreibung: Der BDV schlägt eine Reihe von Nachbesserungen am Gesetzentwurf vor, um die im Entwurf genannten Ziele erreichen zu können. Insbesondere regt der BDV an, von der einseitigen Fokussierung auf das Standarddepot abzusehen und auch das neue Altersvorsorgedepot als Anlagemöglichkeit aufzunehmen sowie von der faktischen Verdrängung der Beratung abzukommen. Die staatliche Aufanglösung sollte darüber hinaus privaten Angeboten nicht privilegiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 06.08.2026
- Beschreibung: Der BVK sieht erheblichen Verbesserungsbedarf am Referentenentwurf. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die faktische Verdrängung von Beratung und Vermittlung sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Auffanglösung sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente...
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- Angegeben von: Initiative Digitale Altersvorsorge am 29.04.2026
- Beschreibung: Marktgerechte, effiziente und bürokratiearme Einführung der von der Koalition verabredeten Frühstart-Rente unter Berücksichtigung der Interessen von digitalen Anbietern
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente...
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 18.08.2026
- Beschreibung: Der Staat sollte anspruchsberechtigte Familien aktiv und frühzeitig über ihre Förderansprüche und die Möglichkeit eines individuellen Vorsorgevertrags informieren. Eine flächendeckende Versorgung der Familien mit geeigneten Vorsorgeangeboten setzt voraus, dass Anbieter die erforderliche Infrastruktur, Kundenbetreuung und Administration dauerhaft wirtschaftlich bereitstellen können. Abschluss- und Vertriebskosten sollten daher im Rahmen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zugelassen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
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BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 10.08.2026
- Beschreibung: Der AfW hält den Referentenentwurf an mehreren zentralen Stellen für nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die drohende Einschränkung persönlicher Beratung, das geplante Verbot von Vertriebskosten während der Kindheit sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Sammelanlage gegenüber individuellen Verträgen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Zudem sollten Familien bereits vorhandene Altersvorsorge-Verträge für die Frühstartrente weiternutzen können, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 31.07.2026
- Beschreibung: Unsere Feststellung, dass die Kapitalübertragung nach § 12 Abs. 2 FrühStRG-E auf "bAV-Riester" wegen derer geborenen Zertifizierung nach § 82 Abs. 2 EStG möglich ist. Bitte um Ermöglichung der Kapitalübertragung auch auf die versicherungsförmig durchgeführte bAV. Wir legen dabei insbesondere das Sozialpartnermodell mit seinen kollektiven Puffern und Kapitalmarktnähe nahe. Das Höchstalter 25 gem. § 9 Abs. 2 u. 3 FrühStRG-E sollte hochgesetzt werden, da Studierende oft erst später ihren Abschluss erhalten und erst mit ihrem sozialversicherungspflichtigen Berufsstart einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. am 28.07.2026
- Beschreibung: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich für eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung des Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 04.08.2026
- Beschreibung: Einführung einer Frühstartrente um Alterssicherung bereits im Kindesalter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge zu beginnen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich für eine verbrauchergerechte Frühstart-Rente ein und hat Vorschläge zur Ausgestaltung von Kapitalanlage und Zugang gemacht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.05.2025
- Beschreibung: Mit dem Frühstartrentengesetz soll für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatlich finanzierte kapitalgedeckte Altersvorsorge von monatlich zehn Euro eingeführt werden. Die Förderung fließt in einen individuellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Wird kein Vertrag abgeschlossen, erfolgt eine kollektive Anlage durch den Bund. Private Zuzahlungen und eine spätere Überführung des Vermögens in die geförderte private Altersvorsorge sind vorgesehen. Der GDV setzt sich insbesondere für die Zulassung des Sicherungsvermögens, sachgerechte Kostenregelungen, wettbewerbsneutrale Vertriebsbedingungen sowie vertrags-, steuer- und verfahrensrechtliche Klarstellungen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 28.05.2024
- Beschreibung: 1.) Deutsche System der Altersvorsorge muss grundlegend reformiert werden, um zukunftsfähig zu sein. 2.) Mobilisierung von privatem Kapital in der Altersvorsorge nötig, um Wirtschaft auf Wachstumspfad zu führen und Wohlstand zu sichern. 3.) Reformbemühungen müssen ganzheitlich über alle drei Säulen der Altersvorsorge betrachtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.06.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rente und setzen uns dafür ein, dass sie Hand in Hand mit einer Reform der privaten geförderten Altersvorsorge geht. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und ein Anschlussvorsorgeprodukt miteinander verbunden werden. Es ist daher sinnvoll, Fondssparpläne verstärkt für den Aufbau einer Frühstart-Rente zu nutzen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente...