Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25.234)
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- Angegeben von: LOHMANN & Co. AKTIENGESELLSCHAFT am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, eine Herkunftskennzeichnung von (Geflügel-)Fleisch beim Außer-Haus-Verzehr einzuführen analog u.a. Schweden bzw. sich für eine EU-weite Regelung zur Herkunftskennzeichnung von (Geflügel-)Fleisch beim Außer-Haus-Verzehr einzusetzen.
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Änderung des Tierschutzgesetzes: Videoüberwachung in Schlachtereien, Qualzuchtparagraph
Aktiv vom 27.06.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: LOHMANN & Co. AKTIENGESELLSCHAFT am 27.06.2024
- Beschreibung: Es muss gewährleistet werden, dass daten- und personenschutzrechtliche Vorgaben strikt eingehalten werden. Eine Ablehnung der vorgeschlagenen Änderung des Qualzuchtparagraphen wird angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG e.V.) am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Thema „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ erarbeitete die UOKG eine Stellungnahme.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12789
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
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BT-Drs. 20/12789
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a SGB IV) ein, um Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen zu erreichen. Die aktuell geltende Praxis der Deutschen Rentenversicherung führt zu hoher Rechtsunsicherheit und Verlust von Wettbewerbsfähigkeit bei Auftraggebern wie -nehmern, der Existenzbedrohung insb. kleinerer Auftraggeber, der extremen Bürokratisierung der Auftragsvergabe, einer Verdrängung von Selbstständigen in Zeitarbeit und der Verlagerung von innovativen Projekten ins Ausland. Dies ist verbunden mit der Abwanderung insbesondere von jungen und hochqualifizierten Erwerbstätigen und einer Verschärfung des Fachkräftemangels.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Eng mit dem Anliegen "Rechtssichere Statusfeststellung" hängt die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit (Interinstitutionelles Dossier: 2021/0414(COD) zusammen, deren Umsetzung in deutsches Recht mit Augenmaß erfolgen muss. Ansonsten sehen wir die Gefahr einer zusätzlichen Erhöhung der Rechtsunsicherheit– aufgrund der unscharfen Plattform-Definition, fehlender Kriterien für Scheinselbstständigkeit und der Einführung einer Beweislastumkehr.
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- Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 72 Prozent der Solo-Selbstständigen sind gesetzlich kranken und -pflegeversichert. Sie müssen mindestens 20 % höhere Beiträge bezahlen als Arbeitnehmer (AN) mit vergleichbarem Einkommen und deren Arbeitgeber (AG) zusammen. Dies führt zu einem mindestens 10 % niedrigeren Nettoeinkommen und verzerrt den Wettbewerb zu Lasten kleinerer Unternehmen, erschwert zudem den Zugang zu Sozialleistungen. Von diesen Folgen sind weibliche Selbstständige in besonderem Maße betroffen. Hierfür gibt es drei Gründe. 1) Für Selbstständige gelten 2,33-mal so hohe Mindestbeiträge wie für AG und AN zusammen. 2) Der rechnerische AG-Beitrag zählt (anders als bei AG) nicht als Betriebsausgabe und muss nochmals verbeitragt werden. 3) Auch Zinsen, Mieteinnahmen und weitere Einkunftsarten sind zu verbeitragen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die AVP muss Rücksicht auf die große Mehrheit der Bestands-Selbstständigen nehmen, die gut für ihr Alter vorsorgt hat und hierzu langfristige Verpflichtungen eingegangen ist. Deshalb begrüßen wir, dass eine AVP nur für künftige Selbstständige gelten soll. Der Bestandsschutz darf nicht umgangen werden, indem Bestandsselbstständige durch ein übergriffiges Statusfeststellungsverfahren "durch die Hintertür" in Pflichtversicherte umgewandelt werden und setzt deshalb eine rechtssichere Statusfeststellung voraus. Künftige Selbstständige müssen sich die Rentenversicherungsbeiträge leisten können, dies setzt Beitragsgerechtigkeit voraus. Das vorgesehene Opt-out bietet eine echte Wahlmöglichkeit nur dann, wenn es nicht auf Basis-Rentenversicherungen begrenzt ist.
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- Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern die Einführung eines insolvenz- und pfändungssicheren AV-Depots, mit dem alle Bürger gezielt für ihr Alter vorsorgen können. Als Anlageinstrument sollen vor allem ETFs dienen, die breit diversifiziert sind und sich durch niedrige Kosten auszeichnen. Sie sollen mit vergleichbaren steuerlichen Vorteilen ausgestattet sein wie Basis-Rentenverträge und die Umwandlung in eine Rente oder einen Auszahlplan ermöglichen. Dabei soll jederzeit ein Anbieterwechsel möglich sein, um ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. AV-Depots sollten bei der AVP als Opt-out anerkannt werden, vor allem aber – als Lehre aus der Corona-Krise – den Bestandsselbstständigen eine insolvenz- und pfändungssichere private Altersvorsorge ermöglichen.
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- Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Oft wird beklagt, Selbstständige sorgten nicht ausreichend für ihr Alter vor. Konsequenterweise sollte Selbstständigen deshalb ermöglicht werden, die als Angestellte begonnene BAV auch nach der Gründung mit denselben Vergünstigungen fortführen zu können. Da sie Arbeitgeber und -nehmer in einer Person sind und entsprechend auch beide Beitragsanteile alleine tragen müssen, sollten ihnen dabei im Sinne einer Gleichbehandlung auch dieselben Vorteile wie Arbeitgebern und -nehmern zugute kommen. Um allen Bürgern die Vorteile einer kostengünstigen privaten Altersvorsorge zu eröffnen, sollten AV-Depots generell als BAV-Durchführungsweg zugelassen werden.
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- Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Selbstständige bezahlen höhere Krankenversicherungsbeiträge als Angestellte, erhalten aber häufig geringere Leistungen. Besonders bedrückend ist dies in Hinblick auf Mutterschutzleistungen, da diese erhebliche Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen haben. Während der Schwangerschaft, aber auch bei einer Arbeitsunfähigkeit bestehen in GKV und PKV erhalten selbstständige Frauen keine oder geringere Leistungen. Gegenüber Angestellten stehen sie zudem vor dem Problem der Absicherung von Betriebskosten. Hinzu kommen Nachteile beim Elterngeld.