Stellungnahmen/Gutachten
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13 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"RDG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (13)
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsordnung für Inkassounternehmen
Es soll evaluiert werden obd, das sogenannte "Umgehungsverbot", das für die Rechtsanwaltschaft nach § 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) gilt und bei Inkassodienstleistern, in das RDG zu übernehmen ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.11.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...CoC) gefunden hat, in das RDG zu übernehmen. Denn anderenfalls..., ...kam der § 11a (heute § 13a RDG) hinzu, der Darlegungs-..., ...kam der § 11a (heute § 13a RDG) hinzu, der Darlegungs-..., ... (Einführung des § 11a RDG, heute in erweiterter Form § 13a RDG) - den zuständigen Aufsichtsbehörden..., ... Anforderungen des § 13a RDG (Aufhebung des § 11a RDG..., ...Erweiterungen durch § 13a RDG und kann als die derzeit..., ...entscheiden, ob gegen § 13a RDG verstoßen worden ist. Die..., ...Geschäftsverkehr; § 13e RDG, § 4 Absatz 4 EGRDG a. ..., ... (§ 13a Absatz 1 Nr. 1 RDG). Insofern unterscheidet..., ...des § 13a Abs. 1 Nr. 1 RDG von der Vorgängerregelung..., ...nach § 13a Absatz 1 Nr. 2 RDG erforderliche Angabe des..., ...gemäß § 13a Absatz 1 Nr. 5 RDG Angaben zu machen. 8..., ...wird“, § 13a Absatz 1 Nr. 4 RDG. - Die Zinsberechnung ..., ...überschreiten (§ 13e Abs. 1 RDG, § 4 Absatz 5 Satz 1 EG-RDG..., ...kann“, § 13a Absatz 1 Nr. 6 RDG. Der Rechtsdienstleister..., ...13a Absatz 2 Nr. 1 und 2 RDG) ergänzend mitzuteilen ..., ...nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 RDG zu erteilen. Bedeutung ..., ... 14) § 13a Abs. 1 Nr. 8 RDG fordert Information über..., ...werden (vgl. § 13e Abs. 1 RDG). Ergänzend ist § 13 Abs...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Rechte der nach dem RDG registrierten Personen ..., ...Spannungsverhältnisses zwischen § 4 RDG und § 134 BGB, nach Konzeption..., ... Änderung des § 2 Abs. 2 RDG („einschließlich der auf..., ... im Sinne von § 2 Abs. 2 RDG erlaubnisfähig ist. Registrierungsanträge..., ...Erweiterung des § 2 Abs. 2 RDG hat aus unserer Sicht zu..., ...Gläubiger war. § 2 Abs. 2 RDG definiert die Inkassodienstleistung..., ...Rechnung“ (§ 2 Abs, 2, 2. Alt. RDG) abgetreten wurde, weil..., ...Sachkunde folgt aus § 11 RDG. Betroffene Vorschriften..., ...Entsprechend der nach § 11 RDG vermittelten Sachkunde ..., ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wäre ein bedeutender Schritt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen (Nachschärfungen) im Rechtsdienstleistungsgesetz. Schaffung eines eigenen Erlaubnistatbestands für Legal Tech mit Einführung entsprechender berufsrechtlicher Pflichten.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsdienst- leistungsgesetz (RDG)6 zukommt, aber beispielsweise..., ...Rechtsdienstleister nach RDG und setzen von Verbrau-..., ...Rechtsunsicherheit mit dem RDG nicht betroffen und als..., ...registrierte Personen, § 11 Abs. 1 RDG. Der vzbv tritt dafür ..., ...Aufsichtsstelle auch dem RDG selbst, vor allem im Hinblick..., ...VZBV FORDERT: § 11 Abs. 1 RDG muss ausgebaut und den ..., ...Datenschutzrecht und das RDG selbst vorzu- schreiben..., ...Gesetzgeber mit § 6 Abs. 2 RDG allge- mein hat erkennen..., ... ausgewählter, durch das RDG vorgeschriebener Infor-..., ..., inwiefern die in § 13b RDG gefor- derten Informationen..., ... Der durch § 13b Abs. 2 RDG verlangte Inhalt der Erläuterung..., ...Regelung gefragt, die in § 13b RDG aufgenommen werden könnte..., ... die Pflichten aus § 13a RDG, sondern auch aus § 13b RDG verhängen können. 2.2 ..., ...Formulierung des § 13c Abs. 2 RDG bietet Verbraucher:innen..., ... Rechtsdienstleistungen (RDG) schreibt diesen Unternehmen..., ... Rechtsdienstleistungen (RDG)2 schreibt Legal- Tech-Anbietern..., ...arbeiten, nach § 13b Abs. 1 RDG verpflichtet, Verbraucher..., ... inwiefern die in § 13b RDG geforderten Informationen..., ... hier § 13b Abs. 1 Nr. 1 RDG nicht an- wendbar ist....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Die wesentlichen Gegenstände des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. L S. 3320) sind am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung im Rahmen der Beratung des Gesetzes gebeten, das Gesetz nach Ablauf von zwei Jahren insbesondere zu der Frage zu evaluieren, ob sich die von dem Gesetzentwurf schwerpunktmäßig angestrebte Senkung der Inkassokosten auf ein angemessenes Maß ohne nennenswerte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Basis für die Tätigkeit der Inkassodienstleister realisiert hat (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/24735, S. 12).
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...stellvertretend für die nach dem RDG (noch) zuständigen Aufsichtsbehörden..., ...Erfahrungsberichte der nach dem RDG zuständigen Aufsichtsbehörden..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG für Sie einen erheblichen..., ...i.S.d. § 13a Abs. 1 Nr. 2 RDG bei vertraglichen Forderungen..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG für Sie einen erheblichen..., ...i.S.d. § 13a Abs. 1 Nr. 2 RDG bei vertraglichen Forderungen..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG. Hintergrund für die dahingehende..., ...mationspflichten nach § 13a RDG Stellung genommen werden..., ...i.S.d. § 13a Abs. 1 Nr. 2 RDG bei vertraglichen Forderungen..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG betroffen. Von allen eingeleiteten..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG zum Gegenstand. Schließlich..., ...werden (vgl. § 13e Abs. 1 RDG). Der Gesetzesbegründung..., ... bzw. § 13a Abs.1 Nr. 5 RDG mit der ersten Zahlungsaufforderung..., ...Informationspflichten selbst (BRAO/RDG) bzw. in den Vorbemerkungen..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG erhöhen mehrheitlich die..., ....3415 und insbesondere § 13f RDG n.F.). Nach Wahrnehmung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Rahmenbedingungen für Inkassodienstleister verbessern
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erreicht. Der neue § 13f RDG stellt klar, dass bei (..., ...bekannt, in denen der § 13f RDG nicht beachtet oder umgangen..., ...berufsrechtlichen Vorgaben des RDG treten Pflichten aus dem..., ...Insbesondere der neue § 13a Abs. 4 RDG – Hinweispflichten bei ..., ... neue § 13a Abs. 1 Nr. 7 RDG. Die Hinweispflicht nach..., ...mittelbar über den § 13e RDG. In den vergangenen Jahren..., ...Amtsgericht § 2 Abs. 2 RDG definiert die Inkassodienstleistung..., ...Rechnung“ (§ 2 Abs, 2, 2. Alt. RDG) abgetreten wurde, weil..., ...Entsprechend der nach § 11 RDG vermittelten Sachkunde,..., ... Themenbereiche des § 11 RDG um das gesamte Zivilrecht..., ...Sachkunde folgt aus § 11 RDG. Betroffene Vorschriften..., ...ob der neue § 13a Abs. 4 RDG – Hinweispflichten bei ..., ... neue § 13a Abs. 1 Nr. 7 RDG. Die Hinweispflicht nach...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsordnung für Inkassounternehmen
Es soll evaluiert werden obd, das sogenannte "Umgehungsverbot", das für die Rechtsanwaltschaft nach § 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) gilt und bei Inkassodienstleistern, in das RDG zu übernehmen ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 16.09.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...CoC) gefunden hat, in das RDG zu übernehmen. Denn anderenfalls..., ...Inkassodienstleistungen i.S.d. § 2 Abs. 2 RDG, Inkasso und vollautomatisierte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
Hinweise aus der Praxis zur Anpassung der gebühren und Auslagen im RVG und den Justizkostengesetzen
- Bereitgestellt von: Frank Michael Goebel am 04.08.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...286, 249, 254 BGB, § 13e RDG). b.) Kleinforderungsregelung..., ...und wird mit § 13e Abs. 1 RDG nur auf die registrierten..., ...Einzelfall bedarf (§ 2 Abs. 1 RDG) oder lediglich eine Schlüssigkeits-prüfung umfasst (§ 2 Abs. 2 RDG). Das sieht aber nicht ..., ...unter Beachtung von § 13e RDG) - ein eigenständiger Anspruch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zwar gehören Rechtsdienstleister nicht zu den Verpflichteten nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG), wenn ihre Tätigkeit sich in der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erschöpft. Eine Verpflichtung zahlreicher Mitglieder des Vereins folgt bei Kataloggeschäften allerdings aus § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 10, 11 GwG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
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Adressatenkreis:
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15.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erschöpft. Eine Verpflichtung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung zentrales Rettungsdienstgesetz auf Bundesebene
Abschaffung der Rettungsdienstgesetzte auf Landesebene - Ersatz durch eine bundeseinheitliche Regelung
- Bereitgestellt von: Björn Steiger Stiftung am 18.07.2024
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Adressatenkreis:
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18.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...(§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RDG-neu), ergänzt um eine Regelung..., ...(§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RDG-neu). Eine umfangreiche..., ... abzuweichen (§ 6 Abs. 4 RDG-neu). Unter Berücksichtigung..., ...Übergangsregelung (§ 60 Abs. 1 RDG-neu) schiebt die Umsetzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert - die Abschaffung von § 65 Nr. 2 BRAO und dem darin enthaltenen Erfordernis einer fünfjährigen Berufserfahrung als Beschränkung des passiven Wahlrechts. - die Einführung von Regelungen, die mehr Transparenz im Bewerberverfahren an den Anwaltsgerichtshöfen ermöglichen. - Einführung einer Regelung in § 57 BRAO, um den Rechtsanwaltskammern die Möglichkeit einzuräumen, alternativ zur Verhängung eines Zwangsgeldes nach Lage der Akten zu entscheiden - Regelungen betreffend den Rechtsweg neu in § 73 BRAO einzuführen, um eine kohärente öffentlich-rechtliche Struktur sicherzustellen - in der BRAO eine Ermächtigungsgrundlage für die Erteilung einer Unterlassungsverfügung einzuführen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 4a [mit Verweis auf die RDG-Folgen]; Weyland/Jähne,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Reform der Notfallversorgung zielt auf eine effizientere, integrierte Versorgung durch zentrale Anlaufstellen und bessere Ressourcenverteilung ab. In diesem Zusammenhang regen wir die flächendeckende Implementierung und Nutzung von einheitlichen und vernetzten Ersthelfer-Alarmierungssystemen an. So kann die Reduktion des reanimationsfreien Intervalls bis zum Eintreffen der Rettung und damit die Lebensrettung einer erheblichen Anzahl von Menschen erreicht werden.
- Bereitgestellt von: ADAC Stiftung am 11.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (Rettungsdienstgesetz – RDG) in der Fassung vom 25.07.2024..., ... (Rettungsdienstgesetz – RDG) v. 08.07.1993 (GVBl. 1993...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsrecht in der 12. GWB-Novelle
Soll privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in einer zunehmend von Digitalmonopolen dominierten digitalen Welt erhalten bleiben, muss auch das GWB weiter angepasst werden. Es müssen sowohl Effizienzen durch Kosteneinsparungen ermöglicht werden (insbes. effektive Ermöglichung von Kooperationen, Herabsetzung des Pressefaktors) als auch im Plattforminternet ein diskriminierungsfreier und fairer Pressevertrieb gegenüber den Digitalplattformen durchgesetzt werden (insbes. unmittelbare Geltung und Verbesserungen bzw. Konkretisierungen des § 19a II GWB, Streitbeilegungsmechanismus für gewerbliche Plattformnutzer).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 05.07.2024
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Adressatenkreis:
-
05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vermeintlichen Verstößen gegen das RDG. Sonstiger Reformbedarf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsrecht in der 12. GWB-Novelle
Soll privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in einer zunehmend von Digitalmonopolen dominierten digitalen Welt erhalten bleiben, muss auch das GWB weiter angepasst werden. Es müssen sowohl Effizienzen durch Kosteneinsparungen ermöglicht werden (insbes. effektive Ermöglichung von Kooperationen, Herabsetzung des Pressefaktors) als auch im Plattforminternet ein diskriminierungsfreier und fairer Pressevertrieb gegenüber den Digitalplattformen durchgesetzt werden (insbes. unmittelbare Geltung und Verbesserungen bzw. Konkretisierungen des § 19a II GWB, Streitbeilegungsmechanismus für gewerbliche Plattformnutzer).
- Bereitgestellt von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 05.07.2024
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Adressatenkreis:
-
05.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vermeintlichen Verstößen gegen das RDG. Sonstiger Reformbedarf...
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Zu Regelungsvorhaben: