Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (100)
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- Angegeben von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 15.10.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zur „Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen“ bildet den ersten Schritt zur vollständigen Ablösung der StVZO und enthält die künftige FGBV mit Änderungen im Bereich Fahrzeugtechnik, Betriebserlaubnis und Genehmigungsverfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Radlogistik Verband Deutschland e.V. am 30.09.2026
- Beschreibung: Mit der geplanten Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FGBV) soll das nationale Regelwerk für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen neu geordnet und stärker an europäische Vorgaben angepasst werden. Das Regelungsvorhaben betrifft unter anderem technische Anforderungen und Definitionen für Fahrräder, Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb sowie Fahrradanhänger. Für die Radlogistik sind insbesondere die Definition und Einordnung von Lastenrädern und Commercial Cargo Bikes, Anforderungen an elektrische Antriebssysteme, Anfahr- und Schiebehilfen sowie weitere technische Vorgaben relevant. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxistaugliche, technologieneutrale und mit europäischen Standards vereinbare Rahmenbedingungen für den gewerblichen Einsatz dieser Fahrzeuge zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 23.09.2026
- Beschreibung: Die Automobilindustrie bietet nicht nur lokal emissionsfreie Pkw an, sondern leistet auch über die Elektrifizierung des Segments der leichten (N1) und schweren (N2) Transporter einen aktiven Beitrag. Neben den Anwendungen im Handwerkseinsatz, im Außendienst, für Servicedienstleistungen und in der Citylogistik sind diese Fahrzeuge auch für den gewerblichen Güterverkehr relevant. Um einen erfolgreichen Hochlauf der E-Transporter nicht zu gefährden, bedarf es gesetzlicher Rahmenbedingungen, die für Null-Emissionsfahrzeuge die gleichen Wettbewerbsbedingungen sicherstellen, wie für konventionelle Verbrennerfahrzeuge. Dazu zählt u.a. die Gleichstellung der elektrischen N2 Fahrzeuge mit elektrischen N1 Fahrzeugen hinsichtlich der Ausrüstung mit Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 29.06.2026
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretung ist die Bereinigung und Aktualisierung des verkehrsrechtlichen Rahmens für Fahrradzubehör auf Bundesebene. Konkret wird die Überarbeitung, Anpassung oder der vollständige Rückzug des „Merkblatts für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern“ (Stand 1999) sowie der „Richtlinie für die Beschaffenheit und Anbringung von Kindersitzen und Fußstützen an Fahrrädern“ (Stand 1980) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bezweckt. Ziel ist die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten für Hersteller und Prüfinstitute durch eine vollständige Harmonisierung des nationalen Rechts mit den aktuellen europäischen Sicherheitsnormen (DIN EN 15918, DIN EN 14344, DIN EN 15194 und DIN EN ISO 4210).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.12.2025
- Beschreibung: Als Voraussetzung für die Fahrzeug-Typzulassung schreibt die UNECE-Regelung155 (UN R155) in ihrer aktuellen Fassung Fahrzeugherstellern den Betrieb eines Cybersecurity-Managementsystems (CSMS) bis zum End of Life (EoL) eines Fahrzeugtyps vor. Dies ist faktisch nicht umsetzbar. Der VDA fordert daher auch zum Schutz der Kunden die Einführung eines „End of Cybersecurity Supports (EoCSS)“ in die UN R155 mit einer aktiven Cybersecurity-Supportphase bis zum EoCSS und einer passiven Beobachtungspflicht zwischen EoCSS und EoL; mit dem Ziel, dass sich dies auch in den europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen der Typgenehmigung wiederfindet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.08.2025
- Beschreibung: Der ADAC spricht sich gegen d. zeitliche Beschränkung der Gültigkeit von HU-Berichten aus anderen MS aus u. sieht d. Datenbanklösung zur Verhinderung v. Tachomanipulation als nicht ausreichend. Die jährl. HU für ältere Pkw (ab 10 J.) ist aus ADAC-Sicht nicht verhältnismäßig. D. Ausweitung der Partikelanzahlmessung auf weitere Fahrzeuge (Euro 5b- und 5a-Diesel, sowie Ottomotoren ab Euro 6c) sollte nur nach sorgfältiger techn. Prüfung erfolgen. Die separate NOx-Messung wird für nicht erforderlich gehalten. Es ist zudem klarzustellen, dass ein nicht funktionierender 112 eCall nicht als Mangel gewertet wird u. der Prüfumfang für E-Fahrzeuge auf wenige technisch sinnvolle Sichtprüfungen beschränkt wird. Der Prüfumfang vorgeschriebener Fahrerassistenzsysteme muss in vertretbarem Rahmen bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 217/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen
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BR-Drs. 217/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Radlogistik Verband Deutschland e.V. am 01.07.2025
- Beschreibung: Einheitlicher, innovationsfreundlicher europäischer Rechtsrahmen für Lastenräder und -anhänger. Lastenräder sollen weiterhin als Fahrräder eingestuft bleiben, ohne Führerschein- und Zulassungspflicht, mit Radwegnutzung. Ziel ist die Sicherung des europäischen Binnenmarktzugangs für deutsche Hersteller und die Stärkung ihrer Exportquote von derzeit 45 %.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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UN R127: Entfristung der Ausnahme zur Wiederholung von Tests
Aktiv vom 13.06.2025 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.06.2025
- Beschreibung: Bei der UN R127 ist derzeit eine Möglichkeit enthalten, Versuche auf die Windschutzscheibe zu wiederholen, falls das Bruchverhalten atypisch erfolgt. Diese Möglichkeit ist bis 2028 befristet und soll nun entfristet werden, da sich bislang keine Parameter herausarbeiten ließen, die das Bruchverhalten sicher als typisch verlaufen ließen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 25.02.2025
- Beschreibung: Keine weitere Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland. Bei Fahrerassistenzsysteme sollte überwiegend eine Prüfung über die Fahrzeug-Eigendiagnose erfolgen, keine aufwendigen und kostenintensive Prüfstandsmessungen. Auch bei den Emissionsmessungen sollte keine separate NOx-Messung erfolgen, sondern eine Prüfung über Eigendiagnose. Ein fehlendes 2G-Mobilfunknetz beim 112 eCall als auch eine Einstellung des Software-Supports darf nicht als „Mangel“ bewertet werden. Keine Technische Überprüfung bei Elektrokleinstfahrzeugen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 02.09.2024
- Beschreibung: Bei der Überarbeitung der Empfehlungen nach §70 StVZO empfiehlt der VPLT die Erweiterung der Empfehlung 11 um die Veranstaltungswirtschaft und im Speziellen um eine Erweiterung um "Mobile Bühnen".
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):