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210 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"MessbG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (210)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.

    • Bereitgestellt von: Teorino OÜ am 04.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...xxx An: xxx Betreff: MessBG xxx, Melde mich, wie...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiewirtschaftsgesetz, MessbG, Regulierungsrahmen Aktuelle...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...www.gesetze-im-internet.de/messbg/__29.html). Nach § 34 ..., ...www.gesetzeim-internet.de/messbg/__34.html). 45 Fürstenwerth..., ...www.gesetze-im-internet.de/messbg/__61.html) . 47 dena ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...www.gesetze-im-internet.de/messbg/__5.html. [Zugriff am ..., ...www.gesetze-im-internet.de/messbg/__6.html. [Zugriff am ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Dies widerspricht dem Zweck der Einführung von Preisobergrenzen. Denn diese ergeben bei Monopolstrukturen Sinn. Dies liegt aber vorliegend nicht vor.

    • Bereitgestellt von: Techem am 18.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.

    • Bereitgestellt von: Volkmar Vogel am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Volkmar Vogel
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.

    • Bereitgestellt von: Bernd Westphal am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Bernd Westphal
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Status Quo zu den Diskussionen zur MessbG-Weiterentwicklung adressieren - Überlegungen zur Weiterentwicklung des MessbGs u.a. im Kontext des Entschließungsantrags des Bundestags - Vereinfachung des Smart Meter Rollouts

    • Bereitgestellt von: Netze BW GmbH am 04.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 665/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Status Quo zu den Diskussionen zur MessbG-Weiterentwicklung adressieren - Überlegungen zur Weiterentwicklung des MessbGs u.a. im Kontext des Entschließungsantrags des Bundestags - Vereinfachung des Smart Meter Rollouts

    • Bereitgestellt von: Netze BW GmbH am 01.10.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 665/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 30.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      ista setzt sich für mehr Wettbewerb im Messstellenbetrieb und eine beschleunigte Digitalisierung der Stromverbrauchsmessung ein. Hierfür fordert ista eine Neuordnung der Verantwortung für die Ausstattung von Messstellen, die Einführung einer kostengünstigen, fernablesbaren Messeinrichtung („Smart Meter Light“) als Ergänzung zu intelligenten Messsystemen sowie die Nutzung bestehender Stromnetzinfrastrukturen zur effizienten Datenübertragung (Powerline Communication, PLC). Ziel ist ein flächendeckender, wirtschaftlicher und wettbewerblicher Smart-Meter-Rollout.

    • Bereitgestellt von: ista SE am 19.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch die Sicherung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs (wMSB) sowie die Standardisierung und Digitalisierung des Messwesens im MsbG. Dies umfasst die Einführung vereinfachter technischer Standards (Smart Meter Light), die Modernisierung der Marktkommunikation sowie die mess- und datenseitige Ermöglichung des bidirektionalen Ladens. Angestrebt wird zudem die Etablierung zentraler Datenplattformen zur Ablösung kleinteiliger Verwaltungsstrukturen, um administrative Hürden zu senken und die Kosteneffizienz des Gesamtsystems zu steigern.

    • Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 29.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 01.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch die Sicherung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs (wMSB) sowie die Standardisierung und Digitalisierung des Messwesens im MsbG. Dies umfasst die Einführung vereinfachter technischer Standards (Smart Meter Light), die Modernisierung der Marktkommunikation sowie die mess- und datenseitige Ermöglichung des bidirektionalen Ladens. Angestrebt wird zudem die Etablierung zentraler Datenplattformen zur Ablösung kleinteiliger Verwaltungsstrukturen, um administrative Hürden zu senken und die Kosteneffizienz des Gesamtsystems zu steigern.

    • Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 29.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch die Sicherung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs (wMSB) sowie die Standardisierung und Digitalisierung des Messwesens im MsbG. Dies umfasst die Einführung vereinfachter technischer Standards (Smart Meter Light), die Modernisierung der Marktkommunikation sowie die mess- und datenseitige Ermöglichung des bidirektionalen Ladens. Angestrebt wird zudem die Etablierung zentraler Datenplattformen zur Ablösung kleinteiliger Verwaltungsstrukturen, um administrative Hürden zu senken und die Kosteneffizienz des Gesamtsystems zu steigern.

    • Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 29.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch die Sicherung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs (wMSB) sowie die Standardisierung und Digitalisierung des Messwesens im MsbG. Dies umfasst die Einführung vereinfachter technischer Standards (Smart Meter Light), die Modernisierung der Marktkommunikation sowie die mess- und datenseitige Ermöglichung des bidirektionalen Ladens. Angestrebt wird zudem die Etablierung zentraler Datenplattformen zur Ablösung kleinteiliger Verwaltungsstrukturen, um administrative Hürden zu senken und die Kosteneffizienz des Gesamtsystems zu steigern.

    • Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 29.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 15.08.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 08.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die vorgeschlagene Novellierung des MsbG betrifft insbesondere die Smart Metering Infrastruktur und die Umsetzung von Steuerungsbefehlen zur Verbesserung der Netzintegration erneuerbarer Erzeugungsanlagen. Fehlende Smart Meter verhindern die Nutzung von Preissignalen zur Netzintegration. Dies soll durch Steuerungsmaßnahmen kompensiert werden. Ziel ist die Darstellung der Möglichkeiten einer preisgeführten Anreizstruktur ohne direktive Steuerungseingriffe.

    • Bereitgestellt von: decarbon1ze GmbH am 11.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Adressatenkreis:
      • 12.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 05.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit unseren Vorschlägen zur Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen möchten wir zur Diskussion beitragen, wie das digitale Messen und Steuern kosteneffizient, zukunftssicher und europäisch anschlussfähig gestaltet werden kann. Ein zentrales Thema sind die derzeitigen Herausforderungen bei der Einführung von Smart Metern als auch bei der Ansteuerbarkeit von Kleinanlagen in Deutschland. Wir sprechen uns für einheitliche europäische Sicherheitsstandards und eine technologieoffene Regulatorik aus, die Netzbetreibern mehr Freiheit und Flexibilität bei der Auswahl der situativ geeigneten technischen Lösungen einräumt.

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 27.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Derzeit wird diskutiert, ob ein vereinfachtes SMGW den Rollout beschleunigen kann. Eine solche Vereinfachung wird kritisch gesehen, da die Vorteile des derzeitigen Rollouts in der hohen Sicherheit und der Möglichkeit des Steuerns von großer Bedeutung für das Gelingen der Energiewende sind. Deutschland liegt hierbei im europäischen Vergleich vorne, so dass jetzt alle Anstrengungen auf die Beschleunigung des Rollouts gelegt werden müssen. Die Beschleunigung kann unter anderem durch eine erweiterte Attraktivität der Bündelung erreicht werden. So sollte im § 6 MsbG auch die Sparte Wasser i.S.d. § 18 AVBWasserV aufgenommen werden. Außerdem sollte die Bündelung auch möglich sein, wenn diese nur alle Stromzähler einer Liegenschaft betrifft und nicht eine weitere Sparte nötig ist.

    • Bereitgestellt von: Techem am 18.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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