Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (659)
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- Angegeben von: Westfalen Weser Energie am 24.06.2025
- Beschreibung: Das EnWG und EEG wurden tiefgreifend weiterentwickelt und überarbeitet
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12784
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/12784
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.06.2025
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für die Schaffung bundeseinheitlicher Vorgaben zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen in Wasserschutzgebieten ein. Er fordert insbesondere klare Anforderungen für Bau, Betrieb und Rückbau von PV-Anlagen in den Wasserschutzgebiets-Zonen II und III, Vorgaben zur Vermeidung wassergefährdender Stoffe, ein langfristiges PFAS-Verbot für technische Anlagen sowie die Berücksichtigung besonderer PV-Formen wie Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV, um eine nachhaltige Flächennutzung unter Beachtung des Trinkwasserschutzes zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 07.05.2025
- Beschreibung: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Mainova AG am 08.04.2025
- Beschreibung: Ziel ist, durch den Abbau bürokratischer Hürden und die Ermöglichung der nachbarschaftlichen Nutzung, Speicherung und Verteilung eine möglichst schlanke, unbürokratische und standardisierte Nutzung der PV-Überschüsse im urbanen Raum zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.01.2025
- Beschreibung: Der BDEW begrüßt ausdrücklich, dass mit dem „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ ein enorm wichtiges Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Stromspitzen und zur Gewährleistung der Systemstabilität Gegenstand der Anhörung am 15.01.25 sein wird. Es enthält wichtige und äußerst zeitkritische Änderungen nicht nur zum Umgang mit den PV-Mittagsspitzen, sondern ebenso für den zügigen und wirtschaftlichen Smartmeter-Rollout und Folgeanpassungen der Umstellung des Stromhandels. Besonders erfreulich für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland ist die geplante Verlängerung der Genehmigungsfiktion für Ladesäulen von De-minimis-Unternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: Angebot und Nachfrage bei den erneuerbaren Energien noch besser aufeinander abstimmen und die Stromnetze entlasten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 06.12.2024
- Beschreibung: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 06.12.2024
- Beschreibung: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 06.12.2024
- Beschreibung: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 06.12.2024
- Beschreibung: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 06.12.2024
- Beschreibung: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: GP JOULE GmbH am 20.11.2024
- Beschreibung: Viele EE-Anlagen werden daher erst mit erheblichem Zeitverzug errichtet oder ans Netz angeschlossen. Dem zugrunde liegt ein zentrales Missverständnis: die maximale Leistung der EE-Anlage definiert die Netzanschlusskapazität. Das führt zu unnötig hohen Netzausbaubedarfen, unnötig hohen Netzausbaukosten und einer Verlangsamung des EE-Ausbaus durch das große Problem zu weniger Netzkapazität und folglich mangelnde Zuweisung von Netzanschlüssen. Das ist weder sinnvoll noch nötig; aus praktischer Sicht ist hierfür eine offensichtliche Lösung: systemintegrierter Ansatz beim Netzanschluss und - ausbau von EE-Anlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bayernwerk AG am 14.11.2024
- Beschreibung: Der 10-Punkte-Plan beschreibt Hemmnisse aus der täglichen Praxis der Unternehmen Bayernwerk und Lechwerke und gibt konkrete Lösungsvorschläge zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 28.10.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich muss aus Bitkom-Sicht bei der Ausgestaltung der Regelungen darauf geachtet werden, dass eine Schwarzfallfestigkeit oder -robustheit nur dort eingefordert wird, wo diese technisch notwendig und operationell handhabbar ist. Der Netznutzen hat bei sämtlichen Regelungen im Vordergrund zu stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Avacon AG am 07.10.2024
- Beschreibung: Mit Blick auf den zunehmenden Redispatch und die Überlastung der Netze braucht es aus Sicht der Avacon für das Gelingen der Energiewende und eine Senkung der volkswirtschaftlichen Kosten eine bessere Synchronisierung zwischen EE- und Netzausbau.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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EnWG Novelle Endkunden, Netzausbau und Netzregulierung
Aktiv vom 30.09.2024 bis 10.03.2025
- Angegeben von: RWE am 30.09.2024
- Beschreibung: Begleitung des Vorhabens, u.a. praxisgerechte Ausgestaltung der umfangreichen Regelungen in Artikel 5 (Änderungen des EEG) (z.B. Netzanschluss von EE-Anlagen, Vereinheitlichung der Kommunal- und Bürgerbeteiligung).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Next Kraftwerke am 30.09.2024
- Beschreibung: Das BMWK hat Vorschläge sowohl für Anpassungen bestehender als auch für die Einführung neuer Regelungen im Hinblick auf das künftige Strommarktdesign vorgelegt. Next Kraftwerke setzt sich dabei für eine Weiterentwicklung ein, die mit überschaubarem Aufwand und geringer Komplexität einhergeht, aber dennoch den Ausbau erneuerbarer Energien fördert und Betreibern langfristige Investitionssicherheit bietet. Darüber hinaus plädiert Next Kraftwerke für einen technologieoffenen Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten sowie die Optimierung des Redispatch 2.0, bevor neue Technologien integriert werden. Schließlich sieht Next Kraftwerke Verbesserungsmöglichkeiten bei der Vermarktung von Speichern, die ebenfalls adressiert werden sollten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: - Direktvermarktung auch für Anlagen unter 25 kWp attraktiv machen (und für alle Anlagen ermöglichen), statt Zwang einzuführen, der dieses Marktsegment ausbremsen würde - Kompensationsmechanismus für Zeiten negativer Strompreise + entfallender Förderung einführen, Mengenabsicherung als kurzfristige Maßnahme einführen - Absenkung der Steuerbarpflicht unter 25 kWp verschieben, bis die dafür nötige Technik vorhanden und praxiserprobt ist; stattdessen Großspeicher ausbauen, um überschüssige Strommengen zu nutzen - Netzanschluss: Verbindlichen Rahmen für Netzbetreiber einführen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: LichtBlick SE am 25.09.2024
- Beschreibung: Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf der Grundlage der Branchenkonsultation in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem ein Konzeptpapier zum „Strommarktdesign der Zukunft“ vorgelegt. Hier geht es um vier Regelungsbereiche: Investitionen in Erneuerbare Energien, Investitionen in steuerbare Kapazitäten, Lokale Signale und Flexibilisierung der Nachfrage. LichtBlick setzt sich für eine behutsame Weiterentwicklung der aktuellen Erneuerbaren-Förderung, eine Absicherungspflicht für Lieferanten anstelle eine Kapazitätsmarktes sowie eine systematische Digitalisierung und Flexibilisierung des Strommarktes ein. Weiterhin will LichtBlick das Stromnetz-Management zentralisieren und die Grundversorgung wettbewerblich gestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderung des EnWG und EEG
Aktiv vom 23.09.2024 bis 02.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
- Beschreibung: Die Novellierung des EnWG und EEG adressiert eine Vielzahl an Themen, die für die Windenergie relevant sind. Der BWE setzt sich im Kontext dieser Novelle für folgende Verbesserungen ein: Beschleunigung von Netzanschlussverfahren Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten Präzisierung der Pflichterfüllung und der unverschuldeten Verstöße bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung Anpassung des Vergütungsbeginns von EE-Anlagen an ihre Realisierungsfristen Erleichterung von Stromdirektbelieferungen Anreizen von Speichern und Elektrolyseuren Ausweitung der Energy-Sharing-Regelung auf Windenergieprojekte Ausweitung des Fortschrittsberichts auf militärische Belange Schaffung von Transparenz bei der kommunalen Beteiligung durch Windparks
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Strommartkdesign mit den für den Einzelhandel optimalen Rahmenbedingungen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung des BioSt-NachV und des EEG dahin angestrebt, dass der NaWaRo Bonus nicht auf Dauer entfällt, nur weil mit dem Zubau eines oder mehrerer BHKWs zwecks systemdienlicher Flexibilisierung der Stromerzeugung wird die Grenze von 2 MW allerdings überschritten wird. Dies geschieht häufig versehentlich mit der Folge, dass der Förderanspruch ab Zubau der BHKW bis zur Zertifizierung der Biomasse entfällt. Der Förderanspruch soll aber nicht auf Dauer entfallen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Änderung des EEG
Aktiv vom 20.09.2024 bis 21.11.2025
- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Änderung des Gesetzes dahingehend, dass landw- Flächen nach Rückbau einer PV-Anlage wieder uneingeschränkt landwirtschaftlich nutzbar sind; Steuerliche Klarstellung für FF-Anlagen; Rückholklausel für Biodiversitätsmaßnahmen; keine Ausgleichsflächen für PV-Anlagen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Klarstellung zur notwendigen Fachkunde bei Personen, die Erneuerbare-Energien-Anlagen gem. § 10 Abs. 1 EEG 2023 anschließen dürfen.
Aktiv vom 17.09.2024 bis 12.05.2026
- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Gemäß § 10 Abs. 1 EEG dürfen Anlagenbetreiber den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen. Unklar ist, welche Fachkunde und welche Nachweise darüber vorliegen müssen, oder ob die Fachkunde ggf. nur dann vorliegt, wenn die anschließende Person für ein Unternehmen handelt, das in einem Installateurverzeichnis gem. § 13 Abs. 2 NAV eingetragen ist. Hier sollte regulatorisch eine eindeutige Festlegung erfolgen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Bilanzierung gemäß EEG und BioSt-NachV
Aktiv vom 17.09.2024 bis 12.05.2026
- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Die Biomethaneigenschaft des aus dem Erdgasnetz entnommenen und als Biomethan verstromten Gases gemäß EEG muss nur jährlich bilanziert werden; d.h. für die entnommenen Erdgasmengen müssen am Ende des Kalenderjahrs entsprechende Mengen an Biomethan eingespeist worden sein (§ 44b Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 EEG 2023). Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien hingegen sind quartalsweise nachzuweisen (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 BioSt-NachV i.V.m. DurchführungsVO (EU) 2022/996). Ihre Einhaltung ist Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht (§ 3 Abs. 1 BioSt-NachV). Die unterschiedlichen Bilanzierungszeiträume führen zu Rechtsunsicherheit.
- Betroffene Bundesgesetze (2):