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43 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"CO2KostAufG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (43)

    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.07.2026
    • Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine Änderung des § 3a CO2KostAufG ein. Die Verpflichtung zur Ausweisung individueller Biogas-Beschaffungskosten soll entfallen. Stattdessen fordert der BDEW eine praxistaugliche, bürokratiearme und rechtssichere Regelung, die Geschäftsgeheimnisse schützt, unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand vermeidet und einen einheitlich ermittelten Durchschnittspreis für Biogaszertifikate als Grundlage der Kostenaufteilung ermöglicht. Zudem setzt sich der BDEW dafür ein, Detailregelungen auf Verordnungsebene auszugestalten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) im Rahmen des Gesetzespakets..., ...dem vorgesehenen § 3a CO2KostAufG werden Energievertriebe..., ...Kostenausweisung in § 3a CO2KostAufG zu korrigieren und ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) für Wärmelieferungen..., ...nicht nur entgegen § 3 CO2KostAufG keine Daten zur Aufteilung..., ...vermerkt ist. § 3 des CO2KostAufG "§ 3 Informationspflicht..., ...gesetzliche Regelung zum CO2KostAufG oder aber die Umsetzung..., ...Verpflichtungen aus § 3 CO2KostAufG nicht einhalten, nicht..., ...Gesetzgeber auf, dass CO2KostAufG mit entsprechenden ...
    • Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 01.04.2026
    • Beschreibung: Ziel ist die sozial gerechte Verteilung der Co2-Kosten, derzeit tragen Mieter:innen den Großteil der Kosten (73%). Der DMB setzt sich dafür ein, dass der CO2-Preis in Gebäuden vollständig von Vermieter:innen getragen wird, da diese über energetischen Zustand des Gebäudes und Heizungsanlage entscheiden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...entgegenstehen“ (§ 9 CO2KostAufG). Dazu zählen z. B...., ...für Vermietende in § 9 Co2KostAufG müssen gestrichen werden..., ... von Ausnahmen im §9 CO2KostAufG) • 70m² x 35kg CO2 ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Das CO2KostAufG ist..., ...umgehenden Änderung des CO2KostAufG im Zuge der TEHG-Novelle..., ...von § 4 Abs. 1 lit. 2 CO2KostAufG für das Jahr 2026 entsprechen..., ...Anmerkungen zur Anpassung des CO2KostAufG Das CO2KostAufG ist..., ...Gelegenheit, auch am CO2KostAufG Anpassungen vorzunehmen..., ...Problembeschreibung Gemäß § 3 CO2KostAufG sind Wärmelieferanten..., ...Brennstoffemissionen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 CO2KostAufG) und den heizwertbezogenen..., ...Emissionsfaktor (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 CO2KostAufG) der Wärmelieferung..., ... 2 S. 1 und 3 Abs. 3 CO2KostAufG der Zeitpunkt der Lieferung..., ... (§ 3 Abs. 4 Nr. 4 b CO2KostAufG). Dieser ist jedoch..., ...jeden Jahres – die vom CO2KostAufG geforderten Emissionsdaten..., ...sich dadurch, dass im CO2KostAufG mit der finnischen ..., ...ist (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 CO2KostAufG). In Energiebedarfsausweisen..., ...der AGFW daher auch im CO2KostAufG die Carnot-Methode ..., ...gesetzlichen Änderung, da das CO2KostAufG zwingend auf die Daten..., ...nach § 2 Abs. 3 S. 2 CO2KostAufG erweitert werden. Diese sieht vor, dass das CO2KostAufG nicht für Wärmelieferungen..., ...der Anreizwirkung des CO2KostAufG bisherige Fernwärmekunden...
    • Angegeben von: Primagas Energie GmbH am 24.06.2024
    • Beschreibung: Anpassung der fehlerhaft berechneten Emissionsfaktoren für Flüssiggas (LPG) zu Heizzwecken und der Dichte von Biopropan in der EBeV 2030 an die tatsächlichen physikalischen Werte zur Einhaltung der Vorgaben gem. CO2KostAufG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 18.05.2026
    • Beschreibung: Positiv: Grundsatz der Technologieoffenheit + Verlängerung Innovationsklausel + digitale Energieausweise. Kritik: fehlende Klarheit der Rahmenbedingungen zu Verfügbarkeit und Kosten biogener Brennstoffe. Ablehnung: Wegfall der verpflichtenden Verbraucherinformation bei Einau fossiler Heizungen. Ablehnung: Hälftige Übernahme der Netzenzgelte, CO2-Kosten und Mehrkosten durch Biotreppe durch Vermietende; insbesondere bei Vermietung in GdWE. Kritik: Änderung des BGB – Erschwernis der Modernisierungsmieterhöhung bei Einbau fossiler Heizungen in GdWE.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Ände rung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...beabsichtigten Änderungen des CO2KostAufG werden abgelehnt. Sie..., ... Inkraft treten des CO2KostaufG zum 01.01.2023 die ..., ...Dass durch § 5a RefE CO2KostAufG die Netzentgelte ab..., ...Evaluationsbericht zum CO2KostAufG (veröffentlicht am ..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum CO2KostAufG auch gesehen, dass..., ...bisherigen Regelungen des CO2KostAufG bleiben. © 2026 Wohnen...
    • Angegeben von: vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: Wir möchten erzielen, dass nur diejenigen Kosten der CO2-Emissionen der Heizkostenabrechnung und CO2-Kostenaufteilung zugrundegelegt werden, die auch tatsächlich angefallen sind. Kostenfreie Emissionszertifikate der Versorger sollten bei der CO2-Kostenaufteilung herausgerechnet werden. Auch vor Inkrafttreten des CO2KostAufG bestehende Fernwärmeanschlüsse sollten von der Kostenaufteilung ausgenommen werden. Schließlich sollten auch Baudenkmäler ausgenommen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: GermanZero e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die CO2-Kosten, die sich aus dem energetischen Zustand eines Gebäudes ableiten lassen, sollen vollständig auf Vermietende umgelegt werden
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 580/22 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)
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