Regelungsvorhaben

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Gefundene Regelungsvorhaben (29.021)

    • Angegeben von: Bundesverband Rind und Schwein e. V. am 26.05.2025
    • Beschreibung: - Im Sinne des Bestandsschutzes den eine längere Übergangszeit in puncto Anbindehaltung (10 Jahre) gewähren. - Förderung für Videoüberwachungstechnik an kleinen Schlachthöfen prüfen - Enthornung bei Rindern unter Verwendung aller Auflagen weiterhin unbürokratisch möglich machen. Genetisch hornlose Bullen finden breite Anwendung, trozdem Hornlos-Zucht nicht einzige Lösung. Drastische Reduktion der Vererber zieht geringere genetische Varianz und möglichen Anstieg der Inzucht nach sich/ist nicht zielführend. - Regelungen des Aktionsplan-Kupierverzicht rechtlich verankert - Tiere in anerkannten Zuchtbüchern in Reinzucht von §11 befreien - Keine Kennzeichnung verendeter Ferkel, da Aufwand/Kosten zu hoch - Straf-/Bußgeldvorchriften praxisnah gestalten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Rind und Schwein e. V. am 26.05.2025
    • Beschreibung: THKG abschaffen oder grundlegend reformieren. Wenn es nicht wieder abgeschafft werden kann, dann Einbindung aller Produktionsstufen und des Außer-Haus-Verzehrs sowie Kombination mit Herkunftskennzeichnung. Kontrolle ausländischer Betriebe in den verschiedenen Haltungsstufen muss unbedingt geregelt werden. Stufe 2 muss gleichlautend mit ITW sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12946 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12666 - Probleme bei Auslegung und Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 26.05.2025
    • Beschreibung: Bundestagswahl-Koalitionsvertrag -Forderungen des DBVW zur Bundestags-Wahl Wasserwirtschaft muss integrativ gedacht werden; hierfür sollte die Kompetenz der Branche genutzt werden Für die Herausforderungen der Wasserwirtschaft muss eine Finanzstrategie geschaffen werden Der Vorrang der Daseinsvorsorge muss konsequent umgesetzt werden Die Wasserressource darf nicht gefährdet werden Die erweiterte Herstellerverantwortung und das Verursacherprinzip müssen jetzt umgesetzt werden Personal-, Energieressourcen und Lieferketten müssen sichergestellt werden Eine Regulierung und Privatisierung der Wasserwirtschaft lehnen wir ab Das Ehrenamt muss gestärkt werden
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: PROUT AT WORK-Foundation am 26.05.2025
    • Beschreibung: Die Regeln der ASVO schreibt für Sanitäreinr. und Umkleiden für größere Betriebe vor, dass diese eine geschlechtergetrennte Nutzung gewährleisten müssen. Dies kollidiert mit dem Arbeitsschutzrecht, wenn nicht-binären Personen keine entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Wir fordern deshalb das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, in einem ersten Schritt die Arbeitsstättenverordnung anzupassen. Bei gewerblichen Neubauten müssen die Rechtsansprüche von Menschen, welche sich aus der „dritten Option“ und dem SBGG oder dem AGG ableiten, gewährleistet werden, indem neben Toiletten für Männer und Frauen auch verpflichtend eine ausreichende Anzahl an Räumlichkeiten ohne Geschlechtsvorbehalt (Unisex) festgeschrieben wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PROUT AT WORK-Foundation am 26.05.2025
    • Beschreibung: Intergeschlechtliche Menschen haben seit dem Urteil des BVG vom 10. Oktober 2017 das Recht auf einen eigenen, positiven Geschlechtseintrag. Dies wurde 2018 mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben („Dritte Option“) rechtlich implementiert. Die offiziellen Berufsbezeichnungen von Ausbildungsberufen entsprechen jedoch nicht den Anforderungen, die sich aus dem Personenstandsrecht im Sinne der „dritten Option“ und dem AGG ableiten. Es gibt Ausbildungszeugnissen in Berufen, die nur binär-geschlechtliche Berufsbezeichnungen führen. Wir fordern das kommende Bundeswirtschaftsministerium auf, eine Novellierung aller Ausbildungsordnungen anerkannter Ausbildungsberufe im Hinblick auf geschlechtsneutrale Berufsbezeichnungen beim BBIG anzustrengen.
    • Angegeben von: PROUT AT WORK-Foundation am 26.05.2025
    • Beschreibung: Das Ende 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz ist eine lange überfällige Errungenschaft, die der mehrfach vom BVerfG festgestellten Verfassungswidrigkeit des TSG und der damit einhergehenden Notwendigkeit einer neuen rechtlichen Regelung Rechnung trägt. Durch die Vereinfachung der Änderung des Personenstandseintrags wurden demütigende und diskriminierende Verfahren für trans* Personen in großen Teilen abgeschafft. Wir fordern deshalb die künftige Bundesregierung auf, das SBGG beizubehalten, um somit das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen weiter zu stärken und Arbeitgeber_innne Rechts- und Prozesssicherheit zu gewährleisten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PROUT AT WORK-Foundation am 26.05.2025
    • Beschreibung: Die Geschichte zeigt, dass Art. 3 Abs. 3 GG, ohne die explizite Formulierung „sexuelle Identität“, Menschen nicht vor Strafverfolgung geschützt hat. In Anbetracht der aktuellen weltpolitischen Lage und dem Shift sicher geglaubter Ordnungen sowie dem rasanten Aufstieg der in Teilen gesichert rechtsextremen AfD in Deutschland, ist nun der richtige Zeitpunkt, mit gutem Beispiel voranzugehen. Etwa das Beispiel der USA zeigt, wie schnell queerfeindliche Politik implementiert werden kann. Die jährlichen Polizeistatistiken legen einen fortlaufenden Anstieg queerfeindlicher Straftaten nahe. Wir fordern deshalb die kommende Bundesregierung auf, sexuelle Identität in Art. 3 Abs. 3 GG aufzunehmen und damit queere Menschen vor Hassgewalt und möglicher staatlicher Diskriminierung zu schützen!
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PROUT AT WORK-Foundation am 26.05.2025
    • Beschreibung: Seit 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft aber es schützt nicht alle. Wir fordern daher, gemeinsam mit dem Bündnis AGG-Reform Jetzt!, und dem LSVD den Anwendungsbereich des AGG (vergleichbar etwa wie im Berliner LADG) auf öffentliche Stellen auszuweiten, die Rechtsdurchsetzung zu stärken, u.a. durch Einführung einer Verbandsklage, die Vereinheitlichung des Diskriminierungsschutzes für alle Diskriminierungskategorien, die Erweiterung von Diskriminierungskategorien, die Anhebung der Geltendmachungsfrist, die Erweiterung der Beweislasterleichterung, die Gestaltung abschreckender Entschädigungen, eine stärkere Verpflichtung von Arbeitgebenden, die Anpassung des Kirchenprivilegs an europäische Vorgaben und die Stärkung der ADS.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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