Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (92)
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- Angegeben von: Dr. Hans Bernhard Beus am 24.06.2024
- Beschreibung: Verhältnismäßigkeit bei der Datenübermittlung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GwG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund gesetzlicher Vorgaben, geringer Einsatzhöhe und niedriger Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch Interessen der Merkur.com AG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Im Jahr 2024 erzielte der Europäische Gesetzgeber eine Einigung über das des EU-Geldwäschepakets. Die Geldwäscheverordnung sieht u.a. harmonisierte Regelungen zu verstärkten Sorgfaltspflichten und zu wirtschaftlichem Eigentum vor. Der Verband begleitet eine Umsetzung der 6. EU-Geldwäsche-RL in deutsches Recht und sowie die Änderung des GwG aufgrund der EU-Geldwäscheverordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung (GwVideoIdentV-E), Anpassung der Anforderungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten
Aktiv vom 03.06.2024 bis 06.03.2026
- Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf schreibt einen deutschen Alleingang der BaFin fort, der bei grenzüberschreitend tätigen deutschen Verpflichteten bereits verschiedene digitale Geschäftsmodelle verhindert hat. Ziel der lobbyistischen Maßnahme ist es, grenzüberschreitende Identifizierungen im Binnenmarkt auch für Kunden in Deutschland zu ermöglichen. Deshalb sollte der deutsche Verordnungsgeber bereits jetzt - vor einer unmittelbaren Anwendbarkeit europäischer Regelungen zur Durchführung von geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (§ 21 Abs. 2 S. 1 GwVideoIdentV-E) - die Anforderungen an die in anderen Mitgliedsstaaten schon etablierten und bewährten Standards anpassen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der rechtlichen und administrativen Ausgestaltung des Zugangs zum Transparenzregister für Personen mit berechtigtem Interesse im Zuge der Umsetzung der 6. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6). Dies umfasst insbesondere die Standardisierung des Anerkennungsverfahrens, den Wegfall einzelfallbezogener Prüfungen nach Anerkennung, die Festlegung verbindlicher Bearbeitungsfristen, Regelungen zu Gebühren sowie den Zugang zu historischen und maschinenlesbaren Daten unter Berücksichtigung geeigneter Schutzmechanismen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: APCO Worldwide GmbH am 20.10.2025
- Beschreibung: Die in der Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung von 2024 angedachten Überlegungen sollen wieder aufgegriffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 08.08.2025
- Beschreibung: Regulierung der elektronischen Übermittlung geldwäscherechtlicher Verdachtsmeldungen über eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen: Festlegung des technischen Übermittlungsformates und der inhaltlichen Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 Geldwäschegesetz (GwG)
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Nect GmbH am 25.06.2025
- Beschreibung: Im Rahmen des GwG ist eine sogenannte Referenztransaktion notwendig, um mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) ein Bankkonto zu eröffnen. Diese Regelung geht über bestehendes Europarecht hinaus und sollte deshalb im Sinne der Nutzerfreundlichkeit abgeschafft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 20.06.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 03.06.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):