Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (16)
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Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB und BeurkG
Aktiv vom 19.06.2024 bis 16.07.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung -
BT-Drs. 20/11849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Beurkundungsgesetzes (BeurkG) a) Änderung des § 13..., ... der §§ 13a, 13 b, 13c BeurkG Der DAV teilt die Auffassung..., .... b) Änderung § 14 BeurkG Dass auf Karten, Zeichnungen..., ...c) Einführung des § 31 BeurkG Auch seitens des DAV ..., ... d) Einführung von 40b BeurkG Die Bedenken, dass bei..., ... und Erweiterungen des BeurkG geben keinen Anlass zu...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Beurkundungsgesetzes (BeurkG) a) Änderung des § 13..., ... der §§ 13a, 13 b, 13c BeurkG Der DAV teilt die Auffassung..., .... b) Änderung § 14 BeurkG Dass auf Karten, Zeichnungen..., ...c) Einführung des § 31 BeurkG Auch seitens des DAV ..., ... d) Einführung von 40b BeurkG Die Bedenken, dass bei..., ... und Erweiterungen des BeurkG geben keinen Anlass zu...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.04.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen die mit der Petition geforderte Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Protokollierung notarieller Erst- und Eingangsberatungen sowie zur verbindlichen schriftlichen Kostenvorschau aus. In seiner Stellungnahme verweist der DAV auf bestehende gesetzliche Regelungen in §§ 1, 14 BNotO, § 17 BeurkG und § 95 GNotKG sowie auf die Unvereinbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem notariellen Amtsverständnis.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Amtspflichten zu wahren hat (§ 17 BeurkG). In vielen Fällen wäre...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen sowie gerichtlicher Genehmigungen (§§ 25, 26 GVO, §§ 12, 13 GVV, §§ 23a, 28a, 28b BauGB), fordert jedoch eine frühere Umsetzung. Die geplante optionale elektronische Übermittlung von Behörden (§ 28a BauGB) wird als unzureichend bewertet. Die Änderungen im FamFG zur verpflichtenden elektronischen Umsetzung werden unterstützt. Die Regelungen zu Erbschafts- und Schenkungssteueranzeigen (§§ ErbStG, ErbStDV) werden aufgrund des langen Übergangszeitraums sowie zusätzlicher Anforderungen durch ELSTER kritisch gesehen. Die Anpassungen im Beurkundungsgesetz (§ 20b BeurkG), der Grundbuchordnung und der ERVV werden als notwendig erachtet, allerdings bestehen Bedenken bezüglich des Datenschutzes bei statistischen Meldungen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beurkundungsgesetzes (§ 20b BeurkG) ist Folge des erweiterten...
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
- Beschreibung: Beurkundungen mit Dolmetschern & Übersetzern unterscheiden sich von ausschließlich deutschsprachigen auch in Arbeitsprozessen, in der Kommunikation mit mehr Beteiligten (nämlich D & Ü) und entsprechender Übermittlung von Informationen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgt, D & Ü in die Kommunikationsplattform eingebunden werden und die digitale Bestätigung ("Beglaubigung") von Übersetzungen kompatibel sind; dass bei Online-Beurkundungen Norm-Technik zum Einsatz kommt und korrekt angewandt wird und solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Hör-/Gesundheit der Dolmetscher nicht gefährdet wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Absatz 4, 5, § 13b Absatz 1 BeurkG-E) Es ist zwingend erforderlich..., ...Nummer 8 (Änderung des § 16 BeurkG-E) Wir begrüßen den Verweis...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.08.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt den aktualisierten Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Notariats. Von diesem ist eine Kosten- und Zeitersparnis zu erwarten, sowohl bei Notariaten und Behörden wie auch bei den Urkundsbeteiligten. Der DAV wünscht aber, dass der Zeitplan für die verpflichtende Einführung der digitalen Übermittlung von Dokumenten deutlich beschleunigt wird, da erheblicher Mehraufwand entsteht, solange nur ein Teil der Behörden bereits die digitale Übermittlung nutzt. Ein langer Zeitraum für die Umsetzung der Digitalisierung konterkariert die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BBauG [alle RV hierzu]
- BeurkG [alle RV hierzu]
- ERVV [alle RV hierzu]
- GBO [alle RV hierzu]
- FamFG [alle RV hierzu]
- GrEStG 1983 [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- SachenRBerG [alle RV hierzu]
- GrdstVV [alle RV hierzu]
- GrdstVG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beurkundungsgesetzes (§ 20b BeurkG) ist Folge des erweiterten...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt den Entwurf und die Fortsetzung der Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht ausdrücklich. Der Entwurf stellt einen wesentlichen Schritt zur Ausweitung des bewährten und positiv bewerteten notariellen Online-Verfahrens dar. Der DAV regt jedoch an, dass alle konsensualen Rechtsgeschäfte grundsätzlich online beurkundungsfähig sein sollten, sofern Identifizierung und Belehrung ordnungsgemäß erfolgen können. Die Beschränkung auf einzelne isolierte Willenserklärungen entspricht nicht der praktischen Realität gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Angesichts der sehr schnellen technologischen Entwicklung und der hohen Praxistauglichkeit des bestehenden Systems ist nach Auffassung des DAV zudem eine Evaluation bereits spätestens nach zwei (statt vier) Jahren geboten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Videokommunikation gemäß §§ 16a bis 16e BeurkG erfolgen.“ Dieser Wortlaut...
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DAV-Stellungnahme 52/2024 zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1796/23 (Altersgrenze Anwaltsnotariat)
Aktiv vom 28.08.2024 bis 15.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Er sieht weder einen Verstoß gegen das nationale Verfassungsrecht noch gegen europäische Grundrechte. Die Altersgrenze für Notarinnen und Notare verfolgt nach Auffassung des DAV mit der Sicherstellung einer geordneten Altersstruktur im Notariat einen legitimen Zweck. Dadurch wird anerkannten Gründen des Allgemeinwohls gedient, der Sicherung der Qualität notarieller Dienstleistungen und dem Schutz der Rechtsuchenden. Ohne die in § 48 a BNotO normierte Altersgrenze besteht aus Sicht des DAV keine hinreichende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für den juristischen Nachwuchs, der für das Notariat gewonnen werden muss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...indem nach § 17 Abs. 1 BeurkG bei der Beurkundung von..., ...Zwecke verfolgt werden (§ 3 BeurkG; § 14 Abs. 2 BNotO). ...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht muss praktikabel ausgestaltet sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: IDnow am 05.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf hat die Vereinfachung des Beurkundungsverfahrens zum Ziel, insbesondere durch Einführung der Aufnahme elektronischer Niederschriften. Wir fordern, dass der Entwurf Interoperabilität mit dem künftigen EUDI-Wallet gewährt und Protokolle und Standardisierungsnormen der eIDAS2-Verordnung eingehalten werden. Anwendende der EUDI-Wallet sollen künftig leichter qualifizierte elektronische Signaturen nutzen können. Diese sowie weitere Harmonisierungsbestreben der eIDAS2 sollte der vorgelegte Entwurf auch berücksichtigen und nicht eine komplizierte deutsche Sonderlösung bei der Nutzung einfacher Signaturen eröffnen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung -
BT-Drs. 20/11849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 16.12.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.12.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.12.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.12.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 19.12.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert eine präzisere Definition der Anfechtbarkeit von Umgangsausschlüssen (§ 57 Satz 2 FamFG-E) sowie eine Klarstellung zu Entscheidungsbefugnissen der Oberlandesgerichte (§ 68 Abs. 3, 5 FamFG-E). Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Schutzbedarfsermittlung gewaltbetroffener Personen soll materiell-rechtlich und verfahrensrechtlich besser verankert werden (§ 156a FamFG-E). Zudem fordert der DAV eine klare Regelung zur Rolle des Verfahrensbeistands (§ 158d FamFG-E) und der Jugendämter. Die Regelung zu „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich (§ 20 Abs. 1, § 55 VersAusglG-E) begrüßt der DAV ausdrücklich, fordert aber eine präzisere Übergangsregelung (§ 55 VersAusglG-E). Auch die Rolle der Jugendämter in der Schutzbedarfsermittlung sollte klar definiert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):