Informationen und Hilfe

Informationen zur neuen Rechtslage ab dem 1. März 2024

Am 19. Oktober 2023 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung verabschiedet.

Das Gesetz wird – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bundesrates und der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten – zum 1. März 2024 in Kraft treten.

1. Gesetzgebungsverfahren

Am 20. Juni 2023 hatten die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2023 in erster Lesung über den Gesetzentwurf und weitere Vorlagen zum Lobbyregistergesetz beraten und diese dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur federführenden Beratung sowie verschiedenen anderen Fachausschüssen zur Mitberatung überwiesen.

Mediathek: 113. Sitzung vom 23.06.2023, TOP 26, ZP 14, 15 Änderung des Lobbyregistergesetzes

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat am 19. September 2023 eine öffentliche Anhörung mit acht Sachverständigen durchgeführt.
Im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens haben die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf vorgelegt.
Mit seiner Beschlussempfehlung vom 12. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE dem Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung empfohlen.
Am 19. Oktober 2023 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf beraten und ihn in der vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE verabschiedet.

Mediathek: 131. Sitzung vom 19.10.2023, TOP 29 Änderung des Lobbyregistergesetzes

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen und vom Bundespräsidenten ausgefertigt sowie im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

2. Parlamentarische Materialien

Vorgang im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP)
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Auszug Plenarprotokoll 1. Lesung
Protokoll der öffentlichen Anhörung im 1. Ausschuss einschließlich Stellungnahmen der Sachverständigen
Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Ausschusses
Auszug Plenarprotokoll 2. und 3. Lesung

3. Lesehilfe / Konsolidierte Vorabfassung

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen stellen wir Ihnen die folgende Lesehilfe zur Verfügung:

Lesehilfe zum Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes

Den Wortlaut des ab dem 1. März 2024 geltenden Lobbyregistergesetzes können Sie der folgenden konsolidierten Vorabfassung entnehmen:

Konsolidierte Vorabfassung des Lobbyregistergesetzes in der zum 1. März 2024 in Kraft tretenden Fassung

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