Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25.713)
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns dafür aus, die Altmittel ausschließlich für den ursprünglich vorgesehenen Verwendungszweck einzusetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine richtlinienkonforme Umsetzung der Richtlinie über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (Artikel 32) für § 7a Abs. 5 VVG vorgesehene zeitliche Entkopplung von Restschuldversicherungen (RSV) und Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen von mindestens einer Woche aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung der praxisgerechten Digitalisierung des Kfz-Zulassungswesens, insbes. der Großkundenschnittstelle für Unternehmen; Wir setzen uns dafür ein, dass die Nutzung des Datenrückkanals aus dem Fachverfahren für die Zulassungsbehörden als verpflichtend normiert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und weiterer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Ein Darlehensvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zu Stande. Für die Willenserklärung des Verbrauchers ist gem. § 492 Abs. 1 i.V.m. § 126a BGB die elektronische Form zugelassen. Gleichwohl muss die Annahmeerklärung des Darlehensgebers nach aktueller Rechtslage aber „papierhaft“ erfolgen, d.h. ausgedruckt werden, denn § 492 Abs. 1 Satz 3 BGB befreit den Darlehensgeber nur von dem Erfordernis der Unterschrift. Die reine Textform ist demnach nicht zulässig. Wir regen daher an, dass die Annahmeerklärung des Darlehensgebers in Textform erfolgen kann. Es wird daher eine entsprechende Änderung des BGB angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im Rahmen des CCDII-Umsetzungsgesetzes aus und setzen uns dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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EU-Bankenpaket CRR III
Aktiv vom 26.06.2024 bis 27.06.2024
- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Nach Inkrafttreten der CRR III setzen wir uns für Auslegungshilfen bei unklaren Definitionen ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Mietrechtsnovelle
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.12.2025
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Sachgerechtere Ausgestaltung des Mietrechts hinsichtlich der Refinanzierungsmöglichkeiten der Vermieter bzgl. der energetischen Sanierung. Überarbeiten der zu pauschalen und überschießenden Mietrechtsregulierungen im Bestand. Werben für ein dediziertes Zeitwohnmietrecht, das für alle Marktteilnehmer klare Rahmenbedingungen setzt; diesbezüglich Schaffen eines Kriterienkatalogs für die Abgrenzung von touristischer Kurzzeitvermietung und temporärer möblierter Vermietung im Sinne des Zeitwohnens (z.B. befristete Arbeitstätigkeit, Unterbringung nach Naturkatastrophen); Diskussion über Nachhaltigkeitsampel bei der (befristeten) Vermietung von Wohnraum zur Förderung der Attraktivität von energieeffizientem Wohnraum
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.12.2025
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Anpassung und Konkretisierung des GEG im Hinblick auf eine Beschleunigung der Energieversorgung mit Wärmepumpen zur Erreichung der Klimaschutzziele; §§ 71a bis p GEG: Werben für eine technologieoffene Ausgestaltung sowie sachgerechte Mieterschutzregeln
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Wärmeplanungsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.12.2025
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln, Verbesserung und Anpassung der kommunalen Wäremversorgung, um das Ziel, diese bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten zu erreichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):