Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (519)
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV sowie angrenzender sozialversicherungs- und strafrechtlicher Regelungen zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Klarstellung der Abgrenzungskriterien in § 7 SGB IV, die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV), Anpassungen der strafrechtlichen Regelung in § 266a StGB, die Einführung eines beschleunigten Statusklärungsverfahrens, institutionelle Verfahrensverbesserungen bei der Deutschen Rentenversicherung sowie die Aktualisierung untergesetzlicher Verwaltungsvorgaben zur Statusfeststellung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...directus 2. Grades) in § 266a StGB. 4. Einführung eines automatisierten..., ...: Begrenzung von § 266a StGB Gemäß § 266a StGB macht..., ...Absatz 2 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB leichtfertig erfüllt, handelt..., ...Strafvorschrift des § 266a Abs. 1 StGB vorliegt. In der Vergangenheit..., ...Kriminalisierung durch § 266a StGB muss ein Ende haben. Das..., ... Verhältnis zu § 266a StGB Außerdem ist sicherzustellen..., ...widerspruchsfreien Verhältnis zu § 266a StGB steht. Es muss verhindert..., ...strafrechtliche Risiken nach § 266a StGB be stehen. Gründungs..., ...geführten Aspekte zu § 266a StGB, zur Wiedereinführung des...
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 26.02.2026
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV sowie angrenzender sozialversicherungs- und strafrechtlicher Regelungen zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Klarstellung der Abgrenzungskriterien in § 7 SGB IV, die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV), Anpassungen der strafrechtlichen Regelung in § 266a StGB, die Einführung eines beschleunigten Statusklärungsverfahrens, institutionelle Verfahrensverbesserungen bei der Deutschen Rentenversicherung sowie die Aktualisierung untergesetzlicher Verwaltungsvorgaben zur Statusfeststellung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...directus 2. Grades) in § 266a StGB. 4. Einführung eines ..., ...: Begrenzung von § 266a StGB Gemäß § 266a StGB macht..., ...Absatz 2 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB leichtfertig erfüllt, handelt..., ...Strafvorschrift des § 266a Abs. 1 StGB vorliegt. In der Vergangenheit..., ...Kriminalisierung durch § 266a StGB muss ein Ende haben. Das...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die zügige gesetzliche Umsetzung des Gebäudetyps E durch eine schlanke Anpassung des BGB, insbesondere des Werkvertragsrechts. Dabei soll klargestellt werden, dass bei Verträgen über die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes der bauordnungsrechtliche Standard als übliche Beschaffenheit gilt, technische Regelwerke keine Vermutung als anerkannte Regeln der Technik begründen und Abweichungen von üblichen Standards rechtssicher vereinbart werden können. Ergänzend sollen mietrechtliche Folgefragen sowie eine Koordinierung mit § 319 StGB geklärt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anpassungsbedarf zu § 319 StGB, zumindest im Sinne einer...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.12.2025
- Beschreibung: Der DAV anerkennt, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen ein berechtigtes Anliegen darstellt. Der vorgelegte Gesetzesentwurf geht jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche Maß hinaus. Der DAV ist der Auffassung, dass der Norm verfassungsrechtliche Bedenken begegnen, da sie teils sozialadäquate Alltagsverhaltensweisen kriminalisiert und unbestimmte Tatvarianten enthält. Aus diesen Gründen ist nach Ansicht des DAV der vorliegende Entwurf nicht geeignet, das erklärte Ziel eines wirksamen, aber verhältnismäßigen Schutzes von Amts- und Mandatsträger:innen zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 130, 185 ff., 240, 241 StGB). Durch den Entwurf ..., ...Ergänzung der §§ 105 und 106 StGB-E insbesondere durch die..., .... Zudem soll mit § 106a StGB-E ein neuer Tatbestand ..., ...sämtliche Taten nach § 106a StGB-E und jene nach § 105 und § 106 StGB begründet werden, soweit..., ...Taten nach § 105 und § 106 StGB-E begründet, wenn sich ..., ...insbesondere §§ 238, 240, 241 StGB). Es erfolgt zudem eine..., ...Engagement durch § 106a StGB-E nicht geschützt sind,..., ...der Tatbestand des § 106a StGB-E leerlaufen. Denn es ist..., ...der geplante § 106a Nr. 6 StGB-E noch kritischer zu sehen. Bei § 238 StGB ist der Oberbegriff für..., ... des § 238 Abs. 1 Nr. 8 StGB. Die Frage der Bestimmtheit..., .... Auch bei § 238 Abs. 1 StGB weichen die Verhaltens-weisen..., ...Handlung“. Auch § 106a StGB-E verknüpft den übrigen..., ... 1 und Nr. 2 des § 106a StGB-E „noch sozialadäquater..., ...fest zustellen. § 106a StGB-E wäre damit zunächst (..., ... anwendbar, da § 106a StGB-E insoweit – selbstverständlich..., ...Hintergrund als bei § 106a StGB-E. Zunächst geht es dort..., ...Bei dem geplanten § 106a StGB-E ist dies anders: Es liegt..., ...jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 06.02.2026
- Beschreibung: HateAid spricht sich dafür aus, die Herstellung, Verwendung, Übertragung und Zugänglichmachung von nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Deepfakes explizit unter Strafe zu stellen. Ein neuer Straftatbestand könnte durch eine Ergänzung als Absatz (2) – (7) in den § 184 k StGB formuliert werden. HateAid empfiehlt weitere Regelungen zur Ausgestaltung des Straftatbestands: Typische unrechtsverschärfende Erscheinungsformen (Darstellung eines sexuellen Übergriffs) bzw. Begleithandlungen (Doxxing), sollen mit einem erhöhten Strafmaß verbunden werden. Auf eine Sozialadäquanzklausel sollte verzichtet werden. Ausgestaltung der Tat als relatives Antragsdelikt und kein Verweis auf den Privatklageweg.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Videoinhalt (§ 11 Absatz 3 StGB) computertechnisch so verändert..., ...2) – (7) in den § 184 k StGB einzufügen. Der um diese..., ...Regelung ergänzte neue § 184 k StGB könnte dann wie folgt lauten..., ... ergänzend im § 184 k StGB oder als neuer und eigenständiger § 184 m StGB geregelt werden. Möglich..., ...Rahmen eines neuen § 201 b StGB, sofern persönlichkeitsrechtsverletzende...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen unserer Forderung einer Transformation der Maßregeln sind die §§ 63, 64 und 20, 21 StGB langfristig überflüssig. Es sind jedoch viele weitere Schritte erforderlich. So muss die Gesundheitsversorgung der sich im Freiheitsentzug befindenden Personen von den Ärzten und Diensten am Ort wahrgenommen werden. Alle im Freiheitsentzug befindlichen Personen müssten in die Sozialversicherungen aufgenommen werden. Näheres dazu findet sich im DGSP-Plädoyer für eine Transformation der Maßregeln von 2022 unter: https://www.dgsp-ev.de/veroeffentlichungen/standpunkte-stellungnahmen/transformation-der-massregeln
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden/Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger_innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tatbestände der §§ 180 bis 182 StGB sowie der §§ 232 bis 233a StGB vor. Der Deutsche Caritasverband..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB-E), die Ausbeutung bei ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E) und die Zwangsehe (§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E) umfassen. Die Ausbeutung..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E sollte klar geregelt ..., ... 6 Mit Blick auf § 237 StGB und § 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E wäre es wünschenswert..., ..., in § 232 Abs. 2 Nr. 4 StGB-E auf-geführt. Auch das..., ...Zwangsprostitution (§ 232a Abs. 6 StGB). Mit dem neuen 232a StGB-E..., ...Men-schenhandels (§ 232a StGB-E) wird vom DCV, IN VIA..., ... der Zwangsarbeit (232b StGB-E), der Arbeitsausbeutung (§ 233 Abs. 1 StGB-E) und anderweitiger Ausbeutung (§ 233 Abs. 2 StGB-E) werden umgestaltet und..., ...entfällt. Der neue § 232b StGB-E stellt unter Strafe, ..., ...nachgehen (§ 232b Abs. 2 StGB-E). Der neue Tatbestand des § 233 Abs. 1 StGB-E stellt die ausbeuterische..., ...präzisiert, dass § 176e StGB nicht erfasst ist. Neu ..., ... auch i.V.m. mit Abs. 2 StGB-E, und § 232 Abs. 1 S. ..., ... S. 2 Nr. 1 und 5 bis 7 StGB-E, sofern das Opfer zum...
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden / Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU Bürger:innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tatbestände der §§ 180 bis 182 StGB sowie der §§ 232 bis 233a StGB vor. Der Deutsche Caritasverband..., ...Strafvorschriften §§ 232 ff. StGB durch das KFN von 2021 ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB-E), die Ausbeutung bei ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E sollte klar geregelt ..., .... Mit Blick auf § 237 StGB und § 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E wäre es wünschenswert..., ...werden im neuen § 232 Abs. 2 STGB-E definiert. Neu hinzu ..., ..., in § 232 Abs. 2 Nr. 4 StGB-E aufgeführt. Auch das ..., ...Zwangsprostitution (§ 232a Abs. 6 StGB). Mit dem neuen 232a StGB-E..., ...Menschenhandels (§ 232a StGB-E) wird vom DCV, IN VIA..., ... der Zwangsarbeit (232b StGB-E), der Arbeitsausbeutung (§ 233 Abs. 1 StGB-E) und anderweitiger Ausbeutung (§ 233 Abs. 2 StGB-E) werden umgestaltet und..., ...entfällt. Der neue § 232b StGB-E stellt unter Strafe, ..., ...nachgehen (§ 232b Abs. 2 StGB-E). Der neue Tatbestand des § 233 Abs. 1 StGB-E stellt die ausbeuterische..., ...präzisiert, dass § 176e StGB nicht erfasst ist. Neu ..., ...auch i.V.m. mit Abs. 2 StGB-E, und § 232 Abs. 1 S. ..., ... S. 2 Nr. 1 und 5 bis 7 StGB-E, sofern das Opfer zum...
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- Angegeben von: Karla-Wagner-Stiftung am 19.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Prüfung, ob das geltende Strafrecht systematisches Mobbing hinreichend erfasst. Insbesondere soll untersucht werden, ob die bestehenden Straftatbestände zum Schutz der persönlichen Ehre (§§ 185 ff. StGB) dem besonderen Charakter eines aus einer Vielzahl einzelner, über einen längeren Zeitraum erfolgender Handlungen bestehenden Mobbinggeschehens ausreichend Rechnung tragen. Gegenüber dem zuständigen Bundesministerium soll ein möglicher Regelungsmangel dargestellt und eine Prüfung angeregt werden, ob und gegebenenfalls durch welche Ergänzung des geltenden Rechts dieser behoben werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und Schutz der reproduktiven Selbstbestimmung
Aktiv vom 12.08.2025 bis 21.07.2026
- Angegeben von: innn.it e.V: am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Petition fordert: Ein gesetzliches Verbot religiöser Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern, insbesondere wenn diese die medizinische Versorgung nach allgemein anerkannten Standards einschränken. Sicherstellung der reproduktiven Selbstbestimmung und des Rechts der Schwangeren, nach ärztlicher Beratung eigenverantwortlich über den Abbruch zu entscheiden. Schutz der ärztlichen Berufsausübung vor Eingriffen durch kirchliche Träger, wenn diese dem geltenden medizinischen Standard und den gesetzlichen Regelungen widersprechen. Die vollständige Abschaffung der strafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) und damit die Entkriminalisierung aller Formen des Schwangerschaftsabbruchs.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Joachim Volz - Chefarzt und Gynäkologe