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505 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (505)

    • Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 26.02.2026
    • Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV sowie angrenzender sozialversicherungs- und strafrechtlicher Regelungen zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Klarstellung der Abgrenzungskriterien in § 7 SGB IV, die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV), Anpassungen der strafrechtlichen Regelung in § 266a StGB, die Einführung eines beschleunigten Statusklärungsverfahrens, institutionelle Verfahrensverbesserungen bei der Deutschen Rentenversicherung sowie die Aktualisierung untergesetzlicher Verwaltungsvorgaben zur Statusfeststellung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...directus 2. Grades) in § 266a StGB. 4. Einführung eines ..., ...: Begrenzung von § 266a StGB Gemäß § 266a StGB macht..., ...Absatz 2 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB leichtfertig erfüllt, handelt..., ...Strafvorschrift des § 266a Abs. 1 StGB vorliegt. In der Vergangenheit..., ...Kriminalisierung durch § 266a StGB muss ein Ende haben. Das...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.12.2025
    • Beschreibung: Der DAV anerkennt, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen ein berechtigtes Anliegen darstellt. Der vorgelegte Gesetzesentwurf geht jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche Maß hinaus. Der DAV ist der Auffassung, dass der Norm verfassungsrechtliche Bedenken begegnen, da sie teils sozialadäquate Alltagsverhaltensweisen kriminalisiert und unbestimmte Tatvarianten enthält. Aus diesen Gründen ist nach Ansicht des DAV der vorliegende Entwurf nicht geeignet, das erklärte Ziel eines wirksamen, aber verhältnismäßigen Schutzes von Amts- und Mandatsträger:innen zu erreichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2737 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 130, 185 ff., 240, 241 StGB). Durch den Entwurf ..., ...Ergänzung der §§ 105 und 106 StGB-E insbesondere durch die..., .... Zudem soll mit § 106a StGB-E ein neuer Tatbestand ..., ...sämtliche Taten nach § 106a StGB-E und jene nach § 105 und § 106 StGB begründet werden, soweit..., ...Taten nach § 105 und § 106 StGB-E begründet, wenn sich ..., ...insbesondere §§ 238, 240, 241 StGB). Es erfolgt zudem eine..., ...Engagement durch § 106a StGB-E nicht geschützt sind,..., ...der Tatbestand des § 106a StGB-E leerlaufen. Denn es ist..., ...der geplante § 106a Nr. 6 StGB-E noch kritischer zu sehen. Bei § 238 StGB ist der Oberbegriff für..., ... des § 238 Abs. 1 Nr. 8 StGB. Die Frage der Bestimmtheit..., .... Auch bei § 238 Abs. 1 StGB weichen die Verhaltens-weisen..., ...Handlung“. Auch § 106a StGB-E verknüpft den übrigen..., ... 1 und Nr. 2 des § 106a StGB-E „noch sozialadäquater..., ...fest zustellen. § 106a StGB-E wäre damit zunächst (..., ... anwendbar, da § 106a StGB-E insoweit – selbstverständlich..., ...Hintergrund als bei § 106a StGB-E. Zunächst geht es dort..., ...Bei dem geplanten § 106a StGB-E ist dies anders: Es liegt..., ...jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 06.02.2026
    • Beschreibung: HateAid spricht sich dafür aus, die Herstellung, Verwendung, Übertragung und Zugänglichmachung von nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Deepfakes explizit unter Strafe zu stellen. Ein neuer Straftatbestand könnte durch eine Ergänzung als Absatz (2) – (7) in den § 184 k StGB formuliert werden. HateAid empfiehlt weitere Regelungen zur Ausgestaltung des Straftatbestands: Typische unrechtsverschärfende Erscheinungsformen (Darstellung eines sexuellen Übergriffs) bzw. Begleithandlungen (Doxxing), sollen mit einem erhöhten Strafmaß verbunden werden. Auf eine Sozialadäquanzklausel sollte verzichtet werden. Ausgestaltung der Tat als relatives Antragsdelikt und kein Verweis auf den Privatklageweg.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Videoinhalt (§ 11 Absatz 3 StGB) computertechnisch so verändert..., ...2) – (7) in den § 184 k StGB einzufügen. Der um diese..., ...Regelung ergänzte neue § 184 k StGB könnte dann wie folgt lauten..., ... ergänzend im § 184 k StGB oder als neuer und eigenständiger § 184 m StGB geregelt werden. Möglich..., ...Rahmen eines neuen § 201 b StGB, sofern persönlichkeitsrechtsverletzende...
    • Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 09.12.2025
    • Beschreibung: Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden/Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger_innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Tatbestände der §§ 180 bis 182 StGB sowie der §§ 232 bis 233a StGB vor. Der Deutsche Caritasverband..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB-E), die Ausbeutung bei ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E) und die Zwangsehe (§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E) umfassen. Die Ausbeutung..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E sollte klar geregelt ..., ... 6 Mit Blick auf § 237 StGB und § 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E wäre es wünschenswert..., ..., in § 232 Abs. 2 Nr. 4 StGB-E auf-geführt. Auch das..., ...Zwangsprostitution (§ 232a Abs. 6 StGB). Mit dem neuen 232a StGB-E..., ...Men-schenhandels (§ 232a StGB-E) wird vom DCV, IN VIA..., ... der Zwangsarbeit (232b StGB-E), der Arbeitsausbeutung (§ 233 Abs. 1 StGB-E) und anderweitiger Ausbeutung (§ 233 Abs. 2 StGB-E) werden umgestaltet und..., ...entfällt. Der neue § 232b StGB-E stellt unter Strafe, ..., ...nachgehen (§ 232b Abs. 2 StGB-E). Der neue Tatbestand des § 233 Abs. 1 StGB-E stellt die ausbeuterische..., ...präzisiert, dass § 176e StGB nicht erfasst ist. Neu ..., ... auch i.V.m. mit Abs. 2 StGB-E, und § 232 Abs. 1 S. ..., ... S. 2 Nr. 1 und 5 bis 7 StGB-E, sofern das Opfer zum...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Tatbestände der §§ 180 bis 182 StGB sowie der §§ 232 bis 233a StGB vor. Der Deutsche Caritasverband..., ...Strafvorschriften §§ 232 ff. StGB durch das KFN von 2021 ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB-E), die Ausbeutung bei ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E sollte klar geregelt ..., .... Mit Blick auf § 237 StGB und § 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E wäre es wünschenswert..., ...werden im neuen § 232 Abs. 2 STGB-E definiert. Neu hinzu ..., ..., in § 232 Abs. 2 Nr. 4 StGB-E aufgeführt. Auch das ..., ...Zwangsprostitution (§ 232a Abs. 6 StGB). Mit dem neuen 232a StGB-E..., ...Menschenhandels (§ 232a StGB-E) wird vom DCV, IN VIA..., ... der Zwangsarbeit (232b StGB-E), der Arbeitsausbeutung (§ 233 Abs. 1 StGB-E) und anderweitiger Ausbeutung (§ 233 Abs. 2 StGB-E) werden umgestaltet und..., ...entfällt. Der neue § 232b StGB-E stellt unter Strafe, ..., ...nachgehen (§ 232b Abs. 2 StGB-E). Der neue Tatbestand des § 233 Abs. 1 StGB-E stellt die ausbeuterische..., ...präzisiert, dass § 176e StGB nicht erfasst ist. Neu ..., ...auch i.V.m. mit Abs. 2 StGB-E, und § 232 Abs. 1 S. ..., ... S. 2 Nr. 1 und 5 bis 7 StGB-E, sofern das Opfer zum...
    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie am 26.06.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen unserer Forderung einer Transformation der Maßregeln sind die §§ 63, 64 und 20, 21 StGB langfristig überflüssig. Es sind jedoch viele weitere Schritte erforderlich. So muss die Gesundheitsversorgung der sich im Freiheitsentzug befindenden Personen von den Ärzten und Diensten am Ort wahrgenommen werden. Alle im Freiheitsentzug befindlichen Personen müssten in die Sozialversicherungen aufgenommen werden. Näheres dazu findet sich im DGSP-Plädoyer für eine Transformation der Maßregeln von 2022 unter: https://www.dgsp-ev.de/veroeffentlichungen/standpunkte-stellungnahmen/transformation-der-massregeln
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: innn.it e.V: am 12.08.2025
    • Beschreibung: Die Petition fordert: Ein gesetzliches Verbot religiöser Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern, insbesondere wenn diese die medizinische Versorgung nach allgemein anerkannten Standards einschränken. Sicherstellung der reproduktiven Selbstbestimmung und des Rechts der Schwangeren, nach ärztlicher Beratung eigenverantwortlich über den Abbruch zu entscheiden. Schutz der ärztlichen Berufsausübung vor Eingriffen durch kirchliche Träger, wenn diese dem geltenden medizinischen Standard und den gesetzlichen Regelungen widersprechen. Die vollständige Abschaffung der strafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) und damit die Entkriminalisierung aller Formen des Schwangerschaftsabbruchs.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Prof. Dr. Joachim Volz - Chefarzt und Gynäkologe
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
    • Beschreibung: Der DAV hält die Umstufung des § 189 StGB von einem absoluten hin zu einem relativen Antragsdelikt für nicht überzeugend. Der Regelungsbedarf ist durch die Begründung nicht belegt und auch im Übrigen nicht ersichtlich. Im Ergebnis könnte die Neuregelung dazu führen, gegen den Willen der Angehörigen des Verstorbenen für diese belastenden Ermittlungsverfahren zu ermöglichen. Die vorgesehenen Regelungen würden zudem zu Wertungswidersprüchen bei der prozessualen Ausgestaltung des strafrechtlichen Ehrschutzes führen. Die Schaffung einer Strafantragsberechtigung für den ehemaligen Dienstherrn des oder der Verstorbenen ist ebenfalls nicht erforderlich, begegnet aber nicht in gleicher Weise Bedenken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3067 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Tat den in § 77 Abs. 2 StGB bezeichneten Angehörigen..., ...Ergänzung der §§ 194 Abs. 3 StGB, 77a Abs. 1 StGB eingeräumt..., ... Straftaten gemäß § 189 StGB können zu einer erheblichen..., ...1143; Lackner/Kühl-Heger, StGB, 31. Aufl. 2025, § 189 ..., ...unklar ist, ob durch § 189 StGB ein Individual- oder ein..., ...Matt/Renzikowski-Gaede, StGB, 2. Aufl., § 189 Rn. 1)..., ... zustimmen (so auch: NK-StGB-Kargl, 6. Aufl. 2023, §..., ...2. Zu § 194 Abs. 2 S. 3 StGB-E a) Begründung des ..., ... Nach § 194 Abs. 2 S. 2 StGB soll der folgende Satz ..., ...von Straftaten nach § 189 StGB: In der Regel werden die..., ...von Straftaten nach § 189 StGB ist, sondern sich dieses..., ... 2 StGB eine enge Ausnahme, nach..., ...gemäß § 194 Abs. 1 S. 4 StGB auf die in § 77 Abs. 2 StGB bezeichneten Angehörigen..., ...Taten nach den §§ 185 ff. StGB kommen. Letztlich würden..., ... Verleumdung nach § 187 StGB, für die eine Höchststrafe..., ...3. Zu § 194 Abs. 3 S. 3 StGB-E Zweiter Bestandteil..., ...Ergänzung des § 77a Abs. 1 StGB ist insoweit lediglich ..., ... durch Taten nach § 189 StGB könne jedenfalls mittelbar..., ...die Umstufung des § 189 StGB von einem absoluten hin...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
    • Beschreibung: Am 02.07.2024 hat die Fraktion CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vorgelegten. Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12085 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes..., ... Zusammenhang mit § 211 StGB Der Entwurf sieht die..., ...Beweggründen (§ 211 Var. 3 StGB) eingestuft werden.[8] ..., ...Begehung gem. § 211 Var. 4 StGB denkbar, wenn sich die ..., ... Zusammenhang mit § 224 StGB Darüber hinaus lehnt..., ...2. Änderungen des § 223 StGB Der djb lehnt auch die..., ...von drei Monaten in § 223 StGB-E ab. § 223 Abs. 1 StGB..., ... Tatbegehung nach § 177 StGB als Qualifikationsmerkmal..., ..., so § 177 Abs. 7 Nr. 4 StGB-E. Nach der derzeitigen..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB sind gemeinschaftliche ..., ... Abs. Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB eine Freiheitsstrafe nicht..., ...§ 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB neben § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB anwendbar, der eine Mindestfreiheitsstrafe..., ...nach den §§ 176 bis 178 StGB erfasst, verfassungs-, ..., ...fünf Jahre in § 238 Abs. 1 StGB-E ab. Die Probleme bei ..., ... 2 S. 2 Nr. 8 und Nr. 9 StGB-E Auch die Einführung..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 9 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...eine Änderung des § 238 StGB erfolgen soll. Soweit der..., ...gem. § 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB gerichtlich angeordnet ...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
    • Beschreibung: Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz–VErmiG-E bedeuten einen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb d. strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlich bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Einwände, welche die Beweislastumkehr, die unscharfe Begrifflichkeiten sowie die Umgehung des Strafrechts betreffen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach den Regelungen des StGB und der StPO einbezogen..., ...der Reform 2017 mit § 73e StGB klargestellt wurde, dass..., ...sind (§ 73e Abs. 1 S. 2 StGB). Entsprechend ergänzte..., ...abweichend von § 2 Abs. 5 StGB der neue § 73e Abs. 1 S. 2 StGB auch dann für besonders..., ... des § 74b StGB) – ausdrücklich kein Strafcharakter..., ...Tatobjekten nach §§ 74, 74c StGB in Betracht, nicht aber..., ...§ 76b Abs. 1 StGB wurde die Verjährung für..., ...9.3.2021 gilt § 76a Abs. 4 StGB auch in den Fällen, in ..., ...Tat nach § 11 Nr. 5 des StGB herrührt. Es soll ein..., ... sich nach den zu § 261 StGB erarbeiteten Grundsätze..., ...Herrührens in § 261 Abs. 1 StGB zu verstehen ist. Eine ..., ...Eine Orientierung an § 261 StGB, wie hier beabsichtigt,..., ...Verfahren nach § 76 Abs. 4 StGB oder § 31a Abs. 1 bis 3..., ... in § 76a Abs. 4 Satz 3 StGB genannten Straftat nicht..., ... nach § 76a Abs. 4 S. 3 StGB sowie andererseits die ..., ... die bisherige in § 76a StGB geregelte Beschränkung ..., ... Denn mit § 76a Abs. 4 StGB ist eine selbständige, ..., ...auf alle Straften aus dem StGB und dem Nebenstrafrecht..., ...der aktuelle § 76a Abs. 4 StGB unterliegt gewichtigen ...
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