Informationen zu aktuellen Reformvorschlägen zum Lobbyregistergesetz
Am 20. Juni 2023 haben die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit der von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen stellen wir Ihnen die folgende Lesehilfe zur Verfügung:
Lesehilfe zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2023 in erster Lesung über den Gesetzentwurf und weitere Vorlagen zum Lobbyregistergesetz beraten und diese dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur federführenden Beratung sowie verschiedenen anderen Fachausschüssen zur Mitberatung überwiesen.
Eine öffentliche Anhörung soll voraussichtlich im September 2023 durchgeführt werden.
Das parlamentarische Verfahren zur Änderung des Lobbyregistergesetzes hat damit begonnen. In dessen Verlauf können noch Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen werden. Anschließend muss dieser erst noch von Deutschem Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Parlamentarische Materialien
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD
Antrag der Fraktion DIE LINKE
Mediathek: 113. Sitzung vom 23.06.2023, TOP 26, ZP 14, 15 Änderung des Lobbyregistergesetzes
Auszug Plenarprotokoll 1. Lesung