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20 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"SchKG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (20)

    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
    • Beschreibung: Der gesetzliche Versorgungsauftrag wird nicht erfüllt. Insbesondere kommen die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung nicht ausreichend nach. Eine solche Planung ist verfassungsrechtlich geboten, wird bislang jedoch nicht umgesetzt. Der djb fordert daher die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Die Länder müssen endlich ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag nachkommen und eine flächendeckende und sichere Versorgung sicherstellen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3909 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) nachzukommen, für rechtlich..., ... nicht auf § 12 Abs. 2 SchKG gestützt werden kann (..., ...Ausweislich § 13 Abs. 2 SchKG besteht zunächst nach ..., ...Gesetzgeber also mit § 13 Abs. 2 SchKG für medizinische Einrichtungen..., ...wie also mit § 13 Abs. 2 SchKG geschehen. Kommen allerdings..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 2 SchKG Aufgrund der aktuellen..., ...Weigerungsrecht nach § 12 Abs. 1 SchKG. Ein kollektives Weigerungsrecht..., ...Arzt“. Auch § 12 Abs. 1 SchKG besagt, dass niemand verpflichtet..., ...Bundesländern die gemäß § 13 Abs. 2 SchKG verpflichtende verlässliche..., ...Vorschrift des § 12 Abs. 2 SchKG, wie im vorliegenden Antrag..., ...Verpflichtung aus § 13 Abs. 2 SchKG die Versorgungssicherheit..., ...Bundesländer i.V.m. § 13 Abs. 2 SchKG bis heute deshalb defizitär..., ... und §§ 12, 13, 5 bis 7 SchKG umgesetzt hat. Denn in...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der djb begrüßt bundeseinheitliche Verbotsnormen sowie Sanktionsmechanismen für sogenannte Gehsteigbelästigungen und weitere flankierende Maßnahmen. Gehsteigbelästigungen verletzen das reproduktive Selbstbestimmungsrecht schwangerer Personen. Einzelheiten des Entwurfs, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Tathandlungen der Verbots- sowie Sanktionsnormen, werden kritisieret.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10861 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 1 S. 1 und § 13 Abs. 2 SchKG-E Der djb begrüßt die..., ...Länder in § 8 Abs. 1 S. 1 SchKG-E für Beratungsstellen sowie in § 13 Abs. 2 SchKG-E für Einrichtungen zur..., .... 2, 3 und 13 Abs. 3, 4 SchKG-E Der djb begrüßt eine..., ...Schutzzonen in § 8 Abs. 2 SchKG-E für Beratungsstellen und in § 13 Abs. 3 SchKG-E für Einrichtungen zur..., ... Abs. 3 und § 13 Abs. 4 SchKG-E geregelte Verbot, Personal..., ...1 und § 13 Abs. 3 Nr. 1 SchKG-E zu streichen. Denn eine..., ... Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 SchKG-E einen einfachen Vorsatz..., ...2 und § 13 Abs. 3 Nr. 2 SchKG-E Auch die subjektive..., ...2 und § 13 Abs. 3 Nr. 2 SchKG-E ist aus Sicht des djb..., ...3 und § 13 Abs. 3 Nr. 3 SchKG-E Der djb spricht sich..., ...3 und § 13 Abs. 3 Nr. 3 SchKG-E das Tatbestandsmerkmal..., ...und § 13 Abs. 3 Nr. 5 b) SchKG-E, um ein „geeignet sein..., ... Abs. 3 und § 13 Abs. 4 SchKG-E Auch das Erfordernis..., ...OWi -Tatbestandes, § 35 SchKG-E Der Entwurf sieht ..., ... § 14 SchKG ersetzen soll. Er knüpft..., ... § 13 Abs. 3 und Abs. 4 SchKG-E. Ein OWi-Tatbestand ..., ...und § 13 Abs. 3, Abs. 4 SchKG-E anknüpft und selbst ..., ...Schwangerschaftsabbrüchen, § 16 SchKG-E Nach § 16 Abs. 3 SchKG-E...
    • Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
    • Beschreibung: Beseitigung rechtlicher Unklarheiten im vorliegenden Regelungsvorschlags, welcher Schwangere in räumlicher Nähe zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen schützen soll, sowie Erweiterung des Regelungsvorschlags, um dem Fachpersonal der Beratungsstellen und Enrichtungen noch besser zu errmöglichen, ihrer Tätigkeit ungestört nachgehen zu können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10861 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 8 Abs. 2; § 13 Abs. 3 SchKG-E 3 § 8 Abs. 3; § 13 Abs. 4 SchKG-E 4 Artikel 1 Nummer ..., ...Bundesamt 5 § 16 Abs. 3 und 4 SchKG-E 5 3. Ergänzender Änderungsbedarf..., ...Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) vorgeschlagenen Ergänzungen des SchKG sollen ein bundeseinheitlicher..., ...§ 8 Abs. 2; § 13 Abs. 3 SchKG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...§ 8 Abs. 3; § 13 Abs. 4 SchKG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Mitarbeitenden ist durch das SchKG die Aufgabe der Umsetzung..., ...deshalb erforderlich, in das SchKG eine Regelung aufzunehmen..., ...Bundesamt § 16 Abs. 3 und 4 SchKG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Bundesärztekammer nach § 13 SchKG aufnehmen lassen. Hiervon...
    • Angegeben von: donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V. am 15.01.2025
    • Beschreibung: Am 15. November 2024 hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt. Vor einer etwaigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte jedoch eine differenzierte, sachgerechte und ethisch reflektierte Diskussion geführt werden. Eine solche Debatte in Gesellschaft und Parlament braucht Zeit, die angesichts der weitreichenden Änderungen des Gesetzesvorschlags eingeräumt werden muss. Die dafür notwendige Zeit ist unser Erachtens durch die kurzfristig anstehende Bundestagswahl nicht mehr gegeben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Länder nach § 13 Abs. 2 SchKG gesetzlich verpflichtet..., ...geltendem Recht (§ 5 (2) SchKG) umfasst die Beratung ..., ...Abtreibungswunsches suchen (§ 5 (2) SchKG neu: „Die Beratung umfasst..., ...ungeborenen Lebens.“ (§ 5 (1) SchKG). Laut den Verfassern..., ...bevormunden soll (§ 5 (1) SchKG). Die Beratung bietet ..., ...Länder nach § 13 Abs. 2 SchKG gesetzlich verpflichtet..., ...beratung nach §§ 2, 5 und 6 SchKG tätig. Darüber hinaus ..., ...Auftrag der §§ 2, 5 und 6 SchKG insgesamt passgenauer ..., ... §§ 218 ff. StGB i.V.m. SchKG zu ergreifen. Bundesgesetzliche...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
    • Beschreibung: Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst verfassungsrechtlich zwingend eine entsprechende Planungspflicht. Dieser Planungspflicht sind die Länder bislang nicht nachgekommen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht sich vor diesem Hintergrund anlässlich aktueller Klinikfusionen, bei denen sich evangelische und katholische Träger zusammenschließen, veranlasst, den Versorgungsauftrag von Kliniken bei Schwangerschaftsabbrüchen erneut verfassungsrechtlich einzuordnen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... besteht in § 13 Abs. 2 SchKG ein gesetzlicher Versorgungs..., ...Einrichtungen in § 13 Abs. 2 SchKG geregelt. Zu beachten..., ...Versorgungsauftrag in § 13 Abs. 2 SchKG dient – dies lässt sich..., ...Weigerungsrecht nach § 12 Abs. 1 SchKG. Doch dieser Vorschrift..., ...derzeit geltenden § 12 Abs. 1 SchKG wie auch in den Berufsordnungen..., ...entfällt nach § 12 Abs. 2 SchKG nur, wenn es gilt, „von..., ... Rede. Auch § 12 Abs. 1 SchKG besagt, dass „niemand ..., ...Versorgungsauftrag nach § 13 Abs. 2 SchKG. Könnten sich die Krankenhäuser..., ... die Begründung zu § 13 SchKG, BT-Drs. 13/1850, S. 22..., ...Angebot nach§ 13 Abs. 2 SchKG“ hinzuwirken habe. Krankenhäuser...
    • Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der Regelungen der §§ 218a und 219 im StGB; gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborgenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt; Erhalt der Beratungspflicht; Verbesserung von Frauen- und Familienförderden Maßnahmen; keine Verpflichtung kirchlicher Träger zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Länder nach § 13 Absatz 2 SchKG; auch die Bedarfsplanung..., ... Änderung § 12 Absatz 2 SchKG Die Forderung, § 12 SchKG..., ...Krankenhäusern. Nach § 12 Abs. 1 SchKG ist niemand verpflichtet..., ...." Die Forderung, § 12 SchKG wie beantragt zu verändern...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) übertragen sind (s.u...., ...Familienplanung anderer-seits. Im SchKG wird der BZgA zu letzterem..., ... BZgA wird auch in § 1a SchKG sichtbar. Dort heißt es..., ...bei den Aufgaben nach dem SchKG sowie bei der Entwicklung..., ...Schwanger-schaftskonfliktgesetz (SchKG) übertragen sind (s.u...., ...Familienplanung anderer-seits. Im SchKG wird der BZgA zu letzterem..., ... BZgA wird auch in § 1a SchKG sicht-bar. Dort heißt ..., ... den Aufga-ben nach dem SchKG sowie bei der Entwicklung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwanger-schaftskonfliktgesetz (SchKG) übertragen sind (s.u...., ...Familienplanung anderer-seits. Im SchKG wird der BZgA zu letzterem..., ... BZgA wird auch in § 1a SchKG sicht-bar. Dort heißt ..., ... den Aufga-ben nach dem SchKG sowie bei der Entwicklung...
    • Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention ressortübergreifend und mit Fokus auf Verhältnisprävention; beratende Stimme der BAGFW in der Präventionskonferenz; Aufwertung des Präventionsforums durch Schaffung einer ganzjährigen Arbeitsstruktur unter Einbindung der maßgeblichen Verbände; Beteiligung der BAGFW bzw. der Ligen bei der Erarbeitung der Bundes- bzw. Landesrahmenempfehlungen zur Prävention und Stellungnahmemöglichkeit zu Landesrahmenvereinbarungen; bei Errichtung eines BIPAM Belange und Interessen der Partner der BZgA aus dem Geschäftsbereich des BMFSFJ umfassend berücksichtigen; keine Direktzuweisung von E-Rezept in stationären Pflegeinrichtungen..
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) übertragen sind (s.u...., ...Familienplanung andererseits. Im SchKG wird der BZgA zu letzterem..., ... BZgA wird auch in § 1a SchKG sichtbar. Dort heißt ..., ... den Aufgaben nach dem SchKG sowie bei der Entwicklung...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 28.02.2025
    • Beschreibung: Der djb unterstützt den fraktionsübergreifenden, von 328 Bundestagsabgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Der Entwurf ist ein notwendiger und längst überfälliger Schritt hin zu reproduktiver Gerechtigkeit, wie ihn der djb schon lange fordert. Es ist unerlässlich, dass noch in dieser Legislatur über ihn entschieden wird. Der djb appelliert daher an alle Abgeordneten der demokratischen Parteien, den Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) überführt werden. Das..., ...durch die Überführung ins SchKG baut er finanzielle Barrieren...
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