Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.011)
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- Angegeben von: Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften e.V. am 03.02.2026
- Beschreibung: Das Recht der Rechnungslegung und der Unternehmensberichterstattung birgt eine Vielzahl an administrativen Belastungen für deutsche Unternehmen. Derartige Belastungen resultieren beispielsweise aus den Buchführungspflichten, der Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen einschließlich deren Prüfung und Offenlegung sowie der Stichtagsinventurpflicht. Im nationalen Bilanzrecht sind kurzfristige Entlastungsmaßnahmen möglich, ohne die Grenzen europäischer Vorgaben zu berühren, etwa die Systematisierung der Vorschriften zum Lagebericht, die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, die Vereinfachung von Anhangangaben oder auch die Anhebung der Schwellenwerte im Publizitätsgesetz.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften e.V. am 03.02.2026
- Beschreibung: Die europarechtlichen Vorgaben zur Finanzberichterstattung bergen nennenswerte Spielräume zur Verringerung administrativer Lasten für die Wirtschaft. Dies betrifft Regelungen der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU zum Inhalt des Lageberichts, zur Bilanzstruktur oder auch zu diversen Anhanganhaben. Auch andere Bereiche des europäischen Sekundärrechts, wie die EU-Übernahmerichtlinie 2004/25/EG oder die Mindestbesteuerungsrichtlinie (EU) 2022/2523 sind in den Blick zu nehmen, wenn überbordende bürokratische Belastungen im europäischen Recht der Rechnungslegung für kurz- und mittelfristige Entlastungsmaßnahmen identifiziert werden sollen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesdruckerei GmbH am 03.02.2026
- Beschreibung: Harmonisierung der Regelungen mit Blick auf Regelungen der eIDAS-VO, Voraussetzungen für effektive Umsetzung schaffen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: PRO RETINA e.V. - Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Netzhautdegenerationen am 03.02.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der geplanten Einführung des Primärversorgungssystems ist es ein zentrales Ziel der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, dass daraus keinerlei Nachteile entstehen. Insbesondere darf es weder zu zusätzlichem organisatorischem oder bürokratischem Aufwand noch zu neuen Barrieren oder Hürden im Zugang zu Leistungen kommen. Die Ausgestaltung des Systems soll inklusiv, barrierefrei und diskriminierungsfrei erfolgen und die bestehenden Rechte sowie Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt wahren. Eine Verschlechterung der Versorgungssituation oder der Teilhabemöglichkeiten ist ausdrücklich auszuschließen.
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- Angegeben von: PRO RETINA e.V. - Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Netzhautdegenerationen am 03.02.2026
- Beschreibung: Im Zusammenhang mit der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) setzt sich die Interessenvertretung für eine rechtskonforme, personenzentrierte und barrierefreie Ausgestaltung ein. Ziel ist es, bestehende Umsetzungsdefizite zu beheben, Bürokratie abzubauen und die Leistungskoordination zu verbessern, ohne dass daraus Nachteile, zusätzliche Hürden oder Einschränkungen der Rechte von Menschen mit Behinderungen entstehen. Eine verbindliche und kontinuierliche Beteiligung von Selbstvertretungsorganisationen ist hierfür unerlässlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 03.02.2026
- Beschreibung: Nachdem am 6. März 2025 das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 in Kraft getreten ist, sind nunmehr auf Grundlage dieser TEHG-Novelle noch ausgestaltende Regelungen für den Vollzug des novellierten TEHG erforderlich. Diese werden durch eine Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) geregelt. Der BAV setzt sich für eine geprüfte, aber nicht neu erfundene Nachweisführung ein, die die energetische Altholzverwertung als Bestandteil der Kreislaufwirtschaft stärkt und zugleich einen verhältnismäßigen Vollzug des Emissionshandels ermöglicht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: RWE am 03.02.2026
- Beschreibung: Es soll ein Rahmen ermöglicht werden, in dem insbesondere Fusions-Start-ups ein regulatorisches und wirtschaftliches Umfeld vorfinden, in dem sie die Erforschung von Kernfusionstechnologien mit dem Ziel eines Kraftwerksbetriebs vorantreiben und umsetzen können.
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- Angegeben von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
- Beschreibung: Die EU-Safeguardregelungen für Stahl laufen Mitte 2026 aus. Vor dem Hintergrund der massiven weltweiten Überkapazitäten und der deutlich gestiegenen Umleitungen nach Europa aufgrund der aktuellen Zollpolitik muss schnell ein neues Handelsschutzinstrument eingeführt werden. Ohne diese Maßnahme hat die europäische Stahlindustrie keine Chance, wettbewerbsfähig Stahl zu produzieren und es käme zu erheblichen Verwerfungen mit Blick auf Arbeitsplätze, mögliche Werksschließungen und den Verlust von Resilienz. Der Vorschlag der EU-Kommission für ein neues Handelsschutzinstrument für Stahl ist genau die Maßnahme, die hier gegensteuert und die von uns unterstützt wird. Sie sollte von Europaparlament und EU-Rat breit mitgetragen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung hat sich zunächst in Brüssel für eine Änderung des Beihilferahmens eingesetzt und dann Vorschläge für einen Industriestrompreis in Zusammenarbeit mit der EU-KOM entwickelt. Bei der Umsetzung kommt es darauf an, dass die Entlastung tatsächlich zu einem international wettbewerbsfähigen Strompreis von 5 cents/kWh führt und Instrumente wie Strompreiskompensation und Industriestrompreis kumulierbar (bzw. zumindest kombinierbar) sind und die Ausgestaltung eine Inanspruchnahme ermöglicht.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
- Beschreibung: Die europäische Industrie steht mitten in der Transformation. Ohne ein realistisch kalibriertes und austariertes EU-ETS drohen Wettbewerbsnachteile und Investitionsstaus. Für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Wertschöpfungsketten braucht es einen gebremsten Anstieg der CO2‑Kosten, der das tatsächliche Tempo der industriellen Transformation berücksichtigt. Die Verlängerung der kostenlosen Zuteilung über 2040 hinaus ist zentral, um Carbon Leakage zu verhindern und bestehende Anlagen im Übergang wirtschaftlich betreiben zu können. Nur ein EU-ETS, das Transformationsrealität und Industriepolitik zusammenbringt, kann Investitionen sichern und Wertschöpfung in Europa halten. Die von der EU-Kommission angekündigte Reform muss dies unbedingt aufgreifen und gesetzlich verankern.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):