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Gefundene Regelungsvorhaben (28.778)

    • Angegeben von: PROUT AT WORK-Foundation am 26.05.2025
    • Beschreibung: Die Regeln der ASVO schreibt für Sanitäreinr. und Umkleiden für größere Betriebe vor, dass diese eine geschlechtergetrennte Nutzung gewährleisten müssen. Dies kollidiert mit dem Arbeitsschutzrecht, wenn nicht-binären Personen keine entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Wir fordern deshalb das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, in einem ersten Schritt die Arbeitsstättenverordnung anzupassen. Bei gewerblichen Neubauten müssen die Rechtsansprüche von Menschen, welche sich aus der „dritten Option“ und dem SBGG oder dem AGG ableiten, gewährleistet werden, indem neben Toiletten für Männer und Frauen auch verpflichtend eine ausreichende Anzahl an Räumlichkeiten ohne Geschlechtsvorbehalt (Unisex) festgeschrieben wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PROUT AT WORK-Foundation am 26.05.2025
    • Beschreibung: Intergeschlechtliche Menschen haben seit dem Urteil des BVG vom 10. Oktober 2017 das Recht auf einen eigenen, positiven Geschlechtseintrag. Dies wurde 2018 mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben („Dritte Option“) rechtlich implementiert. Die offiziellen Berufsbezeichnungen von Ausbildungsberufen entsprechen jedoch nicht den Anforderungen, die sich aus dem Personenstandsrecht im Sinne der „dritten Option“ und dem AGG ableiten. Es gibt Ausbildungszeugnissen in Berufen, die nur binär-geschlechtliche Berufsbezeichnungen führen. Wir fordern das kommende Bundeswirtschaftsministerium auf, eine Novellierung aller Ausbildungsordnungen anerkannter Ausbildungsberufe im Hinblick auf geschlechtsneutrale Berufsbezeichnungen beim BBIG anzustrengen.
    • Angegeben von: PROUT AT WORK-Foundation am 26.05.2025
    • Beschreibung: Das Ende 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz ist eine lange überfällige Errungenschaft, die der mehrfach vom BVerfG festgestellten Verfassungswidrigkeit des TSG und der damit einhergehenden Notwendigkeit einer neuen rechtlichen Regelung Rechnung trägt. Durch die Vereinfachung der Änderung des Personenstandseintrags wurden demütigende und diskriminierende Verfahren für trans* Personen in großen Teilen abgeschafft. Wir fordern deshalb die künftige Bundesregierung auf, das SBGG beizubehalten, um somit das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen weiter zu stärken und Arbeitgeber_innne Rechts- und Prozesssicherheit zu gewährleisten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PROUT AT WORK-Foundation am 26.05.2025
    • Beschreibung: Die Geschichte zeigt, dass Art. 3 Abs. 3 GG, ohne die explizite Formulierung „sexuelle Identität“, Menschen nicht vor Strafverfolgung geschützt hat. In Anbetracht der aktuellen weltpolitischen Lage und dem Shift sicher geglaubter Ordnungen sowie dem rasanten Aufstieg der in Teilen gesichert rechtsextremen AfD in Deutschland, ist nun der richtige Zeitpunkt, mit gutem Beispiel voranzugehen. Etwa das Beispiel der USA zeigt, wie schnell queerfeindliche Politik implementiert werden kann. Die jährlichen Polizeistatistiken legen einen fortlaufenden Anstieg queerfeindlicher Straftaten nahe. Wir fordern deshalb die kommende Bundesregierung auf, sexuelle Identität in Art. 3 Abs. 3 GG aufzunehmen und damit queere Menschen vor Hassgewalt und möglicher staatlicher Diskriminierung zu schützen!
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PROUT AT WORK-Foundation am 26.05.2025
    • Beschreibung: Seit 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft aber es schützt nicht alle. Wir fordern daher, gemeinsam mit dem Bündnis AGG-Reform Jetzt!, und dem LSVD den Anwendungsbereich des AGG (vergleichbar etwa wie im Berliner LADG) auf öffentliche Stellen auszuweiten, die Rechtsdurchsetzung zu stärken, u.a. durch Einführung einer Verbandsklage, die Vereinheitlichung des Diskriminierungsschutzes für alle Diskriminierungskategorien, die Erweiterung von Diskriminierungskategorien, die Anhebung der Geltendmachungsfrist, die Erweiterung der Beweislasterleichterung, die Gestaltung abschreckender Entschädigungen, eine stärkere Verpflichtung von Arbeitgebenden, die Anpassung des Kirchenprivilegs an europäische Vorgaben und die Stärkung der ADS.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München am 26.05.2025
    • Beschreibung: Die Förderung privater Investitionen für die grüne und digitale Transformation der EU ist ein zentraler Aspekt des aktuellen Strategiepapiers der Europäischen Kommission, das auf der Banken- und Kapitalmarktunion aufbaut. Sie ist Schlüsselinitiative der Kommission zur Stärkung des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit, deren Fokus auf der Erhöhung der Ersparnisse für EU-Bürger und der Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen liegt. Ein zentrales Element der SIU ist das Zusammenwirken auf EU- und nationaler Ebene, um die gesetzten Ziele zu verwirklichen. Munich Re unterstützt die GDV- und Insurance Europe Positionierung. Essentiell ist u.a., dass bei der Umsetzung der Maßnahmen die vorhandene regulatorischen Grundlagen der Mitgliedsstaaten mit einbezogen werden.
    • Angegeben von: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München am 26.05.2025
    • Beschreibung: Die neue IRRD-Richtlinie verlangt von den nationalen Aufsichtsbehörden, wie der BaFin in Deutschland, sicherzustellen, dass ein bestimmte Anzahl an (Rück-)Versicherungsunternehmen in jedem EU-Land präventive Sanierungspläne aufstellt, und somit einen Beitrag zur Stabilität des Finanzsektors leistet. Die Konkretisierung erfolgt mittels technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards, die derzeit entworfen werden. Für Munich Re ist eine praxistaugliche Umsetzung von besonderer Relevanz. Munich Re unterstützt die Positionen des GDV und von Insurance Europe.
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