Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (22)
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Entlastung der Wirtschaft durch ein ambitioniertes Bürokratieentlastungspaket
Aktiv vom 03.06.2024 bis 13.06.2025
- Angegeben von: UFA GmbH am 03.06.2024
- Beschreibung: Entlastung der Wirtschaft durch ambitionierten Bürokratieabbau und effektive Verwaltungsdigitalisierung, u.a. im Kontext des Bürokratieentlastungsgesetzes IV - Reduzierung von Schriftformerfordernissen im Arbeitsrecht durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 13.03.2025
- Beschreibung: Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Abschluss eines...
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 13.03.2025
- Beschreibung: Bürokratieabbau im Arbeitsrecht zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Abschluss eines...
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Erleichterung der Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten durch Änderungen im Aufenthaltsgesetz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Abschluss eines...
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Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2024
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.................. 22 31. TzBfG: Abrufarbeit erleichtern..., ... Problem: § 14 Abs. 2-3 TzBfG und § 41 Satz 3 SGB VI..., ... ausgenommen sein. 31. TzBfG: Abrufarbeit erleichtern..., ... Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG) ist eine Arbeitsform,..., ... ist die in § 12 Abs. 2 TzBfG geregelte Ankündigungsfrist...
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Die vorgesehenen Regelungen des Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV gehen für die baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht weit genug. Für einen wirksamen Beitrag zur Entlastung der Unternehmen und zur Digitalisierung müssen weitere bürokratische Hürden bei der Arbeitsvertragsgestaltung beseitigt werden. Hierzu muss die Textform endlich weitestgehend die alte Schriftform ersetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Die Regierung plant die Einführung einer Aktivrente. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten. Zudem plant die Regierung die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen einzuführen. Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von 34+ Stunden, für nicht tariflich festgelegte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten. Geplant ist zudem, Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten zu schaffen. Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll die Prämie steuerlich begünstigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Bürokratieabbau für mittelständisches Kfz-Gewerbe
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... und Befristungsgesetz (TzBfG), da die aktuelle Rechtslage..., ...die aktuelle Regelung des TzBfG so abgeändert wird, dass...
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 24.11.2025
- Beschreibung: Deutschlands Arbeitsmarkt steht vor dramatischen Herausforderungen: Die hohe Zahl unbesetzter Stellen trifft auf sinkende Arbeitszeit pro Kopf. Bis 2035 droht ein Verlust von 7,2 Millionen Arbeitskräften. Doch Deutschland verfügt über erhebliches ungenutztes Potenzial. Hier könnte eine konsequente Aktivierung von Teilzeitkräften durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf helfen. So auch die Mobilisierung Älterer durch flexiblere Übergänge in den Ruhestand, der Abbau bürokratischer Hürden bei der Fachkräfteeinwanderung und schnellere Anerkennungsverfahren sowie gezielte Qualifizierungsoffensiven für Un- und Angelernte. Nur durch entschlossenes Handeln in diesen Bereichen lässt sich das Erwerbspersonenpotenzial nachhaltig stärken und Deutschlands Wohlstand langfristig sichern.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
- Beschreibung: Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Familienpflegezeitgesetz), § 8 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz), § 9 TzBfG und § 9a TzBfG (sog. Brückenteilzeit..., ...17.9.2024). [172] § 9a TzBfG. [173] Vgl. hierzu ...