Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.915)
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Regelungen zur Reduzierung Alkohol- und Drogenkonsums
Aktiv vom 18.07.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Guttempler in Deutschland e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Regelungen zur Reduzierung Alkohol- und Drogenkonsums
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- Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Stärkung der Ausbildung gemäß Vereinbarung KAP – Konzertierte Aktion Pflege/ Ziele und Maßnahmen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Einbringen von Fachwissen zur Lage von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Forderungen nach Nennung von Aufarbeitung von geschehener Gewalt speziell für diese Gruppe, Kooperation mit vorhandenen medizinischen Kinderschutzstrukturen, Nennung des Zusammenhangs mit anderen Gewaltformen, Benennung von Fachärzt*innen für Kinderchirurgie in die Gruppe der „Experten im Kinderschutz“ in "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen".
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Aktiv vom 18.07.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 18.07.2024
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat, die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Überarbeitungsbedarf wird allerdings noch hinsichtlich der einheitlichen und klaren Verwendung verschiedener Begrifflichkeiten gesehen. Zudem wird kritisiert, dass die Krankenkassen zukünftig Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsquellen, nämlich sowohl dem BSIG als auch dem SGB V umsetzen müssen. Eine Streichung der IT-Sicherheitsregelungen aus dem SGB V wird entsprechend gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- De-Mail-G [alle RV hierzu]
- EGovG [alle RV hierzu]
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
- MessbG [alle RV hierzu]
- EnSiG 1975 [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- DiGAV [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- BFSGV [alle RV hierzu]
- TKG 2021 [alle RV hierzu]
- KHSFV [alle RV hierzu]
- MessEV [alle RV hierzu]
- AWV 2013 [alle RV hierzu]
- VDG [alle RV hierzu]
- PassDEÜV [alle RV hierzu]
- PAuswV [alle RV hierzu]
- KassenSichV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderungs- und Ergänzungsbedarf im Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II)
Aktiv vom 18.07.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Der VDA lehnt die vorgesehene Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen ab. Zudem sollten die in der Wachstumsinitiative der BReg vom 5.7.24 genannten steuerliche Maßnahmen zur Förderung des EMob-Standorts Deutschland zügig umgesetzt werden. Dazu gehören: die Anhebung des Bruttolistenpreisdeckels für BEV im Rahmen der Firmenwagenbesteuerung, die Einführung einer Sonder-Afa für gewerbliche vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge sowie die steuerliche Gleichstellung von reinen BEV mit vergleichbaren Nullemissionsfahrzeugen. Weiterer Regelungsbedarf besteht hinsichtlich der Verlängerung der Steuerbefreiung von reinen BEV in der Kfz-Steuer mit Ende 2034 und die Einführung einer Strompreispauschale beim steuerlichen Auslagenersatz bei Firmenwagen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024 II)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH am 18.07.2024
- Beschreibung: IKEA Deutschland setzt sich ein für die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Bereich Matratzen und fordert ein bundesweit verbindliches EPR-System für das Matratzenrecycling, das Hersteller, Einzelhändler und Importeure für die Organisation und Finanzierung der Sammlung und des Recyclings von Altmatratzen in die Pflicht nimmt. Ein solches EPR-System für Matratzenrecycling ist bereits in Belgien, Frankreich und den Niederlanden umgesetzt. Gleichzeitig begrüßen wir die Bestrebungen des Europäischen Parlaments, EPR-Systeme auf Matratzen auszuweiten.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH am 18.07.2024
- Beschreibung: IKEA Deutschland setzt sich mit anderen Partnern innerhalb des Netzwerkes "Vielfalt ist Zukunft" für eine aktive Gestaltung der Einwanderungspolitik ein, um Deutschland als offenes Einwanderungsland zu stärken. Konkrete Forderungen betreffen die Aufhebung von möglichen Arbeitsverboten, Entfristung des aktuellen Chancenaufenthaltsrechtes, rasche Visaerteilung und unbürokratisches Erteilen von Arbeitserlaubnissen sowie ein schneller Familiennachzug.
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- Angegeben von: Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH am 18.07.2024
- Beschreibung: Klimaneutrale Mobilität über die gesamte Lieferkette und insb. in der letzten Meile sind wichtiger Teil der Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel ist es, bis 2030 die Emissionen aus der Kunden- und Mitarbeiteranreise zu den IKEA Standorten zu halbieren. Die Umstellung auf Elektromobilität und das Angebot von Ladeinfrastruktur an den IKEA Standorten bildet dafür ein wichtiges Grundgerüst.Der notwendig Ausbau der Ladeinfrastruktur ist zu 100 Prozent abhängig von einer ausreichenden Netzkapazität vor Ort. Notwendig sind beschleunigte und digitalisierte Prozesse auf seiten der Netzbetreiber. Darüber hinaus müssen die neuen Vorgaben zur Installation von Ladesäulen im Einklang mit den Landesbauordnungen sein.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH am 18.07.2024
- Beschreibung: Elektro-Lieferfahrzeuge haben ein höheres Grundgewicht als solche mit Verbrennungsmotor. Die Batterie macht bei 3,5 Tonnen Fahrzeug rund 600 Kilogramm aus. Es gibt zwar eine Ausnahmegenehmigung, dass E-Transporter mit einer Auflastung gemäß dem Mehrgewicht des alternativen Antriebs, aber nicht mehr als 4,25 Tonnen, auch wie ein 3,5 Tonen Fahrzeug mit Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung erstreckt sich nicht auf weitere Regelungen, so dass Pflichten aus dem Güterkraftverkehrsgesetz erfüllt werden müssen, z. B. Fahrtenschreiber, Stellen eines Verkehrsleiters, Nachweis einer Betriebsstätte etc. Fahrzeuge, die Möbel in Wohngebieten ausliefern, müssen so die gleichen Anforderungen erfüllen wie LKW auf Autobahnen. Das bremst die Umstellung auf E-Mobilität.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich hierzulande anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):