Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412120027
(PDF - 14 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden.
Bereitgestellt von:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (R001291)
am
12.12.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Versendet am 13.09.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Versendet am 20.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Familienpolitik [alle SG hierzu]