Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.121)
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- Angegeben von: METRO AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung möchte die Tierhaltungskennzeichnungspflicht auf die Gastronomie ausweiten. Als Lebensmittelgroßhändler ist die Gastronomie unsere größte Kundengruppe. Wir sind sehr daran interessiert, dass es zu einer bürokratiearmen Umsetzung kommt, bei der nicht nach jedem Einkauf neue Speisekarten ausgedruckt werden müssen, weil Fleisch mit unterschiedlicher Haltungskennzeichnung gekauft wird. Sollte es zu einer neuen Pflicht kommen, sollten Gastronomen selbst entscheiden können, wie sie diese umsetzen, z.B. auch via QR-Codes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4822
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
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BT-Drs. 20/4822
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der BDK befürwortet die Entfristung der Möglichkeit der Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruchsdiebstahl über den 11.12.2024 hinaus ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit gibt, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Aus Sicht der polizeilichen Praxis sollte der WED gem. § 244 Abs. 4 Strafgesetzbuch auch weiterhin in den Katalog des § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung aufgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf wird seitens des BDK als untauglich angesehen. Unterm Strich würde durch das VVBG eine Verwaltungsbehörde geschaffen werden, die kaum Handlungsspielraum hat, im Wesentlichen ein paar Dateiabklärungen durchführen und Leute befragen darf, die ihr nicht antworten müssen, und im Ergebnis darauf hoffen muss, dass entweder ein mutmaßlicher Krimineller, der zuvor oft viel Aufwand in Verschleierungshandlungen gesteckt hat, ohne jegliche Not plötzlich ein Geständnis bezüglich der kriminellen Herkunft seines Vermögens ablegt oder dass eine Staatsanwaltschaft dann in weitere Ermittlungen einsteigt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Entscheidung der Bundesinnenministerin, dem BKA und der Bundespolizei die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform "Bundes-VeRA" zu untersagen, ist dringend zurückzunehmen. Die Notwendigkeit datenbankübergreifender Analyseplattformen ist aus fachlicher Sicht alternativlos und muss sich anbieterunabhängig an den Bedarfen der Kolleginnen und Kollegen ausrichten, die diese Systeme im täglichen Dienst anwenden. Das Bundeserfassungsgericht hat klargestellt, dass die automatisierte Datenauswertung zur vorbeugeden Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9495
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern - Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren
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BT-Drs. 20/9495
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung geeigneter Straftatbestände zur Bekämpfung des Phänomens der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften im Sinne von § 1597a BGB. Gewerbs- und bandenmäßiges Handeln ist dabei als strafverschärfend einzustufen. Die Mütter sind straffrei zu halten, wenn sie in der Gesamtschau selbst als Opfer eines organisierten Vorgehens anzusehen sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der BDK setzt sich dafür ein, bedarfsorientierte KI-Systeme schnellstmöglich bei der Polizei zu implementieren und diese in enger Abstimmung mit den Anwenderinnen und Anwender bundesweit in einem iterativen Prozess über das Programm P20 zu etablieren. Der BDK begrüßt bei diesem Prozess eine enge Kooperation zwischen den Bedarfsträgern (Anwenderinnen und Anwender) der Wissenschaft und Wirtschaft und erkennt an, dass die aktuellen und künftigen Herausforderungen an die polizeiliche Praxis vor dem Hintergrund sich immer rasanter entwickelnder Kriminalitätsformen ohne den Einsatz von KI nicht zu bewältigen sind.
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte Entwurf und das darin vorgesehene Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis sowie das Verbot, die Weisungen frei von justizfremden Erwägungen zu erteilen, vermag die gegen das Weisungsrecht bestehenden Bedenken nicht auszuräumen. Denn diese Regelung bietet viele Schlupflöcher. Das Weisungsrecht ist in einer Vielzahl von EU-Staaten nicht existent. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinen Weisungen. Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesrepublik Deutschland dieses völlig überholte Relikt aus alter Zeit abschafft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Laut BGH Urteil können Funkzellendaten gem. § 100 g StPO nur noch bei Katalogtaten gem. § 100 g Abs. 2 StPO erhoben werden. Im § 100 g Abs. 2 StPO ist aber weder der besonders schwere Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) noch der Betrug (§ 263 StGB) aufgeführt. Hierdurch ist es nach dem Beschluss des BGH nicht mehr möglich, im Bereich der Callcenterkriminalität (Schockanrufe, Enkeltrick, Falscher PVB, etc.) Funkzellendaten zu erheben. Dies ist jedoch häufig das einzige Mittel, agierende Täter zu ermittlen. Der Katalog des § 100 g Abs. 2 StPO ist daher um diese Tatbestände zu ergänzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die öffentliche Debatte zu Messerangriffen ist leider vielfach an einzelnen Taten ausgerichtet. Das Phänomen Messergewalt ist auf nationaler Ebene bislang nicht ausreichend wissenschafltich untersucht worden. Zugleich ist die Verwendung des Tatmittels Messer aus kriminalpolizeilicher Sicht aufgrund seiner Verfügbarkeit, Mitführmöglichkeit, Handhabung und (häufig täterseitig nicht abzusehender) Effizienz von besonderer Bedeutung. Die vorliegenden Zahlen zum Anstieg von Gewaltkriminaliät insgesamt und Messergewalt im Besonderen machen die Prüfung eines generellen Messerverbotes, mit Ausnahmen vom generellen Verbot für berufliche oder haushaltsübliche Zwecke dringend erforderlich. Flankierend müssen gezielte Präventionsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die ersatzlose Streichung des § 218 StGB ein. Bei einer gesetzlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs fordern wir weltanschauliche Neutralität, damit ungewollt Schwangere nicht länger durch den Staat gezwungen werden, sich religiös bzw. weltanschaulich beeinflussten Normen zu unterwerfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11530
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bericht der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kurzbericht)
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BT-Drs. 20/11530
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):