Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.812)
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- Angegeben von: GeBEGS - Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen am 25.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist die konkrete Ausgestaltung der bundesweit einheitlichen Regelungen zur 18‑monatigen Pflegefachassistenzausbildung ab 2027, insbesondere der Vorgaben zur Struktur, Organisation und Durchführung der generalistischen und kompetenzorientierten Ausbildung sowie der näheren Bestimmungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und zur Umsetzung der Umlagefinanzierung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.) am 25.06.2026
- Beschreibung: Züguige Ratifikation des Übereinkommens wird begrüßt. Alle darunter anfallenden Regelungen (insbesondere Umsetzungsgesetz Drucksache 21/3543) müssen so umgesetzt werden, dass wissenschaftliche Untersuchungen auf Hoher See weiterhin rechtssicher möglich sind. Auf die Angemessenheit der Dokumentationsverpflichtungen ist - gerade auch in Hinblick auf weniger strikte Handhabung in anderen Ländern - zu achten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3542
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
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BT-Drs. 21/3542
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.) am 25.06.2026
- Beschreibung: Auch im Kontext des Ratifizierungsgesetzes (BR-Drucksache 783/25): Sicherstellen das die wissenschaftliche Erforschung der Hohen See und der genetischen Ressourcen in Deutschland/von deutschen Schiffen weiterhin möglich bleibt und die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen auch im Vergleich zu Regelungen anderen Staaten verhältnismäßig bleiben. Rechssicherheit. Vermeidung unterschieldicher Standards/Definitionen zu "Nutzung" und "Digitalen Sequenzinformationen" in unterschiedlichen internationalen Kontexten (z. B. Saatgutvertrag, Nagoya-Protokoll...)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 783/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse -
BR-Drs. 777/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG) -
BT-Drs. 21/3543
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG)
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BR-Drs. 783/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: gesund verNETZt e.V. am 25.06.2026
- Beschreibung: gesund verNETZt e.V. empfiehlt, in dem Entwurf die Vorsorgemöglichkeiten gegenüber elektromagnetischen Feldern zu stärken und zu konkretisieren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs am 24.06.2026
- Beschreibung: Planungsziel Wohnungsbau; Bereitstellung von Grundstücken angesichts der Preisentwicklung nicht möglich; Gezielter Einsatz der Wertermittlung, um Spekulation herunterzudrücken; Bau. und insbesondere Schallschutzstandards zu reduzieren ist der falsche Weg und setzt nicht an den eigentlichen Missständen an. Experimentelles Mischgebiet wird abgelehnt. TA Lärm Verwässerung ist problematisch. Änderungen der BauNVO werden vorgeschlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: ANGA Der Breitbandverband e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Die Einführung eines § 22a TKG, der in der vorgesehenen Ausgestaltung nicht erforderlich, investitionsgefährdend und mit dem EU-Recht unvereinbar ist, soll verhindert werden. Die Einführung eines § 22b TKG sollte so ausgestaltet werden, dass sie eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht vornimmt und nicht darüber hinausgeht. Die vorgeschlagene Regelung gefährdet dringend notwendige Investitionsanreize und ist EU-rechtswidrig. Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, die beabsichtigte Änderung des § 144 TKG anzupassen, um einen umfänglichen Bestandsschutz für bestehende Kooperationen zwischen Gebäudeeigentümern und Netzbetreibern zu gewährleisten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Doctors for Choice Germany e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Der Verein fordert die Streichung des §12 SchKG. Wie in anderen Bereichen der Medizin auch, sollen Ärzt*innen eine Behandlung, die für die Gesundheit ihrer Patient*innen notwendig ist, für die sie ausgebildet wurden und die nur sie durchführen dürfen, nicht aus Gründen der persönlichen Moral ablehnen dürfen. Insbesondere Kliniken, die öffentliche Gelder erhalten, sollten Schwangerschaftsabbrüche durchführen und sich damit ihrer Verantwortung stellen, den Versorgungsauftrag der Länder sicherzustellen. Der Verein setzt sich auch für weitere konkrete Änderungen des SchKG ein, die auf Landesebene zu einer Verbesserung der Versorgung führen würden. Hier sind Änderungen im §13 und in den jeweiligen Landesgesetzen notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Doctors for Choice Germany e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Der Verein setzt sich für die Streichung des §47a AMG Sondervertriebsweg ein. Medikamente für den Schwangerschaftsabbruch sind reguläre verschreibungspflichtige Medikamente, deren Wirksamkeit und Sicherheit belegt ist und so behandelt werden sollten. Die Streichung des Sondervertriebswegs würde Hürden in der Beschaffung der Medikamente minimieren und könnte die Bereitschaft von v.a. niedergelassenen Ärzt*innen erhöhen, die medikamentöse Methode in ihrer Praxis anzubieten. Die Abschaffung des Sondervertriebswegs würde auch eine erheblich Verbesserung der Versorgung bei Fehlgeburten bedeuten, da durch einen vereinfachten Zugang zu den Medikamenten mehr niedergelassene Gynäkolog*innen die Möglichkeit hätten, diese Medikamente zur Behandlung einer sogenannten „Missed Abortion“ zu verschreiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Doctors for Choice Germany e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Der Schwangerschaftsabbruch soll in allen Indikationen eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversorgung werden und vollständig übernommen werden. Außerdem muss die Vergütung des Schwangerschaftsabbruchs so angepasst werden, dass ein kostendeckendes Arbeiten für die durchführenden Ärzt*innen möglich ist. Hierzu setzt sich der Verein für die Streichung des §218 StGB sowie nachfolgenden Änderungen im §19 SchKG und §24b SGB V.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Doctors for Choice Germany e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Da zur Prävention von ungewollten Schwangerschaften insbesondere der Zugang zur sicheren und kostenfreie Verhütung für alle benötigt, setzt der Verein sich für die Erweiterung der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln nach §24a SGB V über das 22. Lebensjahr hinaus ein. Verhütungsmittel müssen unabhängig vom Alter eine Kassenleistung werden. Die Sterilisation als endgültige Verhütungsmethode sollte für alle entschiedenen und informierten Personen – unabhängig vom Geschlecht – zur Verfügung stehen. Eine ausführliche ärztliche Aufklärung über Vor- und Nachteile der verschiedenen Verhütungsmethoden muss ausreichend von den gesetzlichen Krankenkassen entlohnt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):