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173 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"InsO"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (173)

    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 25.09.2025
    • Beschreibung: Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung der Insolvenzordnung ein, die Verfahren einfacher, effizienter und verlässlicher macht – für Schuldner_innen, Gerichte und Gläubiger gleichermaßen. Zentrale Punkte sind die Einführung einer Aussichtslosigkeitsbescheinigung, eine gesetzliche Lösung des Verstrickungsproblems sowie eine Änderung des § 306 InsO zur Vereinfachung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 10.08.2026
    • Beschreibung: Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beibehalten; Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine zeitliche Begrenzung des Moratoriums sowie einen Ausgleich für die Nutzung während einer Verwertungssperre; für die Übertragung von Kredit- und Finanzdienst¬leistungs-verträgen ein Zustimmungser-fordernis des jeweiligen Vertragspartners vorzusehen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anders als § 142 Absatz 1 InsO verlangt die Richtlinie..., ...daher an, § 142 Absatz 1 InsO im Zuge der Umsetzung unverändert..., ...Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beizubehalten...
    • Angegeben von: energy traders europe am 15.06.2026
    • Beschreibung: Die Novellierung der InsO wird womöglich auch eine Neufassung des § 104 InsO nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang ist eine Klarstellung zu Transaktionen von Grüngaszertifikaten und Herkunftsnachweisen im Erneuerbaren Energien Bereich nötig, da sie weder als Fixgeschäfte noch als Finanzdienstleistungen einzuordnen sind. Hier herrscht derzeit eine Regelungslücke.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...als Gesamtprodukt § 104 InsO unterfällt, ist aufgrund..., ... Insolvenzrecht …§ 104 InsO ggf. anwendbar • § 103 InsO (Wahlrecht) Ein Hinweis..., ...Börsenpreis im Sinne des § 104 InsO. Bei Insolvenzantrag einer..., ...unterfallen nicht § 104 InsO. Sie sind weder Fixschulden..., ...Stromverträge ist gem. §104 InsO zulässig, (ohne Wahlrecht..., ...nicht der Regelung des §104 InsO unterfallen, da es weder..., ...Insolvenzverwalters §103 InsO. Bei Biogas sieht ..., ... unter § 104 InsO erfolgt, wenn es sich um..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO. Die HKN-Transaktionen..., ...Waren im Sinne des § 104 InsO oder als Finanzleistungen..., ... erfüllt sind und § 104 InsO nicht greift, unterliegen..., ...Anwendungsbereichs des § 104 InsO auf erneuerbare Energien..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO sollte im Hinblick auf ..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO an die Entwicklung moderner..., ...Artikels 30 die nach § 104 InsO bestehenden Möglichkeiten..., ... Energieprodukte § 104 InsO erfasst Fixgeschäfte über..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO unterliegen. Dass eine ..., ...die Anpassung des § 104 InsO insofern erfolgen, als ..., ...Anpassungsbedarfs bei § 104 InsO, insbesondere im Hinblick...
    • Angegeben von: RWE am 22.09.2026
    • Beschreibung: Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/799 sollte dazu genutzt werden, die bereits durch § 104 InsO geschaffene Anerkennung des vertraglichen Liquidationsnetting im Bereich der Energiemärkte zu stärken. Der Anwendungsbereich des § 104 InsO soll gerade im Hinblick auf erneuerbare Energien und die mit ihnen verbundenen Herkunfts-, Nachhaltigkeits- und Emissionszertifikate überprüft und erweitert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...die bereits durch § 104 InsO geschaffene Anerkennung..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO gerade im Hinblick auf ..., ...Energiemarkt-Zertifikate dem § 104 InsO unterfallen. II. Bestehende..., ...Energieprodukte § 104 InsO erfasst insbesondere Fixgeschäfte..., ...sind und damit dem § 104 InsO unterfallen. Die unsachgemäße..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO unterliegen, während sich..., ...104 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 InsO dem Anwendungsbereich der..., ...Energiemarkt-Zertifikaten in § 104 InsO ab, die unabhängig von ..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO heraus fallen. So gibt..., ...Anpassungsbedarf bei § 104 InsO In § 104 InsO bieten ...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2025
    • Beschreibung: Der DAV befürwortet bei der Verstrickungsproblematik die gestufte Aussetzungslösung. Er setzt beim Umgang mit privilegierten Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO auf die Verpflichtung des Gläubigers, zum Erhalt der Pfändung dem Drittschuldner einen Tabellenauszug mit der eingetragenen Forderung vorzulegen. Der DAV macht Vorschläge zum Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren: Das Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO soll nur auf Antrag des Schuldners und nicht nach freier Ermessensentscheidung des Gerichts durchgeführt werden Schaffung einer 3-Monats-Ausschlussfrist für Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Möglichkeit der Vorlage der nachträglichen Forderungsanmeldungen mit dem Schlussbericht Versand der Forderungsanmeldungen an das Gericht nur auf Aufforderung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2774 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO Fraglich ist in der aktuellen..., ... einer nach § 302 Nr. 1 InsO privilegierten Forderung..., ...einer nach § 302 Abs. 1 InsO privilegierten Forderung..., ...Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO hingewiesen werden, damit..., ...Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO Zunächst wird vorgeschlagen..., ...Schuldenbereinigungsplanverfahren der §§ 306ff. InsO nur noch auf Antrag des..., ...gem. § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO obligatorische Vorlage ..., ..., nach dem § 306 Abs. 1 InsO wie folgt lauten würde:..., ...beantragt.“ § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO würde entsprechend angepasst..., ...Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Dann wird vorgeschlagen..., ...Forderungsanmeldung in § 28 Abs. 1 InsO aufzunehmen. Eine vergleichbare..., ...gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO bereits Kenntnis vom kommenden..., ...Gläubiger gem. § 9 Abs. 1 InsO durch die öffentliche Bekanntmachung...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anders als § 142 Absatz 1 InsO sieht Artikel 8 Absatz ..., ... § 108 Ab-satz 1 Satz 2 InsO - wonach Mietverhältnisse...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Stärkung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens nach §§ 306ff. InsO. Diese soll nur noch auf Antrag der Schuldner durchgeführt werden, Dreimonatige Ausschlussfrist zur Forderungsanmeldung ab Verfahrenseröffnung in der Verbraucherinsolvenz, Forderungsanmeldungen, -prüfungen und -feststellungen in Verbraucherinsolvenzverfahren nur dann vornehmen, wenn Ausschüttungen an die Gläubiger zu erwarten sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schuldenbereinigungsplanverfahrens nach §§ 306ff. InsO aus, das nur noch auf Antrag...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 17.04.2025
    • Beschreibung: Möglichkeit schaffen, den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Eröffnungsbeschluss so festzulegen, dass diese abweichend von der bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei Tage in der Zukunft liegen kann. Digitalisierung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses Digitale Forderungsanmeldung ermöglichen Verzicht auf externen Schlussrechnungsprüfer Gläubigerbeteiligung bei Insolvenzverwalterbestellung Regelung schaffen, wonach über Vergütungsanträge innerhalb von (z.B.) zwei Monaten nach Antragstellung zu entscheiden ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei..., ...Regelung in § 258 Abs. 3 S. 1 InsO an. Dies würde insbesondere..., ...Schriftform (§ 174 Abs. 1 Satz 1 InsO), während die elektronische..., ...darstellt (§ 174 Abs. 4 Satz 1 InsO). Diese Regelung wirft ..., ...bereitzuhalten (§ 175 Abs. 1 Satz 2 InsO). Die praktische Relevanz..., ...des § 56a Abs. 2 Satz 1 InsO sieht vor, dass das Insolvenzgericht...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... BGB • True Sale nach InsO • Besteuerung nach AO..., ...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies gilt..., ...auf § 21 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Der 'true sale' ist unabhängig..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...Vereinbarung wegen § 91 InsO unwirksam. Die oben bereits..., ...des § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...vorausabgetreten werden (§ 91 InsO). Dies wirkt sich negativ..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...Forderungen behandelt und § 91 InsO ausgeschlossen wird und..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar ...
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