Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.879)
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Interessenvertretung für den schnelleren, entbürokratisierten Ausbau und Betrieb von Photovoltaik auf Gewerbedächern (Solarpaket II).
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.09.2026
- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Entbürokratisierung beim Ausbau von Photovoltaik durch eine bundesweit einheitliche PV-Dachpflicht im Gewerbeneubau vorantreiben. Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB weiter verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümer ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen.
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Umsetzbare und rechtssichere Anwendung des Nachweises einer städtebaulichen Atypik für den Lebensmitteleinzelhandel zur verbesserten Nahversorgung der Bevölkerung, um Ansiedlungs- und Modernisierungsvorhaben auch außerhalb von Kern- und Sondergebieten unbürokratischer zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung -
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung -
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur. (Umsetzung EPBD)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 01.10.2026
- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dafür braucht es rechtssichere Grundlagen zu haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben sowie Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG. Verkehre von und zu Ladepunkten i. S. v. § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben. Die Anlieferung von Waren sollte bei der Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen auch während der Tageszeiten mit erhöhter Geräuschempfindlichkeit ermöglicht werden ohne Bedarf für eine Einzelfallprüfung an jedem einzelnen Verkaufsstandort. Außerdem sollten Maßnahmen des passiven Lärmschutzes als geeignetes Vorsorge- und Schutzinstrument anerkannt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Interessenvertretung für den effizienten Ausbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur. (LSV)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 01.10.2026
- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Meldeverfahren für Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Die Übermittlung der statischen Daten durch eine Online-Plattform kann einen wesentlichen Effizienzvorteil für alle Prozessbeteiligten bieten. Ebenso die Zurverfügungstellung von Excel-Formularen (oder vergleichbar geeigneten Mitteln) zwecks Einspeisung und Pflege von Daten.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- LSV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Interessenvertretung für den bürokratieärmeren Betrieb von Photovoltaik-Anlagen.
Aktiv vom 28.06.2024 bis 01.10.2026
- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Holzwerkstoff- und Innentürenindustrie e. V. - (VHI) am 28.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung in der nationalen Wertschöpfungskette
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Praxisgerechte Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung und Vermeidung bürokratischer Lasten"
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BR-Drs. 186/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA am 28.06.2024
- Beschreibung: Vermeidung übermäßiger bürokratischer Vorhaben. Durch die Einführung der Krankenhaus-Level durch den Bund verlieren die Länder ihre Hoheit der Krankenhausplanung. Diese Einteilung der Kliniken nach Leistungsgruppen „durch die Hintertür“ soll vermieden werden. Den Ländern soll die Planungshoheit nicht genommen werden. Die Qualität des Informationsportals selbst soll verbessert werden. Außerdem erfolgt der Hinweis darauf, dass die Liquiditätshilfen nur ein Vorziehen von bereits bestehenden finanziellen Ansprüchen der Krankenhäuser an die Krankenkassen sind, die die Finanzierung der Pflegepersonalkosten sind. Dies ist so nicht auskömmlich. Es müssen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und zusätzliche gesetzliche Regelungen geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8904
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8408 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - (Krankenhaustransparenzgesetz)
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BT-Drs. 20/8904
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerung eingeführt werden. Es muss ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Einführung eines europäischen Rechtsrahmens zur Lizenzierung standardessentieller Patente
Aktiv vom 28.06.2024 bis 19.09.2025
- Angegeben von: Continental AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Continental setzt sich gegenüber der Bundesregierung für einen europäischen Rechtsrahmen zur Lizenzierung standardessentieller Patente ein. Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine entsprechende Verordnung (COM(2023) 232) sollte unterstützt und im Rat der Europäischen Union möglichst zeitnah verabschiedet werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):