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35 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ZVG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (35)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen
Es müssen die Energieschwellen aus dem EU-Recht 1:1 übernommen werden (EED). Zudem muss eine erleichtertes Energieaudit für KMU eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...er-folgreich etabliert. Der ZVG fordert, auf Verpflichtungen..., ...diesem Grunde fordert der ZVG, ergänzend zur Anhebung..., ...2. Generell fordert der ZVG, den Unterglasanbau von..., ...nicht tragbar ist. Der ZVG weist darauf hin, dass ..., ...Deutschland gehörten. Der ZVG fordert, dass über die ..., ...Inkrafttreten durchzuführen. Der ZVG fordert, die Übergangsfrist..., ...Diese Verschärfung lehnt der ZVG ab und fordert, die den..., ...Ausnahmerege-lung begrüßt der ZVG. Laut Begründung sollen..., ... nachgeholt werden. ZVG, 08.04.2024 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftsprogramm Pflanzenschutz
Änderung der Diskussionsvorlage für das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz. Verzicht auf eine reine Mengenreduktion von Pflanzenschutzmitteln. Umsetzung der Vorschläge zum Pflanzenschutz aus dem Maßnahmenprogramm Zukunft Gartenbau.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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02.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) erkennt an, dass das BMEL..., ...Pflanzenschutzes vorsehen. Der ZVG weist auf das Ziel der ..., ...Zukunft Gartenbau, 2024). Der ZVG erwartet, dass diese Vorschläge..., ...Grundsätzlich unterstützt der ZVG die Bemühungen, die Palette..., ... adressiert werden. Der ZVG unterstützt das Ziel, dass..., ...nachhaltig verbessert wird. Der ZVG hat dazu Vorschläge eingebracht..., ...der Regelungen denkt. Der ZVG sieht dies als nicht zielführend..., ...nachhaltigen Pflanzenschutz. Der ZVG weist für die Weiterentwicklung..., ...Mengenreduktion lehnt der ZVG ab. Der NAP muss als Instrument..., ...gefördert werden müssen. Der ZVG lehnt es allerdings entschieden..., ...einzelnen PSM zu verbinden. Der ZVG setzt hier auf passgenaue..., ...Pflanzenschutzverfahren“ Der ZVG begrüßt diesen Ansatz, ..., ...schnellstens zu verbessern. Der ZVG hat Vor-schläge zu Verbesserung..., ...Zentralverband Gartenbau (ZVG) mahnt dringend Maßnahmen..., ...Hobbygärten unterstützen Der ZVG mit seinem Bundesverband..., ...und Digitalisierung“ Der ZVG unterstützt die genannten Vorschläge. Der ZVG weist aber darauf hin, ..., ...Steuerungsinstrumente ausloten Der ZVG lehnt ökonomische Lenkungsinstrumente..., ...Resistenzstrategien“. ZVG, 02.05.2024 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen
Es müssen die Energieschwellen aus dem EU-Recht 1:1 übernommen werden (EED). Zudem muss eine erleichtertes Energieaudit für KMU eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 08.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...er-folgreich etabliert. Der ZVG fordert, auf Verpflichtungen..., ...diesem Grunde fordert der ZVG, ergänzend zur Anhebung..., ...2. Generell fordert der ZVG, den Unterglasanbau von..., ...Bürgerdialog) versichert hat. Der ZVG verweist auf das Protokoll..., ...Ein-kommensminderung (Gewinn) um 10%. Der ZVG weist darauf hin, dass ..., ...Deutschland gehörten. Der ZVG fordert, dass über die ..., ...Inkrafttreten durchzuführen. Der ZVG fordert, die Übergangsfrist..., ... Verschär-fung lehnt der ZVG ab und fordert, den bestehenden..., ...Ausnahmeregelung begrüßt der ZVG. Allerdings ist es nicht..., ...festgelegt werden sollen. Der ZVG fordert eine klare Festlegung..., ...kostentreibende Bürokratie. ZVG, 01.07.2024 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungen bei der CO2-Maut (Handwerkerregelung)
EU-rechtskonforme und diskriminierungsfreie Umsetzung der Handwerkerregelung; Forderung nach Klarstellung zum Adressatenkreis der Mautausnahme (Handwerkerregelung) ab dem 1.07.2024, weite Auslegung entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie 1999/62/EG zur Vermeidung von Kostenbelastungen und einer Verzerrung der Wettbewerbssituation in Deutschland und im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten
- Bereitgestellt von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/8092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Mautausnahmen: BWVL und ZVG verlangen Klarheit (ZVG/BWVL) Bonn, 21.02.2024 ..., ...Zentralverband Gartenbau (ZVG) drängen auf unverzügliche..., ...stellvertretende Generalsekretärin des ZVG, Romana Hoffmann. Das..., ...Hoffmann weiter. BWVL und ZVG weisen weiter darauf hin..., ...nach Ansicht von BWVL und ZVG in den meisten Fällen kleine..., ...zu bedenken. BWVL und ZVG befürchten, dass bei restriktiver...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine missbräuchliche Ersteigerung von Schrottimmobilien
Haus & Grund Deutschland begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung, zur Versteigerung angebotene Immobilien auf Antrag der Gemeinde unter eine Zwangsverwaltung zu stellen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11308
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien - (Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11308
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zwangsverwaltung zu stellen (§ 94 a ZVG neu), ausdrücklich. Durch..., ...Im Zusammenspiel mit § 94 ZVG müssen etwaig eingenommene..., ...Rechtsordnung, da nach § 94 ZVG bereits die Möglichkeit..., ...Zwangsverwaltung besteht und durch § 94 ZVG lediglich erweitert wird..., ...Einführung des neuen § 94 a ZVG eine notwendige und sinnvolle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV nimmt Stellung zum Entwurf der Änderungsverordnung zur GwGMeldV-Immobilien. Er fordert die Beibehaltung des Schwellenwerts für Barzahlungen von 10.000 €, eine praktikable Gestaltung der Meldepflichten für Notare sowie eine präzisere Fassung der Meldepflichten für Abweichungen vom Verkehrswert und Weiterveräußerungen. Zudem sollen Zahlungen über Notaranderkonten von der Meldepflicht ausgenommen werden. Die Definition abzulösender Gläubiger und die Gleichstellung der weiblichen Form im Verordnungstext sollen klargestellt werden. Änderungen betreffen § 6 Abs. 1, 2, 4 sowie § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und § 7 GwGMeldV-Immobilien.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.09.2024
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Adressatenkreis:
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22.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 1 Nr. 1, 1 a oder 2 ZVG bei einer Zwangs-vollstreckung..., .... § 10 Abs. 1 Ziff. 1 ZVG umfasst den betreibenden..., ...Verbesserung. § 10 Abs. 1 Ziff. 1 a ZVG umfasst Zwangsversteigerungen..., ...ist. § 10 Abs. 1 Ziff. 2 ZVG umfasst die Vollstreckung..., ...nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 – 2 ZVG. Entweder ist Ziff. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ...aufgenommen werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ...aufgenommen werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ... werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung Berufswettbewerbes für junge Gärtnerinnen und Gärtner
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 24.07.2024
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Adressatenkreis:
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24.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zentralverband Gartenbau (ZVG) und die Arbeitsgemeinschaft..., ...organisatorischen Möglichkeiten. Der ZVG unterstützt mit aller Kraft..., ...Zusammenarbeit zwischen AdJ, ZVG und dem BMEL schaffen und..., ...Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) Arbeitsgemeinschaft deutscher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ...aufgenommen werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ... werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ...aufgenommen werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ...aufgenommen werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren.
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ...aufgenommen werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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Adressatenkreis:
-
24.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ...aufgenommen werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren.
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ...aufgenommen werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ...aufgenommen werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Höfeordnung - Berücksichtung der Interessen des Deutschen Gartenbaus
Berücksichtigung der Interessen der deutschen Gartenbaubetriebe bei der Neuregelung wann ein Betrieb ein Betrieb i.S.d. Höfeordnung wird und damit die Höfeordnung Anwendung findet. Des Weiteren die Überarbeitung der Regelungen zur Abfindung von weichenden Erben.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) vertritt als Berufs- und..., ...Nachwuchsförderung. Der ZVG begrüßt die Erhaltung der..., ... Stadtnähe liegen. Dem ZVG ist bewusst, dass aufgrund..., ...mehr fortgeführt wird. Der ZVG unterstützt grundsätzlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BÖLW und ZVG setzen sich für eine Regelung ein, die den besonderen Anforderungen im Gartenbau gerecht wird.
- Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11664
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8658 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes - b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/411, 20/549 Nr. 3 - Berichtt über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung
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BT-Drs. 20/11664
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) sich als sehr komplex...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
Eine Erfassung der Nährstoffabfuhr steht aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung. Der Gemüsebau soll daher aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ausgenommen werden. Die Stoffstrombilanz/Nährstoffbilanz ist in der aktuellen Form unpraktikabel für den Sonderkulturbereich aufgrund des massiv hohen Bürokratieaufwands. Im Gemüsebau ist eine ausreichende Nährstoffversorgung bis zur Ernte notwendig. Eine Bilanz kann dies kaum abbilden und wird den besonderen Belangen des spezialisierten Gemüsebaus nicht gerecht.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 08.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11664
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8658 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes - b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/411, 20/549 Nr. 3 - Berichtt über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung
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BT-Drs. 20/11664
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- StoffBilV [alle SG hierzu]
- DüngG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) Claire-Waldoff-Str. 7...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
PPWR, Ziel: Anpassung, Änderungen, Empfehlung einer einer einheitlichen Verordnung.
PPWR (Packaging and Packaging waste regulation), Ziel: Anpassung, Änderungen, generelle Befürwortung einer einheitlichen Verordnung. Wir wollen Änderungen in der PPWR in Bezug auf die Mehrwegpflichten für Industrie- und Gewerbeverpackungen in das Omibus-Paket zum Bürokratieabbau aufgenommen haben.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8826
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6411 - Versteckte Preiserhöhungen verhindern - Für mehr Klarheit und Transparenz beim Einkauf von Bedarfsgütern sorgen
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BT-Drs. 20/8826
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) Industrieverband Garten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neue genomische Techniken in der Pflanzenzüchtung
Um langfristig zukunftsfähig zu sein, ist der deutsche Gartenbau auf Innovationen angewiesen – auch und gerade im Bereich der Pflanzenzüchtung. Neue genomische Techniken (NGT) wie die Genschere CRISPR/Cas ergänzen den Werkzeugkasten in der Züchtung und eröffnen zusätzliche Möglichkeiten zur Entwicklung widerstandsfähiger Pflanzen für eine effiziente und nachhaltige Landwirtschaft. Die Anwendung der Methoden und so gezüchteter Pflanzen durch eine Vielzahl an Unternehmen muss durch geeignete Rahmenbedingungen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 03.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5137
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Januar 2023 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/5137
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) Dieser Brief wurde versendet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung des Regulierungsvorschlags der EU zu neuen genomische Züchtungstechniken (NGT)
Die EU-Kommission hat im Juli 2023 einen ausgewogenen Regulierungsvorschlag zur Nutzung von NGT in der Pflanzenzüchtung vorgelegt. Dies war ein wichtiger Schritt zur Nutzung dieser Nobelpreis-gekrönten Züchtungsmethode in Europa. Deutschland sollte den NGT-Vorschlag der EU-Kommission ohne Zeitverzögerung unterstützen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 328/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Leben- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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BR-Drs. 328/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.04.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) Dieser Brief wurde versendet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung von neuen genomischen Techniken in der Obst- und Zierpflanzenzüchtung ermöglichen
Um langfristig zukunftsfähig zu sein, ist der deutsche Gartenbau auf Innovationen angewiesen – auch und gerade im Bereich der Pflanzenzüchtung. Neue genomische Techniken (NGT) wie die Genschere CRISPR/Cas ergänzen den Werkzeugkasten in der Züchtung und eröffnen zusätzliche Möglichkeiten zur Entwicklung widerstandsfähiger Pflanzen für eine effiziente und nachhaltige Landwirtschaft. Die Anwendung der Methoden und so gezüchteter Pflanzen durch eine Vielzahl an Unternehmen muss durch geeignete Rahmenbedingungen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: CIOPORA Deutschland e. V. am 10.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/5137
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Januar 2023 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
-
BT-Drs. 20/5137
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)...
-
Zu Regelungsvorhaben: