Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.857)
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 11.12.2025
- Beschreibung: Ziel ist es, Finanzstabilität und Versorgungssicherheit zu erreichen, u. a. durch Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Arzneimittel, Erhöhung des Herstellerabschlags, Einführung eines umfassenden Frühwarnsystems für Lieferengpässe- Ein weiteres Ziel sind Verbesserungen im Bereich der Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel, u. a. durch Stärkung der Preis-Mengen-Regelung, Ausbau des Kombi-Abschlags, Geltung des Erstattungsbetrags ab dem ersten Tag, Anwendung des Erstattungsbetrags im Krankenhaus, Kopplung AMNOG an Beitragssatzstabilität, nutzenbasierte Preisdifferenzierung, Streichung des vertraulichen Erstattungsbetrags, Opt-Out-Recht für den GKV-Spitzenverband, volle Nutzenbewertung bei Orphan Drugs, verbesserte Datengrundlage für die Erstattungsbetrags-Verhandlung.
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 11.12.2025
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband möchte sicherstellen, dass bei der geplanten Apothekenreform Wirtschaftlichkeit Priorität vor Verfahrenserleichterungen hat, dass bei den geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen keine Unwirtschaftlichkeit entsteht, ebenso bei der geplanten Ermöglichung der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliche Verordnung. Der AOK-Bundesverband sieht kritisch, dass Honorarvorschläge zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung teuer und nicht zielgenau sind. Entsprechend wird der geplante Auftrag an die Vertragspartner der Selbstverwaltung, künftig Anpassungen für die Apothekenvergütung zu verhandeln, abgelehnt. Auch die geplante erweiterte Austauschmöglichkeit für die Apotheken wird abgelehnt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 11.12.2025
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband möchte sicherstellen, dass bei der geplanten Apothekenreform Wirtschaftlichkeit Priorität vor Verfahrenserleichterungen hat, dass bei den geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen keine Unwirtschaftlichkeit entsteht, ebenso bei der geplanten Ermöglichung der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliche Verordnung. Der AOK-Bundesverband sieht kritisch, dass Honorarvorschläge zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung teuer und nicht zielgenau sind. Entsprechend wird der geplante Auftrag an die Vertragspartner der Selbstverwaltung, künftig Anpassungen für die Apothekenvergütung zu verhandeln, abgelehnt. Auch die geplante erweiterte Austauschmöglichkeit für die Apotheken wird abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 11.12.2025
- Beschreibung: Mit dem RefE soll die Vernetzung der Versorgungsbereiche, die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten verbessert werden. Die zentralen Bausteine der Notfallreform können die gewünschte Steuerungswirkung nur dann entfalten, wenn es gleichzeitig strukturelle Veränderungen im Rettungsdienst und eine deutliche Umsteuerung von Behandlungen aus dem Krankenhaus in den ambulanten Bereich gibt. Diese Aspekte werden im Referentenentwurf leider nicht konsequent umgesetzt. Da klare Zugangs- und Steuerungsinstrumente im Entwurf fehlen, könnten die Notaufnahmen sogar noch stärker belastet werden als bisher. Solche Webfehler führen auch dazu, dass die versprochenen Einspareffekte nicht erreicht werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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- Angegeben von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Die Kombination aus medizinischer Versorgung, Forschung und Lehre muss weiterhin oder sogar besser in der Hochschulmedizin gelebt werden können. Dafür benötigen die Universitätskliniken die notwenigen finanziellen Spielräume. Durch die Krankenhausreform wird es zu einer Veränderungen der Patientenströme kommen, dies hat Auswirkungen auf patientennahe Lehre. Das muss mitgedacht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Beschleunigungsmaßnahmen nicht zu Lasten der inhaltlichen Qualität und Sorgfalt der Prüfungen gehen. Die Qualitätsstandards des (Zahn-)Medizinstudiums und der Staatsexamina dürfen nicht unterlaufen werden, und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss höchste Priorität haben. Es dürfen keine neuen bürokratischen Hürden und Verwaltungsaufwände entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns insbesondere für die Qualitätssicherung, Transparenz und die Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens für die medizinischen Register ein. Gesichert werden muss auch die Grundfinanzierungen der medizinischen Register, die sich oft an Standorten der Hochschulmedizin befinden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Bessere Nutzung von Daten für die wissenschaftliche Forschung, die bisher nicht über das GDNG abgedeckt sind. Wir setzen uns insbesondere für eine gute Verzahnung zwischen Gesundheitsdaten (die primär über das GDNG geregelt sind) und anderen Daten ein. Wichtig ist außerdem eine gute Verzahnung zwischen GDNG und dem Forschungsdatengesetz. Wichtig sind hier insbesondere Vereinheitlichungen, um die praktische Umsetzung und Rechtssicherheit zu erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Referentenentwur eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
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- Angegeben von: Vereinigung der am Drogen- und Chemikalien-Gross und Aussenhandel beteiligten Firmen e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Die angekündigte Verschärfung der Regulierung lehnen wir ab. - Beibehaltung eines risikobasierten Ansatzes - Vermeidung der Ausweitung des generischen Ansatzes zum Risikomanagement bei Beschränkungen - Vermeidung der Beschränkung der Gültigkeit der Registrierungen - Vermeidung der weiteren Ausweitung von Informationsanforderungen auf das Mengenband von 1-10 Tonnen - Konkretisierung der Einführung eines Essential Use Konzepts - Verschiebung der Aktualisierung von NONS-Dossiers und REACH-Dossiers - Vermeidung der Einführung eines MAF - Vermeidung der Registrierungspflicht von Polymeren in Ergänzung zu den Verpflichtungen an Monomere
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DATEV eG am 11.12.2025
- Beschreibung: Ziel ist es, Vertreterwahlen rechtssicher, aufwandsarm und unbürokratisch ausschließlich digital durchführen zu können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kulinaria Deutschland e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Die Bezeichnung von Fleischersatzprodukten unter Bezugnahme auf Bezeichnungen für Produkte tierischen Ursprungs muss weiterhin möglich bleiben; sie ermöglicht eine präzise und anschauliche Benennung derartiger Produkte und informierte Kaufentscheidung der Verbraucher.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Kulinaria Deutschland e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Die Herausforderungen in der praktischen Umsetzung von Artikel 28 und 29 der VO (EU) 2018/848 für die Wirtschaft müssen Berücksichtigung finden (unverhältnismäßige Eingriffe in die Lieferkette, Belastung des Handels durch bürokratische Verfahren, Gefährdung der Versorgung des europäischen Markts mit Bio-Produkten durch rechtliche Unsicherheiten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Berücksichtigung der Auswirkungen einer CMR-Einstufung von Ethanol als Biozidwirkstoff auf Industrie
- Angegeben von: Kulinaria Deutschland e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Hinweis darauf, dass im Fall einer CMR-Einstufung von Ethanol im Biozidbereich keine adäquate Alternative für den Bereich der Hand- und Flächendesinfektion existiert.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Kulinaria Deutschland e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Das Einwegkunststofffondsgesetzes bedarf der Überarbeitung; die Legaldefinitionen müssen präzisiert, praxistaugliche Abgrenzungskriterien geschaffen und rechtssichere Verfahrenswege einschließlich angemessener Rechtsschutzmöglichkeiten gewährleistet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband der Gewürzindustrie e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Die Herausforderungen in der praktischen Umsetzung von Artikel 28 und 29 der VO (EU) 2018/848 für die Wirtschaft müssen Berücksichtigung finden (unverhältnismäßige Eingriffen in die Lieferketten, Belastung des Handels durch bürokratische Verfahren, Gefährdung die Versorgung des europäischen Markts mit Bio-Produkten durch rechtliche Unsicherheiten).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Berücksichtigung der Auswirkungen einer CMR-Einstufung von Ethanol als Biozidwirkstoff auf Industrie
- Angegeben von: Fachverband der Gewürzindustrie e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Hinweis darauf, dass im Fall einer CMR-Einstufung von Ethanol im Biozidbereich keine adäquate Alternative für den Bereich der Hand- und Flächendesinfektion existiert.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Eine Evaluierung des Waffenrechts wird die Frage nach Zahl und Entwicklung von Straf- und Bußgeld-verfahren nach dem WaffG differenziert zu betrachten haben unter Berücksichtigung aller bekannten Faktoren, die die Aussagekraft der entsprechenden Statistiken insb. bei sog. Kontrolldelikten betreffen. Bei der Bewertung von Verdachtszahlen bezogen auf Straftaten Jugendlicher/Heranwachsender nach dem WaffG sind auch jugendtypische Besonderheiten zu beachten. So ist davon auszugehen, dass junge Menschen allein durch die klassischen in dieser Altersgruppe häufiger vorkommenden Personenkontrollen bei reinen „Besitzverstößen“ überrepräsentiert sind. Auch in ihrer Art jugendtypische Verstöße, die in Zusammenhang stehen mit Jugendkulturen, Imponiergehabe, Peerdruck usw. müssen ebenso bewertet werden
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Im Entwurf des BMUV zur Verordnung zur 45. BImSchV wird das Umweltmanagementsystem (UMS) faktisch an ISO 14001/EMAS gekoppelt, obwohl die IED eine solche Zertifizierung nicht verlangt. Die Richtlinie fordert ein UMS mit den in Art. 14a Abs. 2 genannten Inhalten – nicht mehr. Die zusätzliche Zertifizierungspflicht schafft Doppelstrukturen und löst nach der One-in-one-out-Regel Ausgleichsbe-darf aus. Zudem existiert mit der EfbV-Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb, § 56 KrWG) bereits ein etabliertes, behördlich begleitetes System, das branchenspezifisch wirkt und UMS-Elemente integriert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
- Angegeben von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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- Angegeben von: Avacon AG am 11.12.2025
- Beschreibung: Neuordnung des Verfahrens zum Anschluss von Einspeisern und Abnehmern an das Stromverteilnetz vor dem Hintergrund knapper Netzanschlusskapazitäten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Berücksichtigung der Auswirkungen einer CMR-Einstufung von Ethanol als Biozidwirkstoff auf Industrie
- Angegeben von: Deutscher Verband der Hefeindustrie e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Hinweis darauf, dass im Fall einer CMR-Einstufung von Ethanol im Biozidbereich keine adäquate Alternative für den Bereich der Hand- und Fläschendesinfektion existiert.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.12.2025
- Beschreibung: Die Pflicht von privaten Anbietern zum Ergleifen von angemssenen Vorkehrungen darf nicht unter Ausschluss baulicher Veränderungen oder Veränderungen an Produkten und Dienstleistungen geregelt werden. Mesnchen mit Behinderung müssen bei Verstößen gegen die Pflichtne zur Barrierefreiehit und angemessene Vorkehrungen auf Unterlassung und Beseitigung des Verstoßes sowie auf Schadensersatz und Entschädigung klagen können. Zumindest ist klarzustellen, dass etwaige Einschränkungen des Rechtsschutzes sowie des Anspruchs auf angemessene Vorkehrungen, die im Entwurf vorgesehen werden, Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten aus anderen Gesetzen unberührt lassen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Hersteller müssen ihre Batterieregistrierung gemäß BattDG bei der Stiftung ear bis 15. Januar 2026 aktualisieren und eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) angeben. Da bisher nicht genügend OfHs zugelassen sind, ist eine fristgerechte Umsetzung kaum möglich. Ohne Aktualisierung erlischt die Registrierung, und Hersteller dürfen ab dem 16. Januar keine Batterien mehr in Verkehr bringen. Eine Fristverlängerung ist dringend erforderlich, um die rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1150
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 21/1150
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Die Ausschlussfrist des § 48 WEG zur Eintragung vereinbarter Öffnungsklauseln und Erwerberhaftung sollte verlängert werden, weil von der Möglichkeit entsprechender Grundbucheintragung mangels Problembewusstsein der Eigentümer:innen und Initiative von Verwaltung wenig Gebrauch gemacht wurde.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Hilfsmittelbegriff; Anwendung und Verordnung von Hilfsmitteln
Aktiv vom 10.12.2025 bis 24.04.2026
- Angegeben von: Coloplast am 10.12.2025
- Beschreibung: Konkretisierung des Hilfsmittelbegriffs zur Erhaltung etablierter Versorgungsstrukturen; effiziente Nutzung personeller Ressourcen im Gesundheitswesen durch Sicherstellung der Anwendung von Hilfsmitteln durch qualifiziertes Fachpersonal nach §15a Abs. 1 der nach §126 Abs. 1a zertifizierten Leistungserbringer; Vermeidung potentieller Interessenkonflikte bei der Ausweitung der Verordnungskompetenz von Pflegefachkräften.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):