Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (43)
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 31.10.2025
- Beschreibung: Durch rechtliche Regelungen sollen Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes vorgenommen werden: Verankerung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) im Gewaltschutzgesetz, die Verpflichtung von Tätern zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen (Täterarbeit) sowie Anpassungen im Strafrecht und Familiengerichtsgesetz. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Frauenhauskoordinierung (FHK) und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wird sich kritisch mit den Vorhaben auseinandergesetzt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unerlässlichkeitsprüfung“ nach § 1 a GewSchG-E durchzuführen und eine..., ...von Straftaten nach § 4 GewSchG aus, von denen 796 männliche..., ... Anordnun-gen nach § 1 GewSchG verstoßen würden und ..., ...bei Verstößen gegen § 1 GewSchG dar, die im regulären..., ... 1b Abs. 1 Satz 2 a.E. GewSchG-E „überwacht sie die ..., .... 1 Satz 1 oder Abs. 2 GewSchG mit den be-reits aufgezeigten..., ...Strafvorschrift des § 4 GewSchG wird ein Verstoß nicht...
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- Angegeben von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 02.12.2025
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die bereits in der letzten Legislaturperiode vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes fortentwickelt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) soll durch den vorliegenden...
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Verbesserung des Opferschutzes
Aktiv vom 09.10.2025 bis 02.12.2025
- Angegeben von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 09.10.2025
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die bereits in der letzten Legislaturperiode vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes fortentwickelt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) soll durch den vorliegenden...
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. am 06.10.2025
- Beschreibung: Die BAG TäHG begrüßt in ihrer Stellungnahme die weitere Verankerung von Täterarbeit im zivilrechtlichen Bereich, weist aber auch auf bestehende Leerstellen hin. Damit die geplanten Maßnahmen in der Praxis zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen und zu einer tatsächlichen Verbesserung des Gewaltschutzes beitragen können, besteht aus Sicht der BAG TäHG noch Nachbesserungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gewaltschutzgesetzes (GewSChG) Rechnung, indem durch..., ...Täterarbeitsprogrammen im GewSchG bietet die Möglichkeit...
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- Angegeben von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung von Häuslicher Gewalt in den neuen Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wohnungszuweisung nach dem GewschG kommt für die Personen..., ...Nährungsverbot nach dem GewschG macht nur dann Sinn, ..., ...Schutzmöglichkeiten nach dem GewSchG nicht ausreichend sind..., ...macht ein Antrag nach dem GewSchG durchaus Sinn. Nach Rücksprache..., ... einen Antrag nach dem GewSchG, auch wenn sie in der..., ...abgeschlossenen Verfahren nach dem GewschG erbracht werden. Dies..., ... Taten nach §§ 1 und 2 GewschG ab. Wie auch schon unter..., ...sich am Gewaltbegriff des GewSchG orientieren. Das sei ..., ...Begründung verkennt, dass das GewSchG aus dem Jahr 2001 ist..., ...Gewalt lediglich auf das GewSchG beziehen sollen, lehnen..., ...schon die Anträge nach dem GewSchG an die zuständige Polizeidienststelle..., ...eine Anordnung nach dem GewSchG zu haben. Bei Antragstellung..., ...Wenn dem Antrag nach dem GewschG nicht stattgegeben wird..., ...struktureller Vorteil des GewschG ist ja gerade, dass auch..., ... einen Antrag nach dem GewSchG zu stellen. ...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
- Beschreibung: Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) und beschränkt sich ..., ...Schutzanordnung nach § 1 GewSchG nicht unter das Beweisverwertungsverbot..., ...Gewaltschutzanordnung i.S.d. § 4 GewSchG verstoßen wird. Beide..., ... Strafbarkeit nach § 4 GewSchG gegeben. Eine tateinheitliche..., ...Entwurfsbegründung soll § 4 GewSchG im Konkurrenzwege zurücktreten..., ...trotz Bestehen des § 4 GewSchG überhaupt eine Änderung..., ...diese bereits nach § 4 GewSchG in Höhe von bis zu zwei..., ... 5. Änderungen des § 1 GewSchG a. Strafrahmenerhöhung des § 4 GewSchG Der Gesetzentwurf ..., ...auf fünf Jahre vor, § 4 GewSchG-E. Auch insoweit bezweifelt..., ...Betretungsverboten nach dem GewSchG die Möglichkeit der elektronischen..., ...Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) im Rahmen des GewSchG vor, § 1 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewSchG-E. Das Nähere sollen ..., ...Anordnung nach § 1 Abs. 1 GewSchG die „Erforderlichkeit..., ...erforderlich sein. Während § 1 GewSchG das Merkmal der „Erforderlichkeit..., ...soweit die EAÜ nach dem GewSchG angeordnet werden soll...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.12.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) vorliegen. In der Begründung..., ... 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) das Gericht nicht auf..., ...Abs. 1 oder § 2 Satz 1 GewSchG das Gericht nicht auf..., ...eines Verweises auf das GewSchG der angedachte Gewaltbegriff..., ... den Gewaltbegriff des GewSchG nach Ansicht der Geschäftsstelle..., ..., dass diese durch das GewSchG ausdrücklich nur in Form..., ...der Verfahren nach dem GewSchG von großem Interesse...., ...des § 1 als auch des § 2 GewSchG zu beteiligen, wenn ein..., ...fortgeltende Anordnung nach dem GewSchG erwirkt hat (Nr. 2a),..., ... in Verfahren nach § 2 GewSchG, sondern auch nach § 1 GewSchG auf Antrag zu beteiligen..., ...Verfahren nach § 1 und § 2 GewSchG) nicht auch auf die in..., ...nur Verfahren nach § 2 GewSchG adressieren soll. In...
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- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Übermittlung des Antrags nach GewSchG nicht zu einer Gefährdung..., ... Falls dem Antrag nach GewSchG nicht stattgegeben wird..., ... einen Antrag nach dem GewSchG zu stellen. Aus Sicht..., ...Übermittlung des Antrags nach GewSchG nicht zu einer Gefährdung..., ... Falls dem Antrag nach GewSchG nicht stattgegeben wird..., ... einen Antrag nach dem GewSchG zu stellen. Aus Sicht...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Mit seinem aktuellen Policy Paper macht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) deutlich: Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine schwerwiegende Form digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt, die im deutschen und europäischen Recht bislang nicht ausreichend adressiert wird. Der djb legt deshalb Vorschläge für notwendige Änderungen im materiellen und prozessualen Recht vor, um nicht zuletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht Betroffener zu schützen und die Gleichberechtigung umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...derzeitige Gewaltschutzgesetz (GewSchG) lässt sich bereits auf..., ...Selbstbestimmung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG). Die Möglichkeiten des GewSchG sollten in der Praxis..., ... Um die Anwendung des GewSchG auf digitale Sachverhalte..., ...Gesetzgeber tätig werden. Das GewSchG ermöglicht es Gerichten..., ...der Gerichte. § 1 Satz 3 GewSchG enthält einen nicht abschließenden..., ...Katalog des § 1 Satz 3 GewSchG Maßnahmen aufzunehmen..., ...Katalog des § 1 Satz 3 GewSchG sind Maßnahmen aufzunehmen...
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- Angegeben von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 07.05.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (Gewaltschutzgesetz - GewSchG). In diesem Gesetz (sowie..., ...Trennungsfamilien Das GewSchG ist geschlechtsneutral..., ...Eltern Im Unterschied zum GewSchG sieht der Referentenentwurf..., ... zu ermitteln. Die im GewSchG vorgesehenen Sanktionen..., ...hat jedoch im Rahmen des GewSchG zu erfolgen und muss ..., ...bewährte Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zentriert. Das GewSchG..., ...das bestehende, bewährte GewSchG mit partiellen Ergänzungen...