Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (20)
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GDAG: eHealth-Versorgung der Privatversicherten sicherstellen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Es müssen die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Nutzung der digitalen Infrastruktur durch Privatpatienten geschaffen werden. Die Digitalagentur soll - zumindest für Versicherten-Anwendungen - keine konkreten, anwendungsbezogenen Vorgaben machen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Unterstützung der Einschätzung des BMG zur Verlängerung der Aussetzung der Vergütungsminderung bei implantatbezogenen Maßnahmen mit Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie mit Aortenklappen über den 30. Juni hinaus. Längerfristige Bewertungen über die Krankenkassendaten hinaus, auch die Einbeziehung weiterer med. Daten werden ebenfalls als notwendig erachtet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Vierte Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vergütungsminderung (§ 35 IRegG bzw. § 23a Absatz 2 IRD-BV...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.07.2025
- Beschreibung: Es soll sichergestellt werden, dass auch nach Ablauf der verlängerten Übergangsfrist Ausnahmeregelungen von den Gesundheitseinrichtungen geltend gemacht werden können, die einen Vergütungsabschlag verhindern. Dies soll dann zutreffen, wenn die Gesundheitseinrichtung nicht dafür verantwortlich ist, dass die Vertrauenstelle mangels Krankenversicherungsnummer kein Pseudonym der oder des Versicherten bilden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Vierte Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Buchstabe l 2. Halbsatz IRegG ausdrücklich angelegt:...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 12.07.2024
- Beschreibung: Als medizinische Fachgesellschaft schreibt die DGOOC der einrichtungsübergreifenden Forschung über Register eine entscheidende, grundlegende Bedeutung für den Erkenntnisgewinns zu; es ist problematisch, den Erkenntnisgewinn allein auf die Resultate von randomisierten klinischen Studien zu stützen. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Versorgungsforschung in der Zukunft, bedarf es eines vereinfachten und zugleich datenschutzkonformen Umgangs mit Gesundheitsdaten. Ziel ist es somit, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke forschungsfreundlicher zu regeln. Dies muss im Medizinforschungsgesetz Berücksichtigung finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Implantateregistergesetz (IRegG) als auch durch das GDNG...
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 31.07.2025
- Beschreibung: Die Verlängerung wird vom DVTA als sinnvoll erachtet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung - Verlängerung der Aussetzung der Vergütungssanktion Geschäftszeichen: 33116#00005 Bearbeitungsstand: 24.06.2025
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 10.09.2024
- Beschreibung: Der DVTA begrüßt die aktuelle Ergänzung um Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie um Aortenklappen-Implantate.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Privatversicherte sollen eine KVNR unabhängig vom Vorliegen einer implantatbezogenen Maßnahme verpflichtend erhalten. Hintergrund: Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist Basis für die elektronische Patientenakte (ePA); für Registermeldungen, wie Transplantateregister, Organspenderegister oder Modellvorhaben zur Genomsequenzierung für seltene onkologische Erkrankungen. In der PKV muss bisher für die KVNR die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden. Es gibt es hohe Non-Responderquoten und entsprechende Bürokratiekosten. Um alle Bestandsversicherten erreichen zu können, braucht es die zustimmungsfreie, obligatorische KVNR-Anlage analog zur GKV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Privatversicherte sollen eine KVNR unabhängig vom Vorliegen einer implantatbezogenen Maßnahme verpflichtend erhalten. Hintergrund: Die KVNR ist Basis für die elektronische Patientenakte (ePA); für Registermeldungen, wie Transplantationsregister, Organspenderegister oder Modellvorhaben zur Genomsequenzierung für seltene onkologische Erkrankungen. In der Privaten Krankenversicherung muss bisher für die KVNR die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden. Es gibt es hohe Non-Responderquoten und entsprechende Bürokratiekosten. Um alle Bestandsversicherten erreichen zu können, braucht es die zustimmungsfreie, obligatorische KVNR-Anlage analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Die Unabhängigkeit der Pflegebegutachtung muss im Interesse der Versicherten gewahrt bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung muss mit einer Stärkung der kapitalgedeckten Pflege einhergehen. Die Umlagefinanzierung stößt an ihre Grenzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ...