Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.915)
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 27.09.2024
- Beschreibung: Das BattG sieht keine Mitwirkungsmöglichkeiten der vom BattG betroffenen Herstellerindustrie in den Gremien der Gemeinsamen Stelle der Hersteller nach dem ElektroG vor. Aufgrund sehr breiten Regelungs- und Vollzugsfelder (Produktrücknahme, -zirkularität und - konformität) sowie aufgrund der Beteiligung sehr unterschiedlicher Wirtschaftsbranchen (u. a. Elektro, Fahrrad, Automobil, Chemie, Handel) empfehlen wir dringend den Aufbau einer eigenen „Gemeinsamen Herstellerstelle“ mit besonderer batteriespezifischen Fach- und Marktkompetenz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der aktuellen Rechtslage bzgl. des anzuwendenden Rechts bei der Drittwirkung von Forderungsübertragungen bei Devisenkassageschäften (Art. 4 Nr. 2 lit. e der EU-Verordnung über die Rechtswirkungen der Abtretung von Forderungen gegenüber Dritten)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 27.09.2024
- Beschreibung: UN-Vertreter von mehr als 170 Staaten verhandeln zurzeit ein globales Abkommen zur Eindämmung von Kunststoffabfällen. In der EU sind Hersteller von Einwegplastikprodukten, dazu zählen auch kunststoffhaltige Zigarettenfilter, bereits u.a. dazu verpflichtet, anteilig die Kosten für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung übernehmen und die Produktverpackungen mit einer Kennzeichnung zu versehen. Die Vorgaben des UN-Abkommens sollten nicht im Widerspruch zu der europäischen Regelung stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Klarstellung beim Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) bewirken
Aktiv vom 27.09.2024 bis 23.06.2026
- Angegeben von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
- Beschreibung: Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Die ÜNB Amprion, TenneT und 50Hertz stellen ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
- Beschreibung: Forderung nach klaren Aussagen in der Gesetzgebung bezüglich der Nutzung von Datenräumen, um Daten souverän zu verwalten und diskriminierungsfrei zugänglich zu machen - in Anlehnung an die EU-Gesetzgebung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderung des Tierschutzgesetzes
Aktiv vom 27.09.2024 bis 19.06.2026
- Angegeben von: Ernst Schwanhold am 27.09.2024
- Beschreibung: Änderung des Tierschutzgesetzes und Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Ernst Schwanhold
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Gemeinnützigkeitsrechtsreform
Aktiv vom 27.09.2024 bis 20.01.2026
- Angegeben von: Dr. Vivian Kube – KM8 Rechtsanwält*innen am 27.09.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer Rolle als wichtige Akteurin in einer Demokratie zu stärken und rechtlich abzusichern. Konkret sollen neue gemeinnützige Zwecke wie Engagement für Grund- und Menschenrechte anerkannt werden. Politische Betätigung zur Erreichung gemeinnütziger Ziele soll nicht eingeschränkt sein. Zudem soll das Engagement bei besonderen Anlässen rechtlich abgesichert und die Beweislastumkehr in der Verfassungsschutzklausel abgeschafft werden. Eine europaweite Zusammenarbeit gemeinnütziger Organisationen soll ebenfalls gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Vivian Kube - KM8 Rechtsanwält*innen
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Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Aktiv vom 27.09.2024 bis 18.06.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 27.09.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Förderung der Transformation der schrottbasierten Elektrostahlroute ein; mittelstandsgerechte Überarbeitung der Förderrichtlinie; Aufhebung der Befristungsvorschriften des "Befristeten Krisen- und Übergangsrahmens" der EU-Kommission sowie der Auflage einer Emissionssenkung von 40 %.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Bundeshaushalt 2025
Aktiv vom 27.09.2024 bis 30.09.2026
- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 27.09.2024
- Beschreibung: Die WV Stahl setzt sich für die Sicherstellung der Finanzierung der industriellen Transformation ein, u.a. durch den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, Senkung der Netzentgelte, Sicherung und Fortführung von Strompreisentlastungen, staatliche Unterstützung des Abschlusses grüner PPAs sowie wettbewerbsfähige Industriestrompreise.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Klarstellung CBAM-Regelungen
Aktiv vom 27.09.2024 bis 27.03.2025
- Angegeben von: Amprion GmbH am 27.09.2024
- Beschreibung: Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Amprion stellt ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):