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975 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (975)

    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 24.04.2025
    • Beschreibung: Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2025
    • Beschreibung: Das IDW begrüßt die Ausgestaltung der investitionsfördernden Maßnahme als degressive Abschreibung. Mit dem Gesetzentwurf soll zudem der Körperschaftsteuersatz beginnend ab dem Jahr 2028 sukzessive auf 10% im Jahr 2032 und der Thesaurierungssatz des § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG stufenweise auf 25% abgesenkt werden. Indes dürfte eine im internationalen Umfeld beobachtbare Unternehmenssteuerbelastung von 25% als angemessen angesehen werden. Das IDW regt eine umfassende Reform des Grunderwerbsteuergesetzes sowie des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes an, mit dem die Gesetze systematischer sowie rechtssicherer werden und der Fortbestand von unternehmerischen Einheiten im Fall des Übergangs von betrieblichem Vermögen sichergestellt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/323 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
      2. BT-Drs. 21/356 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG. Der Koalitionsvertrag ..., ...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG). Zu Art. 3 Nr. 1 – Gemeinkosten...
    • Angegeben von: Landvolk Niedersachsen - Bauernverband Weserbergland e.V. am 28.08.2026
    • Beschreibung: Historisch hohe Betriebsmittel- und Energiekosten, die niedrigen Produktpreise sowie extremwetterbedingten Ernteverluste führen in vieleen landwirtschaftlichen Betriebe zu Liquiditätsengpässen. Um dem entgegenzuwirken, werden Liquiditätsbeihilfen in Form von kurzfristigen Maßnahmen wie zinsvergünstigte Darlehen, eine Anhebung der De-Minimis-Beihilfe-Grenze,die Rücknahme der Absenkung der Agrardieselvergütung für das Jahr 2025 sowie deren Anhebungauf den auf EU-Ebene zulässigen Betrag sowie eine Begrenzung des CO2-Emmissionshandels für den Sektor Landwirtschaft gefordert. Ferner werden u.a. kurzfristige Maßnahmen wie die Enfristung der Tarifglättung nach § 32c EStG, die Einrichtung einer Risikoausgleichsrücklage gefordert.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Swiss Life Deutschland Holding GmbH am 27.08.2025
    • Beschreibung: Unterstützung der betrieblichen Altersvorsorge durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes; Forderung nach einer echten Öffnung des Opting-Out-Modells über tariflose Bereiche hinaus, Forderung nach mind. 15 % Arbeitgeberzuschuss statt mind. 20 %. Forderung nach einer Flexibilisierung der Garantieanforderungen bei der Beitragszusage mit Mindestleistung und eine zeitnahe Dynamisierung der Förderbeträge und Einkommensgrenzen bei der Geringverdienerförderung (§ 100 EStG). Forderung nach gesetzgeberischen Vorgaben und administrativen Anforderungen, die geringe Komplexität erzeugen und die praktische Umsetzung für Arbeitgeber, Tarifparteien und Berater erleichtern, um die bAV effektiv zu verbreiten und zu stärken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Bzgl. der geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) wird angeregt, die Änderung erst zum 1.1.2027 vorzunehmen oder hilfsweise einen großzügigen Nichtbeanstandungszeitraum zu implementieren. Bei der Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG) wird für eine Anhebung der jährlichen Wertgrenze plädiert. Aus Sicht des VDA besteht bzgl. der Regelung zum elektronischen Datenaustausch mit Finanzbehörden (§ 87a AO) noch Klarstellungbedarf. Zudem wird um erneute Prüfung von § 3 Abs. 2a UmwStG-E gebeten, um unverhältnismäßige Folgewirkungen für die Steuerpflichtigen zu vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11522 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. am 03.08.2026
    • Beschreibung: Freizeiteinrichtungen erzielen einen Großteil ihrer Umsätze an Samstagen. Die Personalgewinnung für diese besucherstarken Tage stellt die Branche vor erhebliche Herausforderungen. Viele Betriebe wären bereit, freiwillige Samstagszuschläge zu zahlen, um die Attraktivität der Samstagsarbeit zu steigern. Nach derzeitiger Rechtslage werden solche Zuschläge jedoch - anders als Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG - voll versteuert und verbeitragt. Damit entfalten sie für Arbeitnehmer kaum Anreizwirkung und bleiben als Instrument der Personalgewinnung wirkungslos. Der VDFU setzt sich für eine steuerliche Gleichbehandlung freiwilliger Samstagszuschläge analog der Befreiung für Sonntagszuschläge ein, um der Branche ein wirksames Instrument zur Personalgewinnung zu ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Umstellung der Immobilienbewertung bei Unterstützungskassen in Satz 3 der Übergangsregelung in § 52 Abs. 7 EStG-E berücksichtigt bei größeren Umbauten an alten bebauten Grundstücken, die zu einem Neubau führen, nicht eine mögliche Unkenntnis oder Trennbarkeit alter Anschaffungskosten. Die neue Bewertung weg von Einheitswerten hin zu Herstellungskosten auch bei alten Herstellungskosten, die bisher mit dem Einheitswert veranschlagt wurden, entsteht ein Bewertungssprung, der nicht mit den Kosten korrespondiert. Dies kann entsprechende Baumaßnahmen verhindern. Wir empfehlen in der Übergangsregel den bisherigen Wert (also der Einheitswert zum 31.12.2023) zuzüglich der neuen Herstellungskosten anzusetzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 12.03.2026
    • Beschreibung: -Staatliche Belastungen auf das Investitionsgut „Wohnen“: Erläuterung der Ermittlung der Staatsquote und mögliche Ansätze der Absenkung der „Staatsquote“ -Förderkulisse Neubau KfW EH55: Wiederherstellung der (befristeten) Förderfähigkeit des EH55-Standards zur Realisierung bereits genehmigter Wohnungsbauprojekte und Berücksichtigung im Haushalt 2026; Fristverlängerung für bereits erteilte EH55-Förderzusagen -Finanzierungskonditionen und Rahmenbedingungen: Anpassung Sonderabschreibung nach §7b EstG zur Förderung des Neubaus; Anpassung des Mechanismus der anschaffungsnahen bzw. nachträglichen Herstellungskosten zur Förderung von Bestandssanierungen; Überarbeitung der Zinsschranke, um die steuerlich eingeschränkte Abzugsfähigkeit von Zinsen zu verbessern - Stabilisierung der Bauwirtschaft
    • Angegeben von: Swiss Life Lebensversicherung SE am 27.08.2025
    • Beschreibung: Unterstützung der betrieblichen Altersvorsorge durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes; Forderung nach einer echten Öffnung des Opting-Out-Modells über tariflose Bereiche hinaus, Forderung nach mind. 15 % Arbeitgeberzuschuss statt mind. 20 %. Forderung nach einer Flexibilisierung der Garantieanforderungen bei der Beitragszusage mit Mindestleistung und eine zeitnahe Dynamisierung der Förderbeträge und Einkommensgrenzen bei der Geringverdienerförderung (§ 100 EStG). Forderung nach gesetzgeberischen Vorgaben und administrativen Anforderungen, die geringe Komplexität erzeugen und die praktische Umsetzung für Arbeitgeber, Tarifparteien und Berater erleichtern, um die bAV effektiv zu verbreiten und zu stärken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Angegeben von: netzwerk-m e.V. am 02.05.2024
    • Beschreibung: Der Staat übernimmt für Entwicklungshelfer den Großteil der Schul- und Internatskosten ihrer Kinder als steuerfreie Unterhaltsleistung (§ 3 Nr. 64 EStG), die zugleich nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV beitragsfrei sind. Für im BKGG genannten Mitarbeiter entwicklungsrelevanter NGOs fehlt jedoch eine entsprechende Regelung, sodass von Spenden finanzierte Schulkosten als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gelten. Um eine Gleichbehandlung zu erreichen, schlagen wir folgende Ergänzung der SvEV vor: § 1 Abs. 15a – Vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Schul- und Internatskosten für Kinder der in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKGG genannten Personen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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