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84 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"WärmeLV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (84)

    • Angegeben von: 8KU GmbH am 14.05.2024
    • Beschreibung: Der Zugang von Bestandsgebäuden zu auch klimaneutraler Fernwärme ist durch § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) erschwert. Ziel ist ein besserer Zugang von Bestandsgebäuden an die Fernwärme wie auch auf dem Fernwärmegipfel 2023 formuliert.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Interessenvertretung bezweckt die Verbesserung der Preistransparenz und -kontrolle bei der Fernwärmeversorgung von Mieterinnen und Mietern. Neben der Einführung einer behördlichen Preisaufsicht und -kontrolle werden mieterorientierte Änderungen der AVBFernwärmeV und der WärmeLV gefordert, um klare Vorgaben für Preisanpassungsklauseln in laufenden Lieferverhältnissen und bei der erstmaligen Umstellung von der Eigenversorgung des Vermieters auf eine gewerbliche Wärmelieferung zu schaffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... ausreichend durch die WärmeLV geschützt. So liegen ..., ...Verbindung mit §§ 8 bis 10 WärmeLV. Die Kostenneutralität..., ... Anwendungsbereich der WärmeLV Die WärmeLV schließt..., ...zugeschnitten ist.32 Da der § 3 WärmeLV auf § 24 AVBFernwärmeV..., ...Wärmelieferverträge, die der WärmeLV unterstehen, die Verein-barung..., ...Verträge gebunden, denn die WärmeLV macht keine Vorgaben ..., ...dar. 32 Begründung zur WärmeLV, BAnz. AT 20.06.2013 ..., ...Seite 2. 33 Begründung WärmeLV, BAnz. AT 20.06.2023 ..., ...HeizkV, 5. Aufl. 2022, § 3 WärmeLV, Rz. 1. 34 Vermietende..., ...Anwendungsbereichs der WärmeLV auf alle Versorgungsverträge..., ...Wärmelieferverträgen, die unter die WärmeLV fallen, sind nur zulässig..., ...Anwendungsbereich des § 3 WärmeLV ausschließen 12 Im ..., ...Handlungsbedarf. Die Vorgaben der WärmeLV dür-fen nicht nur für..., ...Deutschen Mieterbundes zur WärmeLV Anwendungsbereich der WärmeLV auf alle Mietverhältnisse..., ...Ermächtigung zum Erlass der WärmeLV in § 556c Abs. 3 BGB ..., ... Anwendungsbereich der WärmeLV ist auf alle Wärmelieferverträge..., ...müssen die Vorschriften der WärmeLV für alle Wärmeliefer-verträge...
    • Angegeben von: STEAG GmbH am 10.03.2026
    • Beschreibung: Die angestrebte Transformation des Fernwärmesektors erfordert einen massiven Neu- und Ausbau inkl. Nachverdichtung von Fernwärmenetzen. Steag setzt sich dafür ein, dass der Gesetzgeber und die Bundesregierung diesbezügliche Zielvorgaben, Förderkulissen und die Regulatorik entsprechend ausgestalten. Hierzu zählen zeitgemäße Vorgaben in der AVBFernwärmeV und der WärmeLV, die Stärkung bestehender und die Einführung neuer Förderinstrumente sowie eine Stärkung der Kommunen bei der Ausweisung von Fernwärmegebieten im Rahmen der Wärmeplanung.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
    • Beschreibung: Viele Vermieter würden ihre Bestandsgebäude gerne auf eine Versorgung mit Fern- oder Nahwärme umstellen. Allerdings erschwert die Regelung des § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB die Umlage der Wärmelieferkosten als Betriebskosten auf die Mieter, da die erforderliche Betriebskostenneutralität nicht immer gewahrt werden kann. In der Folge bleibt der Anschluss von Bestandsobjekten an Wärmenetze durch die Eigentümer oft aus. Eine rückwirkende Betrachtung der Wärmevergleichspreise gemäß Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) ist weder sachgerecht noch zukunftsorientiert.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) regelt die Bedingungen...
    • Angegeben von: Mainova AG am 30.04.2025
    • Beschreibung: Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im EnWG Abschwächung der europarechtlichen Vorgaben an die Wasserstofferzeugung Ermöglichung des Neubaus von Gaskraftwerken an bestehenden Standorten und der Modernisierung von Bestandsanlagen im Kraftwerkssicherheitsgesetz Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Reform des Strommarktdesigns und Schaffung eines Kapazitätsmechanismus Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens für die Wärmewende (KWKG, BEW) Reform des Fernwärmerechts durch Novellen von AVBFernwärmeV und WärmeLV Anpassung der Regelungen zur Gebäudewärme in GEG und WPG Erleichterung von Energie-Contracting Förderung innovativer Modelle (u. a. Mieterstrom, Energy Sharing)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
    • Betroffene Bundesgesetze (7):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) muss dringend angegangen..., ...Bürokratieaufwand zu erzeugen. In der WärmeLV muss eine grundsätzliche...
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesrepublik Deutschland möchte laut Entwurf das ordnungsgemäße Funktionieren des Energiedienstleistungsmarktes unterstützen. Dazu sollen vor allem rechtliche und sonstige Hemmnisse beseitigt werden. Diese Zielstellung ist nicht neu und findet unsere volle Unterstützung. Wir weisen auf zwei fundamentale Hemmnisse und Ungleichbehandlungen hin, die es laut der Zielsetzung des EDL-G nicht geben sollte, um die Energieeinsparziele zu erreichen: - Vermieter:in und Energiedienstleister bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien im Wohngebäudebestand gleichbehandeln - (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) - Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV) - garantierte Energieeinsparungen privilegieren
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) Nach aktueller Rechtslage...
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
    • Beschreibung: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (5):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verbändebrief WärmeLV konsequent auf Erneuerbare..., ...Kostenneutralität gem. WärmeLV i.V.m. § 556c BGB. Allein..., ...Erneuerbare Energieträger in der WärmeLV mit fossilen Energieträgern..., ...tatbestandlichen Voraussetzungen der WärmeLV i.V.m. § 556c BGB niederschlagen..., ...eine zeitnahe Novelle der WärmeLV einzusetzen, damit wir..., ...mit Verabschiedung der WärmeLV Nach aktueller Rechtslage..., ... § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) Lösungsansatz: •..., ...Erneuerbare Energien in der WärmeLV i.V.m. §556c BGB anerkennen..., ...Änderung des §10 Abs. 3 WärmeLV und der Ermächtigungsgrundlage..., ...die Berechnung nach §10 WärmeLV (neu) wird jedoch angenommen..., ... nach §556c BGB i.V.m. WärmeLV. Gleichzeit gibt es ...
    • Angegeben von: EWE AG am 02.04.2025
    • Beschreibung: Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Sinnvolle Verknüpfung der Wärmelieferverordnung mit dem Instrument der kommunalen Wärmeplanung im Wärmeplanungsgesetz.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
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