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508 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (508)

    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
    • Beschreibung: Am 02.07.2024 hat die Fraktion CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vorgelegten. Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12085 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes..., ... Zusammenhang mit § 211 StGB Der Entwurf sieht die..., ...Beweggründen (§ 211 Var. 3 StGB) eingestuft werden.[8] ..., ...Begehung gem. § 211 Var. 4 StGB denkbar, wenn sich die ..., ... Zusammenhang mit § 224 StGB Darüber hinaus lehnt..., ...2. Änderungen des § 223 StGB Der djb lehnt auch die..., ...von drei Monaten in § 223 StGB-E ab. § 223 Abs. 1 StGB..., ... Tatbegehung nach § 177 StGB als Qualifikationsmerkmal..., ..., so § 177 Abs. 7 Nr. 4 StGB-E. Nach der derzeitigen..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB sind gemeinschaftliche ..., ... Abs. Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB eine Freiheitsstrafe nicht..., ...§ 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB neben § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB anwendbar, der eine Mindestfreiheitsstrafe..., ...nach den §§ 176 bis 178 StGB erfasst, verfassungs-, ..., ...fünf Jahre in § 238 Abs. 1 StGB-E ab. Die Probleme bei ..., ... 2 S. 2 Nr. 8 und Nr. 9 StGB-E Auch die Einführung..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 9 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...eine Änderung des § 238 StGB erfolgen soll. Soweit der..., ...gem. § 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB gerichtlich angeordnet ...
    • Angegeben von: Doctors for Choice Germany e.V. am 16.05.2024
    • Beschreibung: Der Verein setzt sich konkret für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (und damit Abschaffung des § 218-219 StGB) - welches zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsabkommen (CEDAW-Konvention), die Deutschland unterzeichnet hat, notwendig ist. Dabei arbeitet der Verein daran, öffentlich zum Thema aufzuklären, und diese Position öffentlich z.B. im Rahmen der Pressearbeit oder bei Veranstaltungen zu argumentieren, Wahlprüfsteine zum Thema während Bundestags- und Landtagswahlen einzureichen. Bei der durch die Regierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung zur Überprüfung der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs hat der Verein 2023 eine Stellungnahme eingereicht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 03.06.2026
    • Beschreibung: Das ZdK setzt sich aktiv für die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG, BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 08.04.2025) ein. Im Sinne der Betroffenen engagiert sich das ZdK insbesondere für die unbefristete Sicherung des Fonds sexueller Missbrauch im ergänzenden Hilfesystem sowie für die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf individuelle Aufarbeitung und Akteneinsicht. Auch im Bereich der Prävention tritt das ZdK entschieden dafür ein, den § 174c StGB auf sexuelle Handlungen in seelsorgerischen Verhältnissen auszuweiten, und stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Die Erweiterung des §174c StGB auf sexuelle Handlungen...
    • Angegeben von: Welttierschutzgesellschaft e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Tiere sollten in den Paragraphen 131 StGB aufgenommen werden, der bereits die Darstellung, Verbreitung sowie das Anbieten und Bewerben von schwerwiegender Gewalt gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen unter Strafe, wie folgt: Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Inhalt, der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen, menschenähnliche Wesen oder Tiere in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Suizidbeihilfe

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 24.06.2025

    • Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 27.06.2024
    • Beschreibung: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26.02.2020 (2 BvR 2347/15) das bis dahin geltende Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB als verfassungswidrig erkannt und für nichtig erklärt. Gleichzeitig hat das Gericht betont, dass dem Gesetzgeber in Bezug auf die organisierte Suizidhilfe ein breites Spektrum an Möglichkeiten offensteht, etwa gesetzlich festgeschriebene Aufklärungs- und Wartepflichten, Erlaubnisvorbehalte und Verbote besonders gefahrträchtiger Erscheinungsformen der Suizidhilfe. Neben solchen Maßnahmen zur Ein-dämmung organisierter Suizidhilfe sollten alle Möglichkeiten zur Suizidprävention ausgeschöpft werden. Ein potentiell nur vorübergehender Sterbewunsch darf nicht ohne therapeutische Intervention erfüllt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strafgesetzbuches (§§ 324 bis 330d StGB) sollen – bis auf § 330a StGB – geändert werden. Gleiches..., ... §§ 309, 311, 312, 314a StGB. Als neuer Tatbestand soll § 327a StGB eingeführt werden, der ..., ...die §§ 324, 324a und 325 StGB „koppelt“. Mit Verweis ..., ...die §§ 324, 324a und 325 StGB beschränkt – z. B. wie ..., ...vom Tatbestand des § 324 StGB (Gewässerverunreinigung) und des § 324a StGB (Bodenverunreinigung) erfasst..., ...Luftverunreinigung (§ 325 StGB) und das Verursachen von Lärm (§ 325a StGB) wird die Privilegierung..., ...des § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB (Drohung, Bestechung oder..., ... des Strafgesetzbuches (StGB), Ordnungswidrigkeitengesetzes..., ...insbesondere der §§ 324 ff. StGB vornehmlich als „Eignungsdelikte..., ...in §§ 324a, 325 und 326 StGB-E. § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E definiert das „Ökosystem..., ...übernimmt § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E die in Erwägungsgrund..., ...von der in § 326 Abs. 1 StGB beschriebenen Gefährlichkeit..., ... des § 330 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegeben ist, nicht auf..., ...Grundtatbestände der §§ 324 ff. StGB-E eine „erhebliche Schädigung..., ...Qualifikationstatbestand des § 330 Abs. 2 StGB-E weitere unbestimmte Rechtsbegriffe...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2025
    • Beschreibung: Der DAV lehnt den der Bundesregierung zugeleiteten Gesetzesentwurf des Bundesrats ab, welcher in den §§ 177 Abs. 8 und 250 Abs. 2 StGB einen neuen Mindeststrafrahmen beim Einsatz von K.O.-Tropfen o.ä. bei Raub- und Sexualdelikten vorsieht. In Fällen des heimlichen Beibringens von Sedativa zur Ermöglichung von Raub- und Sexualdelikten sind bereits jetzt tat- und schuldangemessene Sanktionsmöglichkeiten vorhanden, wie auch vom BGH in seinem Beschluss vom 08.10.2024 (5 StR 382/24) deutlich gemacht wurde. Es bedarf somit keiner ausdrücklichen Regelung jener Fallkonstellationen. Eine solche Regelung würde auch an der Dunkelziffer und den Nachweis-Problemen nichts ändern. Vordringlich sind aus Sicht des DAV stattdessen stärkere Maßnahmen der Prävention und der Sensibilisierung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 128/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzesentwurf iRd § 250 Abs. 2 StGB sowie des § 177 Abs. 8 StGB Qualifikationstatbestände..., ... des § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Begehung der Körperverletzung..., ...schuldangemessenen Strafe iRd § 177 StGB kommen können (vgl. hierzu..., ...Vorschrift des § 177 Abs. 7 StGB sieht eine (Mindest-)Freiheitsstrafe..., ...Höchstgrenze (§ 38 Abs. 2 StGB; iRd minder schweren Falles iSd § 177 Abs. 9 StGB wird für die Qualifikationen..., ...des § 177 Abs. 8 Nr. 2b StGB (Herbeiführung einer konkreten..., ... dass es sich bei § 177 StGB seit der überstürzten Gesetzesänderung..., ...den Ausführungen zu § 177 StGB gilt Gleiches für den Raubtatbestand..., ...des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB (parallel zu § 177 Abs. 7 Nr. 2 StGB: Beisichführen eines Mittels..., ...überwinden) und Abs. 2 Nr. 3b StGB (Herbeiführen einer Todesgefahr..., ... zu § 177 Abs. 8 Nr. 2b StGB) bereits vorgesehen sind..., ...Strafgesetzbuch iRd §§ 177 oder 250 StGB nichts. ...
    • Angegeben von: mafianeindanke e.V. am 29.04.2026
    • Beschreibung: Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Es gibt zwar bereits Maßnahmen der Geldwäschebekämpfung wie die selbständige Einziehung von Vermögenswerten bei Geldwäsche (§ 76a Abs. 4 StGB). Jedoch sind große Erfolge mit diesem Instrument ausgeblieben. Die Hürden für eine Einziehung nach Strafrecht sind zu hoch, eine Umsetzung im Verwaltungsrecht und eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte sind effizienter. Deshalb fordern wir ein Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz, das einen effektiven Rahmen für eine administrative Einziehung schafft. Der BMF-Referentenentwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz ZFG geht in die richtige Richtung, bedarf aber im Detail der Nachjustierung. EU-rechtskonforme Blaupausen für die deutsche Gesetzgebung gibt es im italienischen “codice antimafia” von 2011.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9648 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
      2. BT-Drs. 21/3248 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Finanzkriminalität bekämpfen - Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung effektiv verhindern
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
    • Beschreibung: Der djb hat ein Policy Paper zum strafrechtlichen Umgang mit der Verabreichung von bewusstseinsverändernden Mitteln, wie beispielsweise K.-o.-Mitteln, im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen veröffentlicht. In seinem Policy Paper zeigt der djb auf, wie solche Taten strafrechtlich eingeordnet werden und wo diesbezüglich noch Regelungslücken bestehen. Der djb weist dabei auf ein Phänomen erschreckenden Ausmaßes hin: Die Verabreichung von K.-o.-Mitteln, um sexualisierte Gewalt zu ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Fällen findet § 177 Abs. 2 StGB Anwendung. § 177 Abs. 2 StGB stellt Verhaltensweisen..., ...kann (§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB) und Fälle, in denen die..., .... 8 Nr. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe..., ...verwendet. § 177 Abs. 8 StGB erfasst die Verwendung ..., ...vergleichbar, wie § 224 StGB veranschaulicht, der den..., .... v. § 177 Abs. 7 Nr. 3 StGB oder in die Gefahr des ..., ... Betroffenen ist § 201a StGB, welcher das unbefugte ..., ...dass § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht greift. Dies ist ..., ... gelöst hat. 3. § 184a StGB Auch § 184a S. 1 1. Alt. StGB, der das Verbreiten gewaltpornographischer..., ... und 184c StGB zeigen sich deutliche rechtliche..., ... 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB mit Freiheitsstrafe von..., ...nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB in Betracht. Auch eine ..., ... StGB erfasst nicht das spezifische..., .... v. § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB bewertet wird, wenn die..., .... 5 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2 StGB) oder wenn ihr dies im ..., .... V. § 138 StGB, Nichtanzeige geplanter..., ... Abs. 1 StGB ist vor diesem Hintergrund..., ..., StGB § 177 Rn. 15; Lackner/Kühl...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2024
    • Beschreibung: Der DAV spricht sich gegen die geplante Strafverschärfung bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und weitere dem Gemeinwohl dienende Personen aus. Stattdessen fordert er gezielte präventive Maßnahmen und eine konsequente Strafverfolgung, um den Schutz dieser Berufsgruppen nachhaltig zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch seien nicht erforderlich und hätten keine nachweisbare Wirkung. Der DAV plädiert dafür, die bestehenden Regelungen beizubehalten und die Ursachen der zunehmenden Gewalt gegen Einsatzkräfte auf anderen Wegen anzugehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bestehenden § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB, durch welche zunächst ..., ...der § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB um ein Regelbeispiel für..., ...die in den §§ 113 – 115 StGB betreffenden Personen zu..., ..., zwei Vorschriften des StGB anzupassen. Zunächst soll der § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB ergänzt werden. Diese Ergänzung..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB um ein weiteres Regelbeispiel..., ...Personenkreises der §§ 113, 114 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB a. Regelungsbedürftigkeit..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB geht über eine bloße Signalwirkung..., ...Tatbeständen der §§ 113, 114, 115 StGB aufgrund des § 46 Abs. 3 StGB ausscheidet. Der Grundgedanke..., ...in den §§ 113, 114, 115 StGB genannte Personengruppe..., ...Mindeststrafe des § 114 StGB ist nicht nur höher als..., ...Mindeststrafe der §§ 113, 114, 115 StGB. c. Bestimmtheitsgebot..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB würde zudem den Ermessensspielraum..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB Nicht nur die ansteigenden..., ...schweren Fälle des § 113 StGB dürfte jedoch in der Praxis...
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