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Gefundene Regelungsvorhaben (22.195)

    • Angegeben von: Trianel GmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Papier der BNetzA zur Anpassung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik wurde veröffentlicht und damit die Diskussion für Neuregelungen der Netzentgelte über geltendes Recht und Regulierung hinaus, eröffnet.
    • Angegeben von: BBE Geschäftsstelle gGmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Die neue Bundesregierung sollte die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, desEhrenamtes und der organisierten Zivilgesellschaft prioritär auf die politische Agenda setzen unddiese zum Leitprinzip in allen Politikfeldern machen. Zu diesem Zweck ist Engagementförderung alsQuerschnittsaufgabe zu verankern und in den verschiedenen Ressorts mitzudenken – vom Innerenüber die Bildung bis hin zur Entwicklungszusammenarbeit, bei der Europapolitik, in der Jugend-,Kultur- und in der Migrationspolitik. Empfohlen wird auch, das wichtige Programm „Demokratieleben!“ im BMFSFJ beizubehalten. (Teil der Haushaltsplanung, keine Einzel-Drucksache)
    • Angegeben von: BBE Geschäftsstelle gGmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Wichtige Ansatzpunkte zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, desEhrenamtes und der organisierten Zivilgesellschaft bieten die differenzierten Beiträge des BBE zur Engagementstrategie der Bundesregierung, die seit Dezember 2024 vorliegt. Der Monitoringprozess, die Umsetzung und die Weiterentwicklung der Strategie soll gemeinsam mit den auch am Entwicklungsprozess beteiligten Kräften - auch in Zusammenarbeit mit dem BBE - gerahmt werden. Hierfür ist die Koordinierungsrunde weiterzuführen. Die Förderung des Engagements und Ehrenamts soll zum Staatsziel ernannt und in die Verfassung aufgenommen werden.Politische Diskussion, kein konkreter Gesetzentwurf
    • Angegeben von: BBE Geschäftsstelle gGmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Mit einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts sind gemeinnützige Organisationen in ihremHandeln zu sichern und zu schützen. Klärungs- und Reformbedarf besteht zum Beispiel hinsichtlichder politischen Betätigung. Selbstorganisiertes zivilgesellschaftliches Engagement benötigt sichereEntfaltungsmöglichkeiten. Gemeinnützigen Organisationen ist es gestattet – so das gegenwärtigeRechtsverständnis in Deutschland – sich zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke politisch zubetätigen. Dies wird in der aktuellen Praxis jedoch immer wieder in Frage gestellt. Deshalbempfehlen wir, in der neuen Legislaturperiode Rechtssicherheit auch für die politische Betätigunggemeinnütziger Organisationen zu schaffen. Reform Gemeinnützigkeitsrecht (geplant) (noch keine Drucksache veröffentlicht)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BBE Geschäftsstelle gGmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Engagement ist auf allen Ebenen im föderalen System organisiert und vernetzt. Gerade dieseOrganisationen und Netzwerke – die Infrastrukturen – sind zu stärken, damit Wissen transferiert,Meschen gewonnen und gute Bedingungen für ihr Engagement und Ehrenamt geschafften werden,die engagierten Bürger*innen sich für ihre Aufgaben qualifizieren können und bisweilen auchSchutz erfahren. Durch die Überarbeitung der Bundeshaushaltsordnung ist zu gewährleisten, dassdie Strukturen zukunftssicher aufgestellt sind. Das ist bislang nicht der Fall. Der Bund kann imföderalen Miteinander diesbezüglich als Vorbild auch für die Länder vorangehen. Zukunftspakt Ehrenamt (geplant)
    • Angegeben von: BBE Geschäftsstelle gGmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Antrag CDU/CSU: Bürokratieabbau Ehrenamt, Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten - Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen, Gemeinkostenpauschale in Zuwendungen verankern und Haftungserleichterungen für zivilgesellschaftliche Organisationen umsetzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12982 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten - Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Arbeits- und Drittschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) anerkannten zugelassenen Überwachungsstellen.
    • Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Die Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (CRA) zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für solche Produkte innerhalb des EU-Binnenmarkts zu gewährleisten. Sie strebt an, die Cybersicherheitsrisiken zu minimieren, indem sie verbindliche Anforderungen und Standards für Hersteller und Anbieter digitaler Produkte festlegt. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen aus dem CRA bzw. der ihm nachgelagerten Rechtsakte im Sinne des Systems der unabhängigen Drittprüfung und des Verbraucherschutzes. Außerdem sollen Politik und Verwaltung für relevante Themen und die Herausforderungen bei der Umsetzung des CRA sensibilisiert werden.
    • Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Die TÜV Mobility Studie ist eine regelmäßig durchgeführte Untersuchung, die sich mit den Mobilitätsgewohnheiten und -einstellungen der Bevölkerung in Deutschland befasst. Sie wird vom TÜV Verband durchgeführt und liefert Erkenntnisse zu Themen wie Verkehrsmittelwahl, Umweltbewusstsein, Akzeptanz neuer Mobilitätskonzepte und Technologien, sowie zu den Herausforderungen im Bereich Mobilität. Die Studie basiert auf repräsentativen Befragungen und quantitativen Analysen und dient als Grundlage für die Entwicklung zukunftsfähiger Mobilitätsstrategien und -konzepte.
    • Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Gemäß dem AI Act zählt der Automotive-Bereich zu KI-Hochrisikosystemen. Daraus resultiert eine Anpassung vorhandener Typgenehmigungsvorschriften (EU (VO) 2018/858). Der AI Act sieht vor, dass diese Rechtsakte in Zukunft geändert oder delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte erlassen werden. Dabei sollen die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme aus dem AI Act berücksichtigt werden. Die technischen und regulatorischen Besonderheiten des Sektors müssen beachtet und bestehende Governance-, Konformitätbewertungs- und Durchsetzungsmechanismen berücksichtigt werden. Das bewährte System der neutralen Drittprüfung durch Technische Dienste sollte fortgeführt werden.
    • Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag Beschlussempfehlungen formuliert, um Kosten für den Erwerb des Führerscheins einzudämmen, Abläufe reibungsloser zu gestalten sowie zusätzliche Prüftermine zu schaffen. Zudem sollen Rahmenbedingungen geschaffen und Bürokratie abgebaut werden, um die Ausbildung effizient und zukunftsgerichtet auszugestalten. Ziel des TÜV-Verbands ist es den Bundestag darauf hinzuweisen, dass der Antrag die Verkehrssicherheit und europarechtliche Vorgaben vernachlässigt. Zudem werden Elemente aufgeführt, die sich bereits im BMDV in Bearbeitung befinden.
    • Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Eine standardisierte und herstellerunabhängige Methode zur Ermittlung der Batteriegesundheit (State-of-Health/SoH) ist notwendig, um feststellen zu können, ob und wie lange die Antriebsbatterie für die jeweilige Anwendung weiterhin genutzt werden kann. Gewerbliche und private Nutzer:innen stehen beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeugs aktuell vor dem Problem, dass ausgelesene SoH-Werte aus dem Batteriemanegementsystem aufgrund fehlender Transparenz und Standards nicht vergleichbar und nur eingeschränkt zuverlässig sind. Eine einheitliche und herstellerübergreifende Methode zur Bestimmung der SoH ist daher erforderlich, um das notwendige Vertrauen der Nutzer:innen in neue Antriebsformen sicherzustellen.
    • Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Auf Basis der allgemeinen Verkehrssicherheit hat der TÜV-Verband vorranglich Anpassungen an die technischen Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge kommentiert um die Betriebssicherheit dieser Fahrzeuge weiter zu verbessern. U.a. wird sich gegen abnehmbare Leuchten und akustische Fahrtrichtungsanzeiger ausgesprochen, für eine Anpassung der Lenkerlänge und dessen Design als auch die Gestaltung und Anbringung der vorgeschriebenen Fabrikschilder.
    • Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Die geplante 4. EU-Führerscheinrichtlinie zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu fördern und die Digitalisierung der Führerscheinverwaltung voranzutreiben. Wichtige Aspekte sind die Einführung eines digitalen EU-Führerscheins und die vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen. Zudem sollen die medizinischen Eignungsprüfungen für ältere Fahrer und Risikogruppen verstärkt und einheitlicher geregelt werden. Weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung eines sicheren Umgangs mit neuen Fahrzeugtechnologien.
    • Angegeben von: Bayerischer Waldbesitzerverband e.V. am 01.07.2025
    • Beschreibung: Bei Holzernte und Holzverkauf (Inverkehrbringen) soll eine Sorgfaltserklärung des betroffenen Waldbesitzers über ein Meldesystem bei der EU-Kommission abgegeben werden.
    • Angegeben von: Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen (BVPL) am 01.07.2025
    • Beschreibung: Auswirkungen der neuen GOÄ auf die konservative und operative Tätigkeit der Phlebologen und Lymphologen. V.a. die operative Tätigkeit wird im Vergleich zur alten GOÄ abgewertet. Hier Anpassungen zu erreichen, um finanzielle Nachteile für die Kolleginnen und Kollegen abzuwenden, ist vordringlich.
    • Angegeben von: Bundesmarktverband für Vieh und Fleisch am 30.06.2025
    • Beschreibung: Der Bundestag hat den Starttermin für die Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch auf den 01.03.2026 verschoben. In einem begleitenden Entschließungsantrag forderte der Bundestag die Bundesregierung zudem auf, dass sie eine „grundsätzliche“ Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes angehen und einen Gesetzentwurf dazu vorlegen soll. Diese Überarbeitung muss nun zeitnah erfolgen und zu praxistaufglichen, effizienten und machbaren Regelungen führen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/327 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesmarktverband für Vieh und Fleisch am 30.06.2025
    • Beschreibung: Der im Dezember 2023 vorgelegte Entwurf einer Änderung der EU-Tierschutztransportverordnung berücksichtigt praxistaugliche Regelungen nicht ausreichend und scheint stattdessen vielmehr darauf ausgerichtet zu sein, mit erheblichen Verschärfungen und praxisfernen Regelungen ohne nennenswerten Mehrwert für den Tierschutz den Tiertransport lediglich möglichst weit reduzieren zu wollen, ohne die Konsequenzen angemessen zu berücksichtigen. Insofern muss sich Deutschland in der nun anstehenden Schlussphase der Überarbeitung für praktikable Regelungen einsetzen.
    • Angegeben von: Bundesmarktverband für Vieh und Fleisch am 30.06.2025
    • Beschreibung: Die Belastung durch zusätzliche, wenig sinnhafte Dokumentationspflichten durch die EUDR belastet insbesondere kleinere und mittelständische Familienbetriebe, die keinerlei Entwaldungsgeschehen zu verantworten haben. Hier bedarf es einer praxistauglichen Umsetzung auf nationaler Ebene. In diesem Zusammenhang muss auf EU-Ebene auch auf die dringend notwendige Einführung einer praxisnahen vierten Risikokategorie hingewirkt werden. Ohne diese Ergänzung drohen massive und vor allem im Hinblick auf das Schutzziel dieser Regelung wenig zielführende Bürokratielasten für die heimische, nachhaltig wirtschaftende Land- und Forstwirtschaft und die gesamte Wertschöpfungskette.
    • Angegeben von: Bündnis Ökonomische Bildung Deutschland (BÖB) am 30.06.2025
    • Beschreibung: Das BMF und das BMBF haben am 2. Oktober 2024 den Referentenentwurf für ein Finanzbildungsstärkungsgesetz vorgelegt. Ziel des Referentenentwurfs ist es, mit der Schaffung einer Stiftung „Finanzbildung, Geld und Währung“ die Grundlage für eine dauerhafte Verbesserung der finanziellen Bildung in Deutschland zu schaffen. Das BÖB hat zum Referentenentwurf eine Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen gerichtet. Es unterstützt den Referentenentwurf, da es darin einen wichtigen Schritt sieht, die Grundlagen für die Umsetzung einer nationalen Finanzbildungsstrategie zu schaffen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung (Finanzbildungsstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Netzwerk Neonatologie am 30.06.2025
    • Beschreibung: Gewährleistung der Erfüllung hochspezialisierter Pflegeanforderungen auf neonatologischen und pädiatrischen Intensivstationen durch ausreichend qualifiziertes Fachpersonal gemäß Q-FRL des G-BA.
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