Regelungsvorhaben

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Gefundene Regelungsvorhaben (29.021)

    • Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Umsetzung der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
  • EU Ökodesign Verordnung für Computer

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2025

    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Begleitung des EU-Gesetzgebungsverfahrens der Ökodesign-Richtlinie für Computer auf nationaler Ebene in Deutschland: Wir setzten uns dafür ein, dass das Spannungsverhältnis zwischen Reparierbarkeit oder Aufrüstbarkeit und anderen Designzielen wie Haltbarkeit, Treibhausgasemissionen und Leistung in der Ökodesign-Verordnung für Computer berücksichtigt wird.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • EU-Green Claims Richtlinie

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 22.12.2025

    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir begleiten den EU-Gesetzgebungsprozess auf nationaler Ebene in Deutschland und unterstützen das Ziel des Kommissionsvorschlags, umweltbezogene Angaben EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen und die Verbraucher vor Greenwashing zu schützen. Wir unterstützen Anforderungen, die klare und ehrgeizige Schwellenwerte für umweltbezogene Angaben festlegen, da diese zur Stärkung des Verbrauchervertrauens und zur Belohnung von Investitionen in umweltfreundlichere Geschäftspraktiken beitragen. Wir plädieren für strenge Anforderungen an Klimakompensationsansprüche, einschließlich der Forderung, dass das Unternehmen signifikante Reduktionen nachweisen muss und dass der Kohlenstoffabbau nur auf Restemissionen angerechnet wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Begleitung von EU-Initaitiven auf nationaler Ebene in Deutschland: Apple begrüßt die Bemühungen der Europäischen Union, Vorschriften zur Förderung langlebigerer Geräte zu entwickeln, darunter die EU-Batterieverordnung und die Ökodesign-Verordnung. Apple ist davon überzeugt, dass die Verbesserung der Langlebigkeit von Geräten ein kontinuierlicher Prozess ist, der sowohl der Umwelt als auch unseren Kunden zugutekommt. Es sollte dabei ein Gleichgewicht zwischen Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit geben, ohne dabei Kompromisse bei der Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre einzugehen.
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Begleitung des EU-Gesetzsgebungsverfahren auf nationaler Ebene in Deutschland: Die vorgeschlagene Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten hat unserer Ansicht nach das Potenzial, die Auswahl und den Wettbewerb bei Finanzdienstleistungen für Privatkunden zu fördern und kann den Kunden Zugang zu einer breiten Palette von nationalen und grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsprodukten verschaffen. Apples Ziel ist es, den Nutzern ein sicheres, bequemes und nahtloses Kundenerlebnis zu bieten und das Potenzial für Innovationen und Wahlmöglichkeiten der Verbraucher in diesem Markt zu verringern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Beratung der Position Deutschlands zum Ausnahmevorschlag zur Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Apple setzt sich dafür ein, Reparaturen zu ermöglichen, sofern sie die Sicherheit der Verbraucher und die Langlebigkeit des Produkts gewährleisten. Bei kleinen tragbaren Geräten sollte der Austausch von Batterien ausschließlich von professionellen Reparaturdienstleistern durchgeführt werden, um die höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit, Wasserdichtigkeit und Stresstests nach der Reparatur zu gewährleisten. Daher sollten sie von der in Artikel 11 der Batterieverordnung vorgesehenen Ausnahmeregelung profitieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir befürworten die Öffnung des oberen 6 GHz-Bands für WLAN und setzen uns für technologieneutrale Frequenzregulierung ein. Die RSPG diskutiert die künftige Nutzung: entweder vollständig für Mobilfunk oder teilweise für WLAN. Deutschland erwägt, seine WLAN-Unterstützung zu überdenken. Apple fordert mindestens zusätzliche 160 MHz für WLAN (bis 6585 MHz) neben Mobilfunk, um WLAN 7, Gerätekommunikation und Homeoffice-Konnektivität zu ermöglichen. Eine reine Mobilfunk-Zuteilung würde bestehende WLAN-Geräte beeinträchtigen, Kosten erhöhen, die digitale Kluft verschärfen und Glasfaser-Investitionen entwerten. Stattdessen sollte für Mobilfunk das 3,8-4,2-GHz-Band geöffnet werden. Apple betont Verbraucherschutz und ausgewogene Frequenzverteilung als zentrale Vorteile.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Privatsphäre ist ein grundlegendes Menschenrecht. Apple entwickelt Produkte und Services zum Schutz der Privatsphäre und setzt sich für ein Recht auf Verschlüsselung ein. Die dänische Ratspräsidentschaft schlägt vor, Inhalte in Messaging-Apps, E-Mails und anderen Diensten – auch verschlüsselte Nachrichten – mittels hashbasierter CSAM-Erkennung zu scannen. Apple unterstützt Kinderschutz durch langfristige Zusammenarbeit mit Organisationen sowie durch Technologien wie Communication Safety gegen Grooming und beim Austausch sensibler Bilder. Die Vorschläge sieht Apple jedoch kritisch, da sie erhebliche Datenschutz- und Sicherheitsrisiken bergen. Apple fordert Anpassungen, die Kinderschutz und Privatsphäre in Einklang bringen und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung privater Kommunikation erhalten.
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Apple unterstützt die Ziele der Medizinprodukteverordnung, einschließlich der Gewährleistung der sicheren Verbreitung von Software für medizinische Geräte. Apple ist bestrebt, Klarheit über die Rolle von Application Stores in diesem Bereich zu erlangen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Digital Services Act, und im Kontext des aktuellen Entwurfs der Leitlinien der Koordinierungsgruppe für Medizinprodukte.
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