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33 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"PflegeZG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (33)

    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.07.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber sollte Regelungen treffen, um Potenziale von Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation besser zu nutzen, pflegerische Versorgung zu sichern, das Leistungsrecht zu flexibilisieren, häusliche Pflege zu stärken und den Einsatz digitaler Kommunikations- und Unterstützungstechnologien zu fördern. Zur Stärkung und Entlastung pflegender Zu- und Angehöriger sollten Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege ausgebaut und Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden. Die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige sollte geprüft werden. Die pflegebedingten Eigenanteile sollten dauerhaft und effektiv reduziert werden. Die Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung sollte zukunftsfähig ausgestaltet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11761 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Für mehr Anerkennung und Wertschätzung - Pflegende Angehörige weiter unterstützen
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG, 2008), dem Familienpflegezeitgesetz..., ...Freistellung nach dem PflegeZG. Die verschiedenen Ansprüche..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten..., ... im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz..., ...FPfZG sollte an die im PflegeZG angepasst werden. Lohnersatzleistung..., ...dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG, 2008), dem Familienpflegezeitgesetz..., ...Freistellung nach dem PflegeZG. Die verschiedenen Ansprüche..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten..., ... Sinne des § 7 Abs. 1 PflegeZG oder eine selbstständige...
    • Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 27.06.2024
    • Beschreibung: nlässlich des Weltfrauentages am 8. März 2024 macht der bvkm darauf aufmerksam, dass die dauerhafte Pflege eines Kindes mit Behinderung die Gesundheit der pflegenden Mütter gefährdet. Immer noch sind es Frauen, die den Großteil der Pflegearbeit übernehmen. In seinem Positionspapier „Pflegen gefährdet die Gesundheit“ formuliert der bvkm gemeinsam mit seiner Bundesfrauenvertretung verschiedene Forderungen zur Verbesserung der Gesundheit von pflegenden Müttern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz..., ...Pflegesituation vorliegen (§ 2 PflegeZG) oder die Pflegeper-son..., ... als 15 (§ 3 Absatz 1 PflegeZG) bzw. mehr als 25 Beschäftigte..., ...FPfZG bzw. § 3 Absatz 7 PflegeZG i.V.m. § 3 FPfZG). Im...
  • Pflegebedürftige finanziell entlasten

    Aktiv vom 18.03.2025 bis 09.12.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG, 2008), dem Familienpflegezeitgesetz..., ...Freistellung nach dem PflegeZG. Die verschiedenen Ansprüche..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten..., ... im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz..., ...FPfZG sollte an die im PflegeZG angepasst werden. Lohnersatzleistung...
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
    • Beschreibung: Kommunen brauchen mehr Kompetenzen in Planung, Steuerung, Beratung und Entscheidung im Bereich Pflege und Pflegevermeidung. Dazu zählt eine verpflichtende Berücksichtigung der kommunalen Pflegeplanung bei der Zulassung von Einrichtungen der Pflege. Dort, wo Pflegekassen ihre Aufgaben der Pflegeberatung nicht wohnortnah in die kommunalen Strukturen einbringen können, sollte den Kommunen die Aufgabe verbunden mit einer Refinanzierungspflicht der Pflegekassen zuwachsen. Die verbindliche Implementierung von effizienten, sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen muss auf kommunaler Ebene erfolgen. Die Finanzausstattung der Kommunen ist so zu gestalten, dass Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort adäquat umgesetzt werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG, 2008), dem Familienpflegezeitgesetz..., ...Freistellung nach dem PflegeZG. Die verschiedenen Ansprüche..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten..., ... im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz..., ...FPfZG sollte an die im PflegeZG angepasst werden. Lohnersatzleistung..., ...des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG, 2008) und des Familienpflegezeitgesetzes...
    • Angegeben von: Bündnis AGG Reform - Jetzt! am 24.07.2024
    • Beschreibung: Im Kolationsvertrag der Bundesregierung wurde die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart. Seit 2006 ist das AGG in Kraft. In 18 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGG hinlänglich bekannt. Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. Als zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit und Communityorganisationen, die die Interessen von Diskriminierung betroffener Personen vertreten, möchten wir mit unseren langjährigen Erfahrungen und der Expertise zum Diskriminierungsschutz die anstehende Reform unterstützen und fordern eine umfassende Novellierung des Gesetzes.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...in § 612 a BGB und § 8 PflegeZG ist nicht gleichwertig...
    • Angegeben von: CLAIM gGmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Seit Jahren weisen Verbände, Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen der antidiskriminierungsrechtlichen Praxis auf bestehende Schutzlücken des bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie Schwierigkeiten für Betroffene bei der Rechtsdurchsetzung hin und fordern eine Novellierung des Gesetzes. Konkrete Empfehlungen und Vorschläge für die Reformierungdes AGGs wurden vielfach formuliert. Ein aus 100 Organisationen bestehendes zivilgesellschaftliche Bündnis eerarbeitete eine umfassende Ergänzungsliste zur AGG Novellierung und legte in einer gemeinsamen Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ zentrale Änderungen für die Stärkung des AGG vor.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/1332 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...in § 612 a BGB und § 8 PflegeZG ist nicht gleichwertig...
    • Angegeben von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
  • Reform des Familienpflegezeitgesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.12.2025

    • Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, dass Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden. Der Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Nutzung von Angeboten des neuen Familienpflegezeitgesetzes soll neben den pflegenden Angehörige so auf andere nahestehende Menschen erweitert werden. Um in akuten Pflegesituationen eine Pflege organisieren zu können soll mehr Flexibilität für pflegende Beschäftigte ermöglicht werden. Die Diakonie Deutschland setzt sich auch für eine Lohnersatzleistung zum Ausgleich für Gehaltseinbußen bei der Übernahme von Pflege für nahestehende Personen ein. Zudem ist ein Ausbau und die Verbesserung der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen notwendig.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 21.06.2024
    • Beschreibung: Das Familienpflegezeitgesetz soll, ggf. in Kombination mit dem Pflegezeitgesetz, dahingehend geändert werden, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege möglich wird. Dazu gehört u.a. die Einführung einer Entgeltersatzleistung für die Zeit, in der informelle Pflege von An- und Zugehörigen geleistet wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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