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321 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (321)

    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Durch die Reform 2024 ist das LobbyRG deutlich verbessert worden. Allerdings wurden wesentliche im Koalitionsvertrag 2021 vereinbarte Vorhaben dabei nicht umgesetzt. Wir setzen uns daher für eine weitergehende Reform ein in Bezug auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs auch unterhalb der Ebene der Referatsleitungen. Die Ausnahmen von der Registrierungspflicht sollten zudem weiter eingegrenzt werden, insbesondere mit Bezug auf Arbeitgeber- und -nehmerverbände sowie Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Weitere Punkte sind in unserem Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwerwiegend ist ebenso, dass das LobbyRG weder in datenschutz-..., ...Berichterstatter Reform LobbyRG) Berlin, 24.01.2025 ..., ...Überzogene Umsetzung des LobbyRG durch die registerführende...
    • Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für die ersatzlose Streichung des § 2 Absatz 2 Nr. 12 Lobbyregistergesetz (LobbyRG) ein, nach dem Kirchen sowie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften von der Registierungspflicht des Lobbyregisters ausgenommen sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wella Germany GmbH am 07.10.2024
    • Beschreibung: Die geplante Aktualisierung der EU-KosmetikVO könnte Regelungen für neue Gefahrenklassen (endokrine Disruptoren/Umweltendpunkte) enthalten. Wir plädieren für wissenschaftlich fundierte, ausgewogene Ansätze bei Inhaltsstoffverboten, sofern kein Risiko für Menschen und keine wesentlichen Umweltauswirkungen bestehen. Beschränkungen/Einstufung von endokrinen Disruptoren als besonders besorgniserregende Endpunkte sollten risiko-, nicht nur gefahrenbasiert erfolgen. Zudem erfordert deren Bewertung die Entwicklung neuer wissenschaftlicher Ansätze/Methoden um Tierversuche zu vermeiden. Kontaktaufnahmen gem. §1 LobbyRG finden derzeit im Zusammenhang mit der geplanten Überarbeitung der EU-Kosmetik VO statt, deren Umsetzung in deutsches Recht vrstl. im Rahmen der deutschen KosmetikV stattfinden wird.
    • Angegeben von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 26.06.2024
    • Beschreibung: Senkung der massiven und unnötigen Bürokratiekosten des Lobbyregistergesetzes durch Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung des exekutiven Fußabdrucks gemäß des Vorschlages der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 60 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz." Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessengruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder AG-Verbände von der Registrierungspflicht im LobbyRG und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing-field. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000 €, um Transparenz zu schaffen, wer wessen Interessen vertritt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Initiative Transparente Demokratie e.V. am 30.09.2026
    • Beschreibung: Die Initiative Transparente Demokratie e. V. setzt sich für gesetzliche Transparenzpflichten für natürliche und juristische Personen sowie sonstige Organisationen ein, die durch Kontakte zu politischen Mandatsträgern, Parlamenten oder Regierungen Einfluss auf politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse nehmen. Sie sollen die Herkunft ihrer finanziellen Mittel, insbesondere von Mitgliedsbeiträgen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen aus dem In- und Ausland, nachvollziehbar offenlegen. Im Lobbyregistergesetz soll zudem die zusätzliche Zehn-Prozent-Schwelle für die namentliche Offenlegung von Mitgliedsbeiträgen und Zuwendungen über 10.000 Euro entfallen. Entscheidend soll allein das Überschreiten des absoluten Schwellenwertes sein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 28.09.2026
    • Beschreibung: Gute Gesetzgebung ist auf eine funktionierende und informative Interessenvertretung angewiesen. Dabei müssen Strukturen und Positionen aller Lobbyorganisationen transparent sein. Betroffene Organisationen sind zugleich auf Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und unbürokratische Ansätze zur Befolgung der Maßgaben des Lobbyregistergesetzes angewiesen. Mit Blick auf die bisherige Rechtspraxis ist ein Abbau des Dokumentationsaufwands dringend erforderlich. In einer Evaluierung ist gemeinsam mit der Praxis nach Entlastungspotenzialen zu suchen (Ex Post-Praxis Check).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Alfons Schöner am 07.02.2026
    • Beschreibung: Das Lobbyregistergesetz muss in seiner Umsetzung straffer und anwendungsfreundlicher ausgestaltet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Parlamentwatch e.V. am 15.11.2024
    • Beschreibung: Seit Januar 2022 ist das verpflichtende Lobbyregister für Bundestag und Bundesregierung in Kraft, 2024 wurde es reformiert. Doch leider verfehlt es sein Ziel, es legt nicht offen wer mit wem über welches Thema spricht und wer Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt. Ein effektives Gesetz sollte daher folgende Punkte umfassen: - Kontakttransparenz, d.h. die Offenlegung aller Lobbykontakte. Es muss klar werden wer mit wem über welches Thema spricht. - Offenlegung umfassender Informationen: Namen der Gesprächsbeteiligten, Auftraggeber, Adresse, Anliegen und Lobby-Budget. - Ein deutlich erhöhtes Bußgeld bei Fehlverhalten. - Weitgehende Streichung der aktuellen Ausnahmen, inklusive für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern die Einführung einer Offenlegungspflicht für die Termine von Bundestagsabgeordneten und Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit Interessenvertretern. Das Parlament der Europäischen Union hat bereits eine ähnliche Regelung eingeführt, sodass EU-Abgeordnete alle Treffen mit Lobbyisten – einschließlich Diplomaten von Drittländern – veröffentlichen müssen. Somit wäre nachvollziehbar, welche Interessenvertreter sich wie oft und zu welchen Themen mit Bundestagsabgeordneten treffen. Diese Maßnahme wird nicht nur von Transparency Deutschland, sondern u.a. auch von Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) empfohlen und wäre eine wichtige Ergänzung zu den Angaben in Lobbyregister und Lobby-Fußabdruck.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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