Regelungsvorhaben

Suchbox

29.032 Regelungsvorhaben zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (29.032)

  • Digitales Gewaltschutzgesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026

    • Angegeben von: Zentralrat Deutscher Sinti und Roma am 28.06.2024
    • Beschreibung: Es ist für den Zentralrat sehr wichtig, dass das Gesetz gegen digitale Gewalt auch Straftaten wie Volksverhetzung oder die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in den Blick nimmt, die sich immer wieder gegen Sinti und Roma und insbesondere die Opfer des Holocaust an unserer Minderheit richten. Schon einmalige rechtswidrige Taten müssen dabei die Grundlage von Accountsperren sein, denn sie bedrohen den gewaltfreien und demokratischen Diskurs im Internet. Zudem hält der Zentralrat ein Verbandsklagerecht und eine Prozessstandschaft für sehr wichtig.
    • Angegeben von: Asklepios Kliniken Management GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Übermäßige geplante bürokratische Vorgaben sollen vermieden werden. Durch die Einführung der Krankenhaus-Level verlieren die Länder ihre Planungshoheit. Diese Einteilung der Kliniken nach Leistungsgruppen „durch die Hintertür“ soll vermieden werden. Den Ländern soll die Planungshoheit nicht genommen werden. Die Qualität des Informationsportals muss verbessert werden. Mit den im Gesetz vorgesehenen Liquiditätshilfen für Krankenhäuser werden bereits bestehende finanzielle Ansprüchen der Krankenhäuser im Hinblick auf Pflegekosten an die Krankenkassen lediglich vorgezogen. Dies ist so nicht auskömmlich. Es müssen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und zusätzliche gesetzliche Regelungen geschaffen werden für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8904 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8408 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - (Krankenhaustransparenzgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Asklepios Kliniken Management GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerungen sowie ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein. Qualitäts- und Personalvorgaben sind zu starr. Durch neue Vorhaltevergütungen, die weiterhin fallzahlabhängig sind, kommt es zu einer Zunahme von Bürokratie und Fehlanreizen. Eine Auswirkungsanalyse / Folgenabschätzung fehlt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Erfüllung der Berichtspflichten im Rahmen CBAM

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 13.10.2025

    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Implementierung des CO2 Grenzausgleichsmechanismus funktional und bürokratiearm ausgestalten, CBAM Verordung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: DG Umwelt der Europäischen Kommission beabsichtigt erneut, D4, D5 und D6 bei der Stockholm-Konvention als POP-Stoffe zu nominieren. Hierfür gibt es keine ausreichende Basis, so dass sich Evonik dafür einsetzt, dass die Mitgliedsstaaten sich bei der DG Umwelt dafür einsetzen, dass diese von einer Nominierung Abstand nimmt.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die H2ercules-Initiative will zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes in großem Umfang beitragen und damit die Dekarbonisierung und Diversifizierung der deutschen Energieversorgung vorantreiben. Wir wollen den Aufbau eines H2-Ökosystems in Deutschland bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des H2-Kernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene sowie anzuschließenden industriellen H2-Verbrauchern und H2-ready Gaskraftwerken, H2-Erzeugungsanlagen, H2-Speichern, ermöglichen. Insgesamt haben sich dieser Initiative aktuell mehr als 30 Unternehmen aus der gesamten H2-Wertschöpfungskette angeschlossen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Umsetzung der Industriequote für Wasserstoff in nationales Recht Art. 22 a (1) a)-b) sollte auf EU-MS Ebene und nicht auf Branchen- bzw. Unternehmensebene umgesetzt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Deutschland muss sich für den Verbleib der Regelung (Abwesenheit lebensfähiger Zellen des genetisch veränderten Mikroorganismus als regulatorischer Marker) im Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed (SCoPAFF), Section Genetically Modified Food and Feed aussprechen. Schwerpunkte: Fortführung der seit über 30 Jahren bestehenden Regelung: regulatorischer Marker um außerhalb des Anwendungsbereichs der GVO-Futtermittel-/Lebensmittelverordnung (1829/2003) zu sein, ist die Abwesenheit des lebensfähigen Produktionsstamm; rekombinante DNA des GVMs ist kein regulatorischer Marker.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: RG20 RadiologenGruppe 2020 eG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die RG20 fordet die Anpassung der gesetzlichen Vorschriften mit Bezug zur MTR-Ausbildung, um auch ambulanten Einrichtungen eine Refinanzierungsmöglichkeit für die Ausbildungskosten zu ermöglichen und somit den MTR-Personalnotstand zu entschärfen. Nur durch die Ausbildung einer bedarfsgerechten Anzahl an MTR kann eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit radiologischer Bildgebung im Sinne der Vorbehaltstätigkeiten gemäß § 5 MTBG für die Zukunft sichergestellt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
Nach oben blättern